Eigendarstellung / Auszug:
Für wen ist der Berufsbegleitende Dienst?
Für Hörgeschädigte bei allen Fragen zu ihrer Arbeit.
Für Arbeitgeber die hörgeschädigte Personen beschäftigen.
Was bieten wir an?
- Information über Hilfsmittel und Arbeitsassistenz und deren Beantragung, sowie die Hinweise zu den rechtlichen Besonderheiten bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten
- Beratung bei Problemen im Kollegium und Vorgesetzten und drohender Kündigung
- Beratung von Arbeitgebern bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes des hörgeschädigten Mitarbeiters, vor allem bei der Verbesserung der Kommunikation und der Arbeitsabläufe
Was ist das Ziel?
Der Arbeitsplatz soll langfristig erhalten bleiben
Wie bekomme ich Unterstützung durch den Berufsbegleitenden Dienst?
Wenden Sie sich an die Kolleginnen in einer unserer Beratungsstellen
Wer bezahlt die Unterstützung?
Wir arbeiten im Auftrag des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz nach SGB IX und die Unterstützung erfolgt kostenfrei
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Angaben: Homepage
IFD, März 2022
Die Kontaktangaben des Integrationsfachdienstes können sich ändern. Über die aktuellsten Kontaktdaten und Zuständigkeitkeiten der Integrationsfachdienste informiert das Integrationsamt Rheinland-Pfalz.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter bietet auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Integrationsfachdiensten:
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/
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