Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Adresse
IFD für hörbehinderte Menschen (IFDfhM) Berlin

Adresse / Kontaktdaten

Wilmersdorfer Str. 50-51
10627 Berlin
Berlin
Deutschland
Adresse auf Google Maps anzeigen

Telefon: 030 484959-50 Telefax: 030 484959-55 E-Mail: info@wib-verbund.de Homepage: https://wib-verbund.de/alle-angebote-des-integrationsfachdienstes-fuer-hoerbehinderte-menschen-ifd-fhm Homepage: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/arbeit-und-behinderung-integrationsamt/integrationsfachdienste-ifd/kontakt-ifd-berlin/

Eigendarstellung / Auszug des Landesamtes für Gesundheit und Soziales:

In Berlin gibt es insgesamt sechs Integrationsfachdienste (IFD). Davon sind drei nach regionaler Zuständigkeit, analog der Berliner Arbeitsamtsbezirke Mitte, Nord und Süd tätig. In diesen Integrationsfachdiensten werden auch Beratungen und Berufsbegleitung speziell zu den Behinderungsarten Autismus-Spektrum-Störung (IFD Süd), Sehbehinderung (IFD Nord) und Epilepsie (IFD Mitte) angeboten. Weitere drei Integrationsfachdienste sind aufgrund ihrer Spezialisierungen (Begleitung von Menschen mit einer Hörbehinderung, Begleitung von schwerbehinderten Menschen zur beruflichen Selbstständigkeit sowie Erstellung von Fachdienstlichen Stellungnahmen und Arbeitgeberberatungen) berlinweit tätig.

Die Integrationsfachdienste haben die Aufgabe:

  • schwerbehinderte und behinderte Menschen zu beraten, zu unterstützen und auf geeignete Arbeits- und Ausbildungsplätze im Auftrag der Rehabilitationsträger zu vermitteln
  • ihre Fähigkeiten einzuschätzen und ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zu erarbeiten
  • die betriebliche Ausbildung, insbesondere bei seelisch und lernbehinderten jungen Menschen, zu begleiten
  • geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Auftrag der Rehabilitationsträger zu erschließen
  • schwerbehinderte und behinderte Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten und solange erforderlich zu begleiten
  • sie psychosozial zu betreuen, im Krisenfall zu intervenieren und eine Nachbetreuung durchzuführen
  • das betriebliche Umfeld über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln zu informieren und zu beraten
  • schwerbehinderte Menschen bei der Existenzgründung zu beraten
  • Arbeitgeber zu informieren, zu beraten und zu unterstützen sowie als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, sie über Förderleistungen zu informieren und diese für sie abzuklären
  • die Bundesagentur für Arbeit bei der Berufsberatung und Berufsorientierung in den Schulen zu unterstützen.

Die Integrationsfachdienste richten sich an:

  • schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung, insbesondere geistig oder seelisch behinderte Menschen sowie Menschen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung,
  • ältere oder unzureichend qualifizierte schwerbehinderte Menschen,
  • schwerbehinderte Menschen, die nach Vorbereitung durch eine Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen, behinderte Menschen im Auftrage der Rehabilitationsträger.

Sie sind Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für:

Arbeitgeber: Die Integrationsfachdienste sollen Betriebe umfassend informieren und beraten, sowie in Betracht kommende Leistungen für den Arbeitgeber abklären und ihn gemäß § 193 Absatz 2 Nummer 7 und 9 SGB IX bei der Beantragung unterstützen.

Schwerbehinderte Menschen werden durch die Integrationsfachdienste bei der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt, indem dieser Personenkreis auf geeignete Arbeitsplätze im Auftrag der Rehabilitationsträger vermittelt, beziehungsweise deren Arbeitsverhältnisse gesichert werden.

Fachdienst für hörbehinderte Menschen:

Das Team des IFD fhM unterstützt schwerhörige und taube Arbeitnehmer und Auszubildende mit einer anerkannten Schwerbehinderung.
Im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen wir ebenso arbeitsuchende hörbehinderte Menschen mit Rehabilitations-Status. Auch Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretungen können Kontakt zu uns aufnehmen. Unser Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen hat folgende Fachbereiche:
Die Berufsbegleitung bietet Beratung und Unterstützung bei allen Fragen und Problemen im Arbeitsleben. Die Technische Beratung informiert und unterstützt, die geeignete technische Ausstattung für den Arbeitsplatz zu erhalten. Die Prävention bietet Schulungen für Teams mit schwerhörigen, tauben und hörenden Kollegen an.
Die Vermittlung für Rehabilitanden und die Begleitung des Übergangs von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt gehören ebenfalls zu unseren Aufgaben.

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Angaben: Homepage des Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), März 2023

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/ informiert auf
ihrer Homepage ebenfalls über die Integrationsfachdienste aller Bundesländer.

Referenznummer:

R/AD19782


Informationsstand: 09.03.2023