Fachkräfte und Auszubildende finden
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Fach-Kräfte und Auszubildende finden

Manche Arbeit-Geber wollen Menschen mit Behinderungen einstellen

Oder ausbilden.

Die Arbeit-Geber wissen nicht:

Wo kann ich gute Mitarbeiter und Auszubildende mit Behinderungen finden?

Die Arbeits-Agenturen helfen den Arbeit-Gebern

die passenden Mitarbeiter zu finden.

 

Arbeit-Geber können auch bei anderen Stellen nach-fragen,

wenn sie Mitarbeiter mit Behinderungen einstellen

Oder ausbilden möchten.

Zum Beispiel:

  • Integrations-Fach-Dienste
  • Inklusions-Beratungs-Stellen bei den Kammern (zum Beispiel: Handels-Kammer, Industrie- und Handwerks-Kammer, Land-Wirtschafts-Kammer)
  • Einheitliche Ansprech-Stellen für Arbeit-Geber
  • Oder Vermittlungs-Dienste von Ausbildungs-Einrichtungen und Rehabilitations-Einrichtungen

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Einheitliche Ansprech-Stellen für Arbeit-Geber

Die einheitlichen Ansprech-Stellen für Arbeit-Geber

sind ein neues Angebot.

Sie

  • informieren
  • beraten
  • Und unterstützen

alle Arbeit-Geber

  • bei der Ausbildung
  • bei der Einstellung
  • Und bei der Beschäftigung

von Menschen mit Schwer-Behinderung.

 

Integrations-Fach-Dienst

Der kurze Name vom Integration-Fach-Dienst ist IFD.

Der IFD hilft Menschen mit Behinderungen im Beruf.

Zum Beispiel bei Problemen am Arbeitsplatz.

Er hat ein besonderes Angebot für Förder-Schüler

Und Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Für sie sucht er gute Arbeit-Geber

  • für ein Praktikum
  • für eine Ausbildung
  • Oder für eine feste Arbeit

 

Der IFD hilft auch dem Arbeit-Geber.

Er sagt ihm, auf was er achten muss,

wenn er Menschen mit Behinderungen beschäftigt.

Und welche Unterstützung er bekommt.

Bei der Personalgewinnung von Fachkräften und der Suche nach Auszubildenden mit Behinderungen unterstützen der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur und externe Fachdienste.

Was finden Sie auf dieser Seite?

Den Fokus erweitern

Unternehmen, die Beschäftigte mit Behinderungen einstellen möchten, wissen oft nicht, wo und wie sie die passgenaue Team-Verstärkung finden können. Diese Stellen helfen bei der Suche oder können weiterführende Tipps geben:

Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur

Der Arbeitgeber-Service unterstützt bei der Suche nach Arbeitskräften, Fragen zur Förderung sowie bei Personalplanung und -entwicklung. Er hilft auch bei der Suche nach geeigneten Fachkräften und Auszubildenden mit Behinderungen.

Unter der zentralen, kostenfreien Telefonnummer 0800 4555520 erhalten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder beschäftigen wollen, Unterstützung bei der Suche nach Fachkräften und Auszubildenden. Hier werden Unternehmen auch beraten zu Fördermöglichkeiten, Fragen des Schwerbehindertenrechts und zur Arbeitsplatzgestaltung.

Auf ihren Webseiten stellt die Arbeitsagentur auch entsprechende Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bereit.

Für die eigenständige Suche nach Fachkräften und Auszubildenden gibt es eine zentrale Bewerberbörse. Hier können Betriebe nach passenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen. Im Gegensatz zu den meisten privaten Online-Jobbörsen ist das Inserat dort kostenlos bei einer gleichzeitig hohen Reichweite.

Für die Vermittlung von Akademikerinnen und Akademikern mit Schwerbehinderung bietet die Arbeitsagentur eine zentrale Vermittlungsstelle.

Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Teilhabe und der Sicherung ihres Arbeitsplatzes. Sie sind auch Anlaufstellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertrauensleute, Personal- und Betriebsräte.

Durch unterschiedliche Strukturen in den Bundesländern unterscheiden sich die IFD in ihren Arbeitsfeldern, ihren Zuständigkeiten und den Rahmenbedingungen sehr. Manche IFD werden ausschließlich für Menschen mit Schwerbehinderung aktiv.

Angebote der IFD für Beschäftigte und Betriebe sind beispielsweise:

  • individuelle Beratung zu Fragen von Krankheit und Behinderung und deren Auswirkungen am Arbeitsplatz
  • Klärung von Fördermöglichkeiten und Zuschüssen
  • Beratung sowie Unterstützung bei Leistungsproblemen und Konflikten
  • Beratung zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung im Arbeitsbereich

Zu den Aufgaben der meisten Integrationsfachdienste gehören neben der Berufsbegleitung auch die Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze und die Begleitung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Auch Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, erhalten Unterstützung durch die IFD.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die bereit sind, Fachkräfte und Auszubildende mit Behinderungen einzustellen, werden von den Integrationsfachdiensten unterstützt durch

  • Informationen zu rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen,
  • Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber,
  • Hilfe bei der Abwicklung des Einstellungsverfahrens,
  • Aufklärung über mögliche Förderungen und Hilfe bei den nötigen Verfahren,
  • betriebsnahe Unterstützung und Nachbetreuung für angestellte Menschen mit Behinderungen.

Integrationsfachdienste für Menschen mit Hörbehinderungen und Sehbehinderungen

Einige Integrationsfachdienste sind spezialisiert auf die Vermittlung und Berufsbegleitung von Menschen mit Sehbehinderungen oder Menschen mit Hörbehinderungen. Die Ansprechpersonen sind entsprechend ausgebildet und beherrschen beispielsweise Gebärdensprache.

Integrationsfachdienste handeln im Auftrag der Integrationsämter/Inklusionsämter, Agenturen für Arbeit oder Rehabilitationsträger. Sie können von Betrieben aber direkt kontaktiert werden.

Inklusionsberatung der Kammern

Einige Kammern bieten ihren Mitgliedsunternehmen durch speziell geschulte Fachkräfte eine Inklusionsberatung an, die Betriebe und Beschäftigte bei Fragen zu Behinderung, Ausbildung und zum Arbeitsplatz unterstützt.

Aber auch viele Kammern ohne spezielle Inklusionsberatung informieren über ihre Webseiten und  durch Ansprechpersonen zu verschiedenen Aspekten der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Dabei liegen die Beratungsschwerpunkte überwiegend in den Bereichen Ausbildungsberatung und Arbeitsrecht, doch zunehmend auch im Bereich Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung. 

Zu den Angeboten der Inklusionsberatung können gehören:

  • Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
  • Informationen zur Ausbildung von Menschen mit Behinderungen
  • Informationen über Fördermöglichkeiten bei Neueinstellungen beziehungsweise bestehenden Arbeitsverhältnissen sowie über Kündigungsregelungen
  • Hilfe bei der Suche geeigneter Bewerberinnen und Bewerber
  • Hilfe bei Beantragung der Förderung
  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu den Fördermittelgebern

Hinsichtlich behinderungsgerechter Arbeitsgestaltung informieren die Kammerberaterinnen und Kammerberater zum Teil selbst, zum Teil stellen sie Kontakte her zu entsprechenden Beratungsstellen bei den Arbeitsagenturen, Integrationsämtern/Inklusionsämtern und Integrationsfachdiensten.

Mit Einführung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ist in einigen Bundesländern die Inklusionsberatung  der Kammern in die Aufgaben der EAA übergegangen.

Ausbildungseinrichtungen, Reha- und Bildungsanbieter

Ausbildungseinrichtungen, Rehabilitationsanbieter und Bildungsanbieter, die spezialisiert sind auf die Erstausbildung, Umschulung und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen, haben in der Regel eigene Fachdienste für die Vermittlung ihrer Absolventinnen und Absolventen. Dies gilt vor allem für die Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke.

Die meisten dieser Fachvermittlungsdienste unterstützen auch Unternehmen, die Fachkräfte suchen. Sie

  • erstellen Bewerberprofile ihrer Absolventinnen und Absolventen,
  • treffen eine Personalvorauswahl für den Betrieb,
  • beraten zu Fördermöglichkeiten,
  • helfen einstellungsbereiten Betrieben bei der Beantragung von Förderungen.

Fachkräftenachwuchs sichern durch kooperative Ausbildung

Viele Ausbildungseinrichtungen bilden in Zusammenarbeit mit regionalen Betrieben aus und können Auszubildende mit Behinderungen vermitteln. Betriebe und Auszubildende werden dabei von der Ausbildungseinrichtung begleitet.

Dies kann im Modell der kooperativen Ausbildung geschehen: Ist ein passender Betrieb gefunden, in dem die fachpraktische Ausbildung stattfinden kann, wird ein Kooperationsvertrag geschlossen.

Der verantwortliche Träger der Ausbildung bleibt die Ausbildungseinrichtung. Sie unterstützt den Betrieb und die Auszubildenden. Zum Beispiel koordiniert sie die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen, hilft bei der Klärung von Problemlagen, sorgt für Förderunterricht. Für den Betrieb entstehen bei der kooperativen Ausbildung keine Kosten.

Personalberatungen und betriebsnahe Dienstleister

Verschiedene private und betriebsnahe Dienstleister unterstützen Unternehmen und Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Teilhabe. Teilweise helfen sie auch bei der Arbeitsvermittlung. Für Unternehmen, die Fachkräfte mit Behinderungen suchen, können einige dieser Dienstleister Ansprechstellen sein.

Jobbörsen

Verschiedene Dienstleister stellen auf ihren Plattformen Jobbörsen zur Verfügung, die sich gezielt an Fachkräfte mit Behinderungen richten oder diese vermitteln. 

Daneben gibt es im Internet eine große Anzahl an unterschiedlichen, meist kostenpflichtigen, Online-Stellenbörsen. Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) hat eine Liste zusammengestellt, die das  Leistungsangebot mehrerer großer Stellenbörsen vergleicht.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Entsprechend Paragraf 185 SGB IX wurden flächendeckend und trägerunabhängig sogenannte Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet. Der Paragraf ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Je nach Bundesland sind die Einheitlichen Ansprechstellen bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt. Für die Einrichtung der Stellen sind die Integrationsämter/Inklusionsämter zuständig. 

Neben den Integrationsfachdiensten sind dabei die Kammern eingebunden und andere Dienstleistungsnetzwerke, die im Auftrag der Integrationsämter/Inklusionsämter gute Kontakte zu Betrieben aufgebaut haben.

Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber:

Die Einheitlichen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Sie haben die Aufgabe,

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu sensibilisieren,
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zur Verfügung zu stehen und
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat eine Webseite mit Informationen zu den EAA eingerichtet, über die auch nach bereits benannten Stellen gesucht werden kann.

Inklusionsbetriebe mit Arbeitnehmerüberlassung

Inklusionsbetriebe (auch: Inklusionsfirmen) bieten für Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung und ermöglichen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Der Anteil schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt in Inklusionsbetrieben bei bis zu 50 Prozent und ist damit höher als in anderen Unternehmen. Inklusionsbetriebe bieten ihrer Kundschaft Industrie- und andere Dienstleistungen in verschiedenen Branchen, von Gebäudemanagement und Handwerk über Landschaftspflege, Bürotätigkeiten bis hin zu Hauswirtschaft und Gastronomie.

Einige Inklusionsbetriebe stellen Arbeitskräfte im Modell der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung. Dies ist für Unternehmen eine Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen kennenzulernen und eventuell dauerhaft einzustellen.