Fördermöglichkeiten nutzen
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Förder-Möglichkeiten nutzen
Bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
können die Menschen mit Behinderungen
Und ihre Arbeit-Geber verschiedene Förder-Leistungen bekommen.
Verschiedene Ämter beraten zu den Förder-Leistungen.
Zum Beispiel:
- die Arbeits-Agenturen
- die Integrations-Ämter
- die Integrations-Fach-Dienste
- Oder die einheitlichen Ansprech-Stellen für Arbeit-Geber
In dem Text finden Sie noch weitere Ansprech-Stellen.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Einheitliche Ansprech-Stellen für Arbeit-Geber
Die einheitlichen Ansprech-Stellen für Arbeit-Geber
sind ein neues Angebot.
Sie
- informieren
- beraten
- Und unterstützen
alle Arbeit-Geber
- bei der Ausbildung
- bei der Einstellung
- Und bei der Beschäftigung
von Menschen mit Schwer-Behinderung.
Integrations-Amt
In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt:
Inklusions-Amt
Zum Beispiel:
- In Nordrhein-Westfalen
- Und in Bayern
Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.
Sie wissen zum Beispiel viele Sachen
über das Thema: Behinderung.
Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle.
- bei Problemen am Arbeits-Platz
- Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren.
Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:
Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt.
- Wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann.
Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:
Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.
Integrations-Fach-Dienst
Der kurze Name vom Integration-Fach-Dienst ist IFD.
Der IFD hilft Menschen mit Behinderungen im Beruf.
Zum Beispiel bei Problemen am Arbeitsplatz.
Er hat ein besonderes Angebot für Förder-Schüler
Und Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Für sie sucht er gute Arbeit-Geber
- für ein Praktikum
- für eine Ausbildung
- Oder für eine feste Arbeit
Der IFD hilft auch dem Arbeit-Geber.
Er sagt ihm, auf was er achten muss,
wenn er Menschen mit Behinderungen beschäftigt.
Und welche Unterstützung er bekommt.
Zu Fördermöglichkeiten und rechtlichen Regelungen bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beraten die betriebliche Interessenvertretung und das Integrationsteam, der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), die Integrationsämter/Inklusionsämter, die Integrationsfachdienste und weitere Fachstellen.
Was finden Sie auf dieser Seite?
- Integrationsämter/Inklusionsämter
- Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
- Integrationsfachdienste
- Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur
- Inklusionsberatung der Kammern
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
- Betriebliche Interessenvertretung und Integrationsteam
- Unternehmensberatungen und betriebsnahe Dienstleister
- Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe
- Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht
- Seminar- und Bildungsanbieter
Dazu gehören die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), die Inklusionsberatung der Kammern, Dienstleister mit sozial- und arbeitsrechtlicher Expertise sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte.
Regelungen kennen, Chancen eröffnen
Menschen mit Behinderungen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben in vielen Fällen Anspruch auf Förderleistungen, um berufliche Teilhabe zu ermöglichen und um Arbeitsplätze zu sichern. Neben den Möglichkeiten zu finanziellen und anderen Hilfen sollten Betriebe auch die rechtlichen Regelungen kennen, die rund um die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen eine Rolle spielen. Viele Stellen bieten entsprechende Beratung an.
Integrationsämter/Inklusionsämter
Integrationsämter/Inklusionsämter fördern und sichern die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung am allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind für Menschen mit Behinderungen, für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für die betrieblichen Interessenvertretungen und Integrationsteams tätig. In jedem Bundesland gibt es mindestens ein Integrationsamt/Inklusionsamt.
Die Aufgaben der Integrationsämter/Inklusionsämter umfassen nach § 185 SGB IX:
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
- Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und das betriebliche Integrationsteam
Informationen und Beratung zu Fördermöglichkeiten und zum Behindertenrecht:
Die Expertinnen und Experten des Integrationsamts/Inklusionsamts und die in ihrem Auftrag arbeitenden Fachdienste - der Technische Beratungsdienst und die Integrationsfachdienste - beraten Betriebe und die betrieblichen Interessenvertretungen bei Fragen
- zum Schwerbehindertenrecht
- zu finanziellen Fördermöglichkeiten
- zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
- zu psychischen und sozialen Problemen schwerbehinderter Beschäftigter
- zur Prävention und zum Betrieblichem Eingliederungsmanagement
Auch in den Schulungs- und Bildungsmaßnahmen der Integrationsämter/Inklusionsämter wird über alle Aspekte der Fördermöglichkeiten und über Behindertenrecht in Bezug auf die Arbeitswelt informiert.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Entsprechen Paragraf 185 SGB IX wurden flächendeckend und trägerunabhängig sogenannte Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet. Der Paragraf ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Je nach Bundesland wurden die Einheitlichen Ansprechstellen bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt. Für die Einrichtung der Stellen sind die Integrationsämter/Inklusionsämter zuständig.
Neben den Integrationsfachdiensten sind dabei die Kammern eingebunden und andere Dienstleistungsnetzwerke, die im Auftrag der Integrationsämter/Inklusionsämter gute Kontakte zu Betrieben aufgebaut haben.
Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber:
Die Einheitlichen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Sie haben die Aufgabe,
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu sensibilisieren,
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zur Verfügung zu stehen und
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat eine Webseite mit Informationen zu den EAA eingerichtet, über die auch nach bereits benannten Stellen gesucht werden kann.
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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber – Infos und Suchmöglichkeiten
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen -
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
REHADAT-Adressen -
Lotsen der Inklusion: Wie Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber helfen
REHADAT-Podcast Teilhabe & Inklusion -
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
REHADAT-kompakt, PDF | 153 KB
Integrationsfachdienste
Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Teilhabe und der Sicherung ihres Arbeitsplatzes. Sie sind auch Anlaufstellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertrauensleute, Personal- und Betriebsräte.
Durch unterschiedliche Strukturen in den Bundesländern unterscheiden sich die IFD in ihren Arbeitsfeldern, ihren Zuständigkeiten und den Rahmenbedingungen sehr. Manche werden ausschließlich für Menschen mit Schwerbehinderung aktiv.
Angebote der IFD für Beschäftigte und Betriebe sind beispielsweise:
- individuelle Beratung zu Fragen von Krankheit und Behinderung und deren Auswirkungen am Arbeitsplatz
- Klärung von Fördermöglichkeiten und Zuschüssen
- Beratung sowie Unterstützung bei Leistungsproblemen und Konflikten
- Beratung zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung im Arbeitsbereich
Zu den Aufgaben der meisten Integrationsfachdienste gehören neben der Berufsbegleitung auch die Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze und die Begleitung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Auch Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, erhalten Unterstützung durch die IFD.
Integrationsfachdienste für Menschen mit Hörbehinderungen und Sehbehinderungen
Einige Integrationsfachdienste sind spezialisiert auf die Vermittlung und Berufsbegleitung von Menschen mit Sehbehinderungen oder Menschen mit Hörbehinderungen. Die Ansprechpersonen sind entsprechend ausgebildet und beherrschen beispielsweise Gebärdensprache.
Integrationsfachdienste handeln im Auftrag der Integrationsämter/Inklusionsämter, Agenturen für Arbeit oder Rehabilitationsträger. Sie können von Betrieben aber direkt kontaktiert werden.
Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur
Der Arbeitgeber-Service unterstützt bei der Suche nach Arbeitskräften, Fragen zur Förderung sowie bei Personalplanung und -entwicklung. Er hilft auch bei der Suche nach geeigneten Fachkräften und Auszubildenden mit Behinderungen.
Auf ihren Webseiten stellt die Arbeitsagentur auch entsprechende Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bereit.
Inklusionsberatung der Kammern
Einige Kammern bieten ihren Mitgliedsunternehmen durch speziell geschulte Fachkräfte eine Inklusionsberatung an, die Betriebe und Beschäftigte bei Fragen zu Behinderung, Ausbildung und zum Arbeitsplatz unterstützt.
Aber auch viele Kammern ohne spezielle Inklusionsberatung informieren über ihre Webseiten und durch Ansprechpersonen zu verschiedenen Aspekten der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Dabei liegen die Beratungsschwerpunkte überwiegend in den Bereichen Ausbildungsberatung und Arbeitsrecht, doch zunehmend auch im Bereich Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung.
Zu den Angeboten der Inklusionsberatung können gehören:
- Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
- Informationen zur Ausbildung von Menschen mit Behinderungen
- Informationen über Fördermöglichkeiten bei Neueinstellungen beziehungsweise bestehenden Arbeitsverhältnissen sowie über Kündigungsregelungen
- Hilfe bei der Suche geeigneter Bewerberinnen und Bewerber
- Hilfe bei Beantragung der Förderung
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu den Fördermittelgebern
Hinsichtlich behinderungsgerechter Arbeitsgestaltung informieren die Kammerberaterinnen und Kammerberater zum Teil selbst, zum Teil stellen sie Kontakte her zu entsprechenden Beratungsstellen bei den Arbeitsagenturen, Integrationsämtern/Inklusionsämtern und Integrationsfachdiensten.
Mit Einführung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ist in einigen Bundesländern die Inklusionsberatung der Kammern in die Aufgaben der EAA übergegangen.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wird mit flächendeckenden Beratungsstellen ergänzend zum bestehenden Beratungsangebot der Rehabilitationsträger angeboten – unentgeltlich und unabhängig von diesen.
Profil und Aufgaben:
- Die EUTB unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige bundesweit rund um Rehabilitation und Teilhabe.
- Die EUTB ist ausschließlich den Leistungsberechtigten verpflichtet und kann bereits vor der Stellung eines Antrags in Anspruch genommen werden.
- Die EUTB bietet noch vor der Beantragung von Leistungen eine umfassende Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungshilfe.
- Die EUTB berät zu den Rechten und Pflichten der Leistungsberechtigten, über mögliche Teilhabeleistungen, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf.
Betriebliche Interessenvertretung und Integrationsteam
Abhängig von Größe und Ausrichtung des Betriebes sind betriebliche Interessenvertretungen vorhanden. Diese können, je nach Einsatz und Erfahrungswissen, zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung beraten.
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
In Betrieben, in denen nicht nur vorübergehend fünf oder mehr Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt sind, wählen die schwerbehinderten Beschäftigten alle vier Jahre eine Vertrauensperson und mindestens eine Stellvertreterin beziehungsweise einen Stellvertreter. Zusammen bilden sie die Schwerbehindertenvertretung.
Aufgaben/Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung:
Die Schwerbehindertenvertretung
- fördert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder in der Dienststelle und vertritt deren Interessen,
- wacht darüber, dass die auf schwerbehinderte Menschen bezogenen Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen,
- beantragt Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei den zuständigen Stellen,
- nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt gegebenenfalls durch Verhandlung mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf eine Erledigung hin,
- verhandelt über den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung,
- wirkt bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) mit,
- unterstützt Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung.
Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Nach § 181 SGB IX muss jede Arbeitgeberin beziehungsweise jeder Arbeitgeber mindestens eine Inklusionsbeauftrage oder einen Inklusionsbeauftragten bestellen, sobald Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung beschäftigt sind. Dies gilt auch, wenn bereits eine Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen existiert.
Nach Möglichkeit sollen die Inklusionsbeauftragten selbst schwerbehindert sein oder sich im Schwerbehindertenrecht auskennen. Sie arbeiten mit der Arbeitsagentur und dem Integrationsamt/Inklusionsamt zusammen.
Aufgaben/Tätigkeiten der Inklusionsbeauftragten:
Inklusionsbeauftragte
- sind Kontaktpersonen auf Arbeitgeberseite für die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten wie auch für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat oder den Personalrat,
- achten auf die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber so vor Pflichtverletzungen,
- wirken im Konfliktfall auf einen gerechten Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten hin,
- vertreten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung betreffen,
- wägen im Falle eines Interessenkonfliktes die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten gegen die des Betriebes ab und beraten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entsprechend.
Betriebs- und Personalrat
Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur innerbetrieblichen Interessenvertretung der Belegschaft. Er hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebes. Der Betriebsrat kann mit der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber Abmachungen treffen, sogenannte Betriebsvereinbarungen.
Der Betriebsrat wird alle vier Jahre von der Belegschaft gewählt, wenn mehr als fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Die Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines Betriebsrats findet sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Aufgaben/Tätigkeiten des Betriebsrats:
Der Betriebsrat
- wacht darüber, dass die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehalten werden,
- vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber und leitet Anregungen aus der Belegschaft weiter,
- fördert auch die Teilhabe schwerbehinderter Menschen.
Im öffentlichen Dienst erfüllen die Personalräte vergleichbare Aufgaben.
Integrationsteam
Das Integrationsteam besteht aus dem Betriebsrat beziehungsweise Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem oder der Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers. Nach dem Schwerbehindertenrecht unterstützen die Mitglieder des Integrationsteams in den Betrieben und Dienststellen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft.
Aufgaben/Tätigkeiten des Integrationsteams:
Das Integrationsteam
- sorgt dafür, dass schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kenntnisse und Fähigkeiten optimal entfalten können,
- wirkt maßgeblich bei der Erarbeitung und beim Abschluss einer Inklusionsvereinbarung mit,
- nimmt eine wichtige Funktion im Rahmen der Prävention und innerhalb des Betrieblichen Eingliederungsmanagements wahr,
- lässt sich bei Bedarf von weiteren Helfern unterstützen, z. B. von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Disability Management,
- kann auch zusätzliche Hilfe von außen holen, z. B. vom Integrationsamt/Inklusionsamt, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung.
Disability Managerinnen und Disability Manager
Disability Managerinnen und Disability Manager können Angehörige des Unternehmens sein oder als externe Beratungskräfte angefordert werden.
Aufgaben/Tätigkeiten des Disability Managements:
Disability Managerinnen und Disability Manager
- helfen Beschäftigten, nach längerer Krankheit oder einem Unfall möglichst früh wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren,
- nehmen zur Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Kontakt mit Versicherungsträgern, Medizinerinnen und Medizinern sowie Vorgesetzten und Betriebsräten auf,
- kümmern sich auch um mögliche Fördermittel.
Unternehmensberatungen und betriebsnahe Dienstleister
Verschiedene Unternehmensberatungen und Dienstleister unterstützen Unternehmen und betriebliche Interessenvertretungen rund um rechtliche Fragen und Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Je nach Ausrichtung und Angebotspalette beraten diese betriebsnahen Dienstleister auch zu Themen wie
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Demografischer Wandel im Betrieb
- Präventionsmaßnahmen und betriebliche Gesundheit
- Wiedereingliederung oder betriebliche Umsetzung von Beschäftigten nach längerer Erkrankung oder Rehabilitation
- Umgang mit leistungsgeminderten Beschäftigten
- Lösung von innerbetrieblichen Konflikten
Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe
Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber alle Rehabilitationsträger verpflichtet, Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe zu benennen (§ 12 SGB IX). Diese Verpflichtung betrifft auch Jobcenter, Integrationsämter/Inklusionsämter und Pflegekassen.
Die Informations- und Beratungsangebote der Ansprechstellen richten sich an Leistungsberechtigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, an Behörden und andere Rehaträger.
Die Ansprechstellen sollen dabei unterstützen, einen Rehabilitationsbedarf möglichst frühzeitig zu erkennen und darauf hinwirken, dass entsprechende Anträge gestellt werden. Sie erteilen Auskünfte oder verweisen auf Informationsangebote zu folgenden Themen:
- Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe (z. B. behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung)
- Schritte zur Inanspruchnahme der Leistungen
- Persönliches Budget
- Beratungsangebote, einschließlich des Angebots der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation stellt Adressen der Ansprechstellen zur Verfügung.
Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Unter Umständen können oder müssen rechtliche Fragen rund um Beschäftigung und Behinderung von Fachanwältinnen und -anwälten geklärt werden, die mit dem Arbeits- und Sozialrecht vertraut sind.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.
Sozialrecht
Das Sozialrecht regelt hauptsächlich Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Sozialleistungsträgern. Meistens geht es um finanzielle Ansprüche oder geldwerte Leistungen, die sich aus einer Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ergeben, aber strittig sind.
Themenbereiche, die Anwältinnen und Anwälte im Sozialrecht behandeln, können sein:
- Arbeitslosigkeit
- Unfall
- Pflegebedürftigkeit
- Krankheit
- Rente
- Behinderung
Seminar- und Bildungsanbieter
Verschiedene Anbieter informieren in Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen zu Arbeits-, Sozial- und Behindertenrecht. Die Veranstaltungen richten sich unter anderem an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personalverantwortliche und betriebliche Interessenvertretungen.
Zu den Veranstaltern gehören auch Integrationsämter/Inklusionsämter, Integrationsfachdienste und Behindertenverbände.