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Integrationsämter und IFD – Adressen
Integrationsämter und Integrationsfachdienste (IFD) sind erste Ansprechstellen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Sie beraten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenfrei zu allen Fragen der Förderung, des Behindertenrechts und der behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung. Sie begleiten, wenn es behinderungsbedingt Konflikte gibt am Arbeitsplatz.





Arbeitgeberservice – Adressen
Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur vermittelt Fachkräfte mit Behinderung und berät zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.


Inklusionsberatung der Kammern – Adressen
Einige Kammern bieten für die Betriebe ihres Kammerbezirks eine spezielle Beratung an, in der über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Beschäftigung und Inklusion Auszubildender und Fachkräfte mit Behinderung informiert wird.
Beraten wird auch zu finanziellen Fördermöglichkeiten für Unternehmen.





Personalberatung – Adressen
Verschiedene Unternehmensberatungen unterstützen rund um rechtliche Fragen und Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Themen können auch berufliche Wiedereingliederung sein und Konfliktmanagement.


Anwältinnen und Anwälte – Adressen
Anwältinnen und Anwälte im Sozialrecht behandeln unter anderem Themen wie Behinderung, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Pflege, Rente. Anwaltskammern und Portale helfen bei der Suche nach den entsprechenden Fachanwälten.


Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe
Die Ansprechstellen sollen dabei unterstützen, einen Rehabilitationsbedarf möglichst frühzeitig zu erkennen und darauf hinwirken, dass entsprechende Anträge gestellt werden. Sie erteilen Auskünfte über mögliche Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, welche Schritte zur Inanspruchnahme der Leistungen nötig sind oder verweisen auf weitere Beratungsangebote. Die Informationstätigkeit der Ansprechstellen richtet sich an Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, ggf. auch an Behörden und andere Rehaträger.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Durch das Bundesteilhabegesetz wurde die sogenannte Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) eingeführt. Sie ergänzt seit dem 1. Januar 2018 die Beratung der Reha-Träger.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung steht bereits im Vorfeld der Beantragung von Leistungen zur Verfügung und berät und informiert über Teilhabeleistungen nach dem SGB IX. Das Prinzip des Peer Counseling (Betroffene beraten Betroffene) wird dabei besonders berücksichtigt.
Daneben bieten auch Seminaranbieter Informationen zu behindertenrechtlichen Themen an.

Rechtliches und Förderleistungen: alle wichtigen Infos sofort
Auf den Seiten In Beschäftigung und Förderung wird übersichtlich und verständlich darüber informiert, welche rechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gelten, welche finanziellen Förderleistungen Betrieben zustehen und wie man sie beantragen kann.

Autorin / Autor: (kn) 2019


