Wer hilft bei der Durchführung des BEM?
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.

Betriebliches Eingliederungs-Management durch-führen

Die Abkürzung für Betriebliches Eingliederungs-Management ist BEM.

Konnte ein Mitarbeiter in einem Jahr über 6 Wochen nicht arbeiten?

Zum Beispiel:

  • Ein Mitarbeiter war über 6 Wochen lang krank
  • Ein Mitarbeiter war kürzer aber öfter krank. Das waren zusammen auch über 6 Wochen.

Dann muss das Unternehmen dem Mitarbeiter ein BEM anbieten.

Das BEM soll verhindern,

dass der Mitarbeiter seine Arbeit verliert.

Das BEM soll dem Mitarbeiter dabei helfen,

sich wieder an die Arbeit zu gewöhnen.

Das BEM muss allen Beschäftigten angeboten werden.

Nicht nur den Beschäftigten mit Behinderungen.

 

Arbeit-Geber und Beschäftigte können sich zum BEM beraten lassen.

Arbeit-Geber können Hilfe bei der Durchführung vom BEM bekommen.

Wer hilft und berät?

Zum Beispiel:

  • Die Schwer-Behinderten-Vertretung
  • Der Inklusions-Beauftragte
  • Fach-Leute für Arbeits-und Betriebs-Medizin
  • Integrations-Fach-Dienste
  • Oder Integrations-Ämter

Im Text finden Sie noch weitere Ansprech-Stellen.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Inklusions-Beauftragter

Der Inklusions-Beauftragte berät den Arbeit-Geber.

Der Inklusions-Beauftragte weiß,

was bei der Beschäftigung von Menschen mit einer Schwer-Behinderung

zu beachten ist.

Der Inklusions-Beauftragte ist auch Ansprech-Partner für

  • die schwer-behinderten Beschäftigten
  • die Schwer-Behinderten-Vertretung
  • den Betriebs-Rat
  • Oder den Personal-Rat

 

Integrations-Amt

In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt:

Inklusions-Amt

Zum Beispiel:

  • In Nordrhein-Westfalen
  • Und in Bayern

Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.

Sie wissen zum Beispiel viele Sachen

über das Thema: Behinderung.

Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.

Zum Beispiel:

  • bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle.
  • bei Problemen am Arbeits-Platz
  • Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren. 

Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:

Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.

Zum Beispiel:

  • Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt.
  • Wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann.

 

Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:

Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.

 

Integrations-Fach-Dienst

Der kurze Name vom Integration-Fach-Dienst ist IFD.

Der IFD hilft Menschen mit Behinderungen im Beruf.

Zum Beispiel bei Problemen am Arbeitsplatz.

Er hat ein besonderes Angebot für Förder-Schüler

Und Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Für sie sucht er gute Arbeit-Geber

  • für ein Praktikum
  • für eine Ausbildung
  • Oder für eine feste Arbeit

 

Der IFD hilft auch dem Arbeit-Geber.

Er sagt ihm, auf was er achten muss,

wenn er Menschen mit Behinderungen beschäftigt.

Und welche Unterstützung er bekommt.

Rund um die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) beraten betriebliche Interessenvertretungen und das Integrationsteam, Fachkräfte für Arbeits- und Betriebsmedizin, die Reha- und Sozialversicherungsträger, Integrationsämter/​Inklusionsämter und weitere externe Fachstellen.

Was finden Sie auf dieser Seite?

Arbeitsplätze sichern durch Prävention

Das BEM ist ein wichtiges Präventionsinstrument, um Beschäftigte nach längerer Krankheitszeit wieder dauerhaft ins Unternehmen einzugliedern. Unternehmen erhalten von vielen Stellen Beratung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Betriebliche Interessenvertretung und Integrationsteam

Abhängig von Größe und Ausrichtung des Betriebes sind betriebliche Interessenvertretungen vorhanden. Diese können, je nach Einsatz und Erfahrungswissen, zur Durchführung des BEM beraten.

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

In Betrieben, in denen nicht nur vorübergehend fünf oder mehr Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt sind, wählen die schwerbehinderten Beschäftigten alle vier Jahre eine Vertrauensperson und mindestens eine Stellvertreterin beziehungsweise einen Stellvertreter. Zusammen bilden sie die Schwerbehindertenvertretung.

Aufgaben/​Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung:

Die Schwerbehindertenvertretung

  • fördert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder in der Dienststelle und vertritt deren Interessen,
  • wacht darüber, dass die auf schwerbehinderte Menschen bezogenen Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen,
  • beantragt Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei den zuständigen Stellen,
  • nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt gegebenenfalls durch Verhandlung mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf eine Erledigung hin,
  • verhandelt über den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung,
  • wirkt bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) mit;
  • unterstützt Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung.

Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers

Nach § 181 SGB IX muss jede Arbeitgeberin beziehungsweise jeder Arbeitgeber mindestens eine Inklusionsbeauftrage oder einen Inklusionsbeauftragten bestellen, sobald Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung beschäftigt sind. Dies gilt auch, wenn bereits eine Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen existiert.

Nach Möglichkeit sollen die Inklusionsbeauftragten selbst schwerbehindert sein oder sich im Schwerbehindertenrecht auskennen. Sie arbeiten mit der Arbeitsagentur und dem Integrationsamt/​Inklusionsamt zusammen.

Aufgaben/​Tätigkeiten der Inklusionsbeauftragten:

Inklusionsbeauftragte

  • sind Kontaktpersonen auf Arbeitgeberseite für die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten wie auch für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat oder den Personalrat,
  • achten auf die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber so vor Pflichtverletzungen,
  • wirken im Konfliktfall auf einen gerechten Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten hin,
  • vertreten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung betreffen,
  • wägen im Falle eines Interessenkonfliktes die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten gegen die des Betriebes ab und beraten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entsprechend.

Betriebs- und Personalrat

Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur innerbetrieblichen Interessenvertretung der Belegschaft. Er hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebes. Der Betriebsrat kann mit der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber Abmachungen treffen, sogenannte Betriebsvereinbarungen.

Der Betriebsrat wird alle vier Jahre von der Belegschaft gewählt, wenn mehr als fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Die Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines Betriebsrats findet sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Aufgaben/​Tätigkeiten des Betriebsrats:

Der Betriebsrat

  • wacht darüber, dass die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehalten werden,
  • vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber und leitet Anregungen aus der Belegschaft weiter,
  • fördert auch die Teilhabe schwerbehinderter Menschen.

Im öffentlichen Dienst erfüllen die Personalräte vergleichbare Aufgaben.

Integrationsteam

Das Integrationsteam besteht aus dem Betriebsrat beziehungsweise Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem oder der Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers. Nach dem Schwerbehindertenrecht unterstützen die Mitglieder des Integrationsteams in den Betrieben und Dienststellen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft.

Aufgaben/​Tätigkeiten des Integrationsteams:

Das Integrationsteam
  • sorgt dafür, dass schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kenntnisse und Fähigkeiten optimal entfalten können,
  • wirkt maßgeblich bei der Erarbeitung und beim Abschluss einer Inklusionsvereinbarung mit,
  • nimmt eine wichtige Funktion im Rahmen der Prävention und innerhalb des Betrieblichen Eingliederungsmanagements wahr,
  • lässt sich bei Bedarf von weiteren Helfern unterstützen, z. B. von Betriebsärzten und -ärztinnen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Disability Management,
  • kann auch zusätzliche Hilfe von außen holen, z. B. vom Integrationsamt/​Inklusionsamt, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung.

Disability Managerinnen und Disability Manager

Disability Managerinnen und Disability Manager können Angehörige des Unternehmens sein oder als externe Beratungskräfte angefordert werden.

Aufgaben/​Tätigkeiten des Disability Managements:

Disability Managerinnen und Disability Manager

  • helfen Beschäftigten, nach längerer Krankheit oder einem Unfall möglichst früh wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren,
  • nehmen zur Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Kontakt mit Versicherungsträgern, Medizinerinnen und Medizinern sowie Vorgesetzten und Betriebsräten auf,
  • kümmern sich auch um mögliche Fördermittel.

Ärztinnen und Ärzte für Arbeits- und Betriebsmedizin

Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin beraten Betriebe zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation.

Je nach Größe des Betriebes können Ärztinnen und Ärzte für Arbeits- und Betriebsmedizin Angestellte des Betriebes sein, oder als externe Expertinnen und Experten und überbetriebliche Dienste (Arbeitsmedizinischer Dienst) beauftragt werden.

Zu den Aufgaben der Arbeits- und Betriebsmedizinerinnen und -mediziner gehören z. B.:

  • Beratung zur menschengerechten und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
  • Aufdecken von Ursachen für arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und das Ableiten präventiver Maßnahmen
  • Integration von Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderungen in den Arbeitsprozess
  • Mitwirkung an der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Entsprechend Paragraf 185 SGB IX wurden flächendeckend und trägerunabhängig sogenannte Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber eingerichtet werden. Der Paragraf ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Je nach Bundesland sind die Einheitlichen Ansprechstellen bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt. Für die Einrichtung der Stellen sind die Integrationsämter/​Inklusionsämter zuständig.

Neben den Integrationsfachdiensten sind dabei die Kammern eingebunden und andere Dienstleistungsnetzwerke, die im Auftrag der Integrationsämter/​Inklusionsämter gute Kontakte zu Betrieben aufgebaut haben.

Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber:

Die Einheitlichen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Sie haben die Aufgabe,

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu sensibilisieren,
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zur Verfügung zu stehen und
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat eine Webseite mit Informationen zu den EAA eingerichtet, über die auch nach bereits benannten Stellen gesucht werden kann.

Integrationsämter/​Inklusionsämter

Integrationsämter/​Inklusionsämter fördern und sichern die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung am allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind für Menschen mit Behinderungen, für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für die betrieblichen Interessenvertretungen und Integrationsteams tätig. In jedem Bundesland gibt es mindestens ein Integrationsamt/​Inklusionsamt.

Die Aufgaben der Integrationsämter/​Inklusionsämter umfassen nach § 185 SGB IX:

  • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
  • den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und das betriebliche Integrationsteam

Unterstützung bei der Prävention und beim BEM

Durch das Bundesteilhabegesetz werden Integrationsämter/​Inklusionsämter früher als bisher bei der Prävention einbezogen und arbeiten dabei mit den Arbeitgeberinen und Arbeitgebern zusammen. Schwerpunkt der Zusammenarbeit ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement sowie die Inklusionsvereinbarung.

Informationen zu Krankheitsbildern und Behinderungsarten

Mit eigenen Fachdiensten (und in Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten) beraten Integrationsämter/​Inklusionsämter Betriebe wie Betroffene zu bestimmten Krankheitsbildern. Auch in den Schulungs- und Bildungsmaßnahmen der Integrationsämter/Inklusionsämter wird über verschiedene Krankheiten und Behinderungen in Bezug auf die Arbeitswelt informiert.

 

Inklusionsberatung der Kammern

Einige Kammern bieten ihren Mitgliedsunternehmen durch speziell geschulte Fachkräfte eine Inklusionsberatung an, die Betriebe und Beschäftigte bei Fragen zu Behinderung, Ausbildung und zum Arbeitsplatz unterstützt.

Aber auch viele Kammern ohne spezielle Inklusionsberatung informieren über ihre Webseiten und durch Ansprechpersonen zu verschiedenen Aspekten der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Dabei liegen die Beratungsschwerpunkte überwiegend in den Bereichen Ausbildungsberatung und Arbeitsrecht, doch zunehmend auch im Bereich Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung.

Zu den Angeboten der Inklusionsberatung können gehören:

  • Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
  • Informationen zur Ausbildung von Menschen mit Behinderungen
  • Beratung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Prävention im Sinne des SGB IX bei Gefährdung des Arbeitsplatzes
  • Informationen über Fördermöglichkeiten bei Neueinstellungen beziehungsweise bestehenden Arbeitsverhältnissen sowie über Kündigungsregelungen
  • Hilfe bei der Suche geeigneter Bewerberinnen und Bewerber
  • Hilfe bei Beantragung der Förderung
  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu den Fördermittelgebern

Hinsichtlich behinderungsgerechter Arbeitsgestaltung informieren die Kammerberaterinnen und Kammerberater zum Teil selbst, zum Teil stellen sie Kontakte her zu entsprechenden Beratungsstellen bei den Arbeitsagenturen, Integrationsämtern/​Inklusionsämtern und Integrationsfachdiensten.

Mit Einführung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ist in einigen Bundesländern die Inklusionsberatung  der Kammern in die Aufgaben der EAA übergegangen.

Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Teilhabe und der Sicherung ihres Arbeitsplatzes. Sie sind auch Anlaufstellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertrauensleute, Personal- und Betriebsräte.

Durch unterschiedliche Strukturen in den Bundesländern unterscheiden sich die IFD in ihren Arbeitsfeldern, ihren Zuständigkeiten und den Rahmenbedingungen sehr. Manche werden ausschließlich für Menschen mit Schwerbehinderung aktiv.

Angebote der IFD für Beschäftigte und Betriebe sind beispielsweise:

  • individuelle Beratung zu Fragen von Krankheit und Behinderung und deren Auswirkungen am Arbeitsplatz
  • Klärung von Fördermöglichkeiten und Zuschüssen
  • Beratung sowie Unterstützung bei Leistungsproblemen und Konflikten
  • Beratung zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung im Arbeitsbereich

Zu den Aufgaben der meisten Integrationsfachdienste gehören neben der Berufsbegleitung auch die Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze und die Begleitung von Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Auch Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, erhalten Unterstützung durch die IFD.

Integrationsfachdienste für Menschen mit Hörbehinderungen und Sehbehinderungen

Einige Integrationsfachdienste sind spezialisiert auf die Vermittlung und Berufsbegleitung von Menschen mit Sehbehinderungen oder Menschen mit Hörbehinderungen. Die Ansprechpersonen sind entsprechend ausgebildet und beherrschen beispielsweise Gebärdensprache.

Integrationsfachdienste handeln im Auftrag der Integrationsämter/​Inklusionsämter, Agenturen für Arbeit oder Rehabilitationsträger. Sie können von Betrieben aber direkt kontaktiert werden.

Beratungsstellen und Dienstleister zum BEM

Verschiedene betriebsnahe Dienstleister beraten Unternehmen rund um die Einführung und die praktische Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und zu Fragen der Prävention. Zu den Beratungsstellen gehören auch Integrationsfachdienste, die sich auf das Thema spezialisiert haben.

Ansprechstellen der Rehaträger für Rehabilitation und Teilhabe

Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber alle Rehabilitationsträger verpflichtet, Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe zu benennen (§ 12 SGB IX). Diese Verpflichtung betrifft auch Jobcenter, Integrationsämter/Inklusionsämter und Pflegekassen.

Die Informations- und Beratungsangebote der Ansprechstellen richten sich an Leistungsberechtigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, an Behörden und andere Rehaträger.

Die Ansprechstellen sollen dabei unterstützen, einen Rehabilitationsbedarf möglichst frühzeitig zu erkennen und darauf hinwirken, dass entsprechende Anträge gestellt werden. Sie erteilen Auskünfte oder verweisen auf Informationsangebote zu folgenden Themen:

  • Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe (z. B. behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung)
  • Schritte zur Inanspruchnahme der Leistungen
  • Persönliches Budget
  • Beratungsangebote, einschließlich des Angebots der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation stellt Adressen der Ansprechstellen zur Verfügung.

Rehaberatung der Renten- und Unfallversicherung

Wenn die Erwerbsfähigkeit wegen einer Erkrankung oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Leistungen zur medizinischen und beruflichen Teilhabe von ihrem jeweils zuständigen Rehabilitationsträger erhalten. Dies sind zumeist die Träger der Rentenversicherung und der Unfallversicherung.

Rehaberatung und Rehamanagement

Rehaberaterinnen und Rehaberater der Rentenversicherung sowie Rehamanagerinnen und Rehamanager der Unfallversicherung helfen insbesondere den Versicherten, die nicht mehr ohne Probleme an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können.

Sie erarbeiten geeignete Wiedereingliederungsmaßnahmen einschließlich Maßnahmen zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung, begleiten und überwachen das Verfahren bis zur beruflichen Wiedereingliederung. Sie koordinieren die Zusammenarbeit mit allen am Verfahren Beteiligten und bei Bedarf mit anderen Rehabilitationsträgern.

Wenn die Versicherten damit einverstanden sind, können die Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers in die Gespräche einbezogen werden.

Vorträge und Informationsveranstaltungen der Rentenversicherung

Die Rehaberaterinnen und Rehaberater der Deutschen Rentenversicherung Bund bieten bundesweit flexibel und am Bedarf orientiert Vorträge und Informationsveranstaltungen zum Thema Rehabilitation und berufliche Wiedereingliederung an.

Seminar- und Bildungsanbieter

Verschiedene Seminar- und Bildungsanbieter informieren zu den Themen Betriebliches Eingliederungsmanagement. Zu den Anbietern gehören Bildungswerke, Integrationsämter/Inklusionsämter und betriebsnahe Dienstleister.

Tipp: BEM in Verbindung mit Suchterkrankungen

Wenn das BEM den Themenbereich Sucht berührt, unterstützen Suchtberatungsstellen.

Bei REHADAT-Adressen finden Sie Verbände, Organisationen und Rehabilitationskliniken, die Menschen mit Suchterkrankungen unterstützen.