Behinderungsarten und Auswirkungen
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Behinderungs-Arten und Auswirkungen

Arbeit-Geber fragen sich manchmal:

Was muss ich bei bestimmten Krankheiten von Mitarbeitern beachten?

Oder was muss ich bei bestimmten Behinderungen beachten?

Wie muss der Arbeits-Platz bei einer bestimmten Behinderung

Oder Erkrankung gestaltet werden?

Die Schwer-Behinderten-Vertretung hilft.

Der Betriebs-Arzt oder andere Ärzte können beraten.

Ein Disability Manager kann auch helfen.

 

Es gibt noch andere Ansprech-Stellen.

Zum Beispiel:

  • Behinderten-Verbände
  • Selbst-Hilfe-Organisationen
  • Integrations-Fach-Dienst
  • Oder das Integrations-Amt

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Disability Manager

Disability Manager ist ein englischer Begriff.

Disability heißt übersetzt: Behinderung

Ein Disability Manager hilft Mitarbeitern,

die lange Zeit nicht arbeiten konnten.

Zum Beispiel:

  • weil sie lange krank waren
  • Oder weil sie einen Unfall hatten

Diese Menschen sollen wieder gut mit ihrer Arbeit anfangen können.

Nach einem Unfall

Oder einer längeren Krankheit geht es den Menschen schlecht.

Dann achtet ein Disability Manager am Arbeits-Platz darauf:

Was braucht der Mitarbeiter jetzt.

Vielleicht müssen

  • die Arbeits-Zeiten
  • Oder das Büro

anders sein.

 

Integrations-Amt

In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt:

Inklusions-Amt

Zum Beispiel:

  • In Nordrhein-Westfalen
  • Und in Bayern

Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.

Sie wissen zum Beispiel viele Sachen

über das Thema: Behinderung.

Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.

Zum Beispiel:

  • bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle.
  • bei Problemen am Arbeits-Platz
  • Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren. 

Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:

Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.

Zum Beispiel:

  • Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt.
  • Wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann.

 

Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:

Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.

 

Integrations-Fach-Dienst

Der kurze Name vom Integration-Fach-Dienst ist IFD.

Der IFD hilft Menschen mit Behinderungen im Beruf.

Zum Beispiel bei Problemen am Arbeitsplatz.

Er hat ein besonderes Angebot für Förder-Schüler

Und Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Für sie sucht er gute Arbeit-Geber

  • für ein Praktikum
  • für eine Ausbildung
  • Oder für eine feste Arbeit

 

Der IFD hilft auch dem Arbeit-Geber.

Er sagt ihm, auf was er achten muss,

wenn er Menschen mit Behinderungen beschäftigt.

Und welche Unterstützung er bekommt.

Über die Auswirkungen bestimmter Erkrankungen und Behinderungen auf das Arbeitsleben informieren innerbetrieblich die Schwerbehindertenvertretung, das Integrationsteam oder Fachkräfte des Disability Managements. Daneben beraten auch Ärztinnen und Ärzte für Arbeits- und Betriebsmedizin, Integrationsfachdienste und die Integrationsämter/​Inklusionsämter.

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Aufklären und Verstehen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Beschäftigten mit Behinderungen sind sich manchmal unsicher, was sie bei bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen beachten müssen oder in welcher Form sich Behinderungen äußern. Umfragen unter Menschen mit Behinderungen haben ergeben, dass berufliche Teilhabe besonders dann gut gelingt, wenn Führungskräfte sowie Kolleginnen und Kollegen über die Behinderung aufgeklärt sind und entsprechend Verständnis entwickeln können.

Tipp: Online-Leitfäden der Reihe REHADAT-Wissen

Die Online-Broschüren-Reihe REHADAT-Wissen vermittelt Basiswissen zu bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen, ihre Auswirkungen im Arbeitsleben sowie zu Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltungen - beispielsweise mit Hilfsmitteln, technischen Arbeitshilfen, Baumaßnahmen, organisatorischen Maßnahmen oder personeller Unterstützung.

Zielgruppe der Reihe REHADAT-Wissen sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, betriebliche Interessenvertretungen sowie alle Fachleute, die an der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen beteiligt sind.

Betriebliche Interessenvertretung und Integrationsteam

Abhängig von Größe und Ausrichtung des Betriebes sind betriebliche Interessenvertretungen vorhanden. Diese können, je nach Einsatz und Erfahrungswissen, zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung beraten.

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

In Betrieben, in denen nicht nur vorübergehend fünf oder mehr Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt sind, wählen die schwerbehinderten Beschäftigten alle vier Jahre eine Vertrauensperson und mindestens eine Stellvertreterin beziehungsweise einen Stellvertreter. Zusammen bilden sie die Schwerbehindertenvertretung.

Aufgaben/​Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung:

Die Schwerbehindertenvertretung

  • fördert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder in der Dienststelle und vertritt deren Interessen,
  • wacht darüber, dass die auf schwerbehinderte Menschen bezogenen Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen,
  • beantragt Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei den zuständigen Stellen,
  • nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt gegebenenfalls durch Verhandlung mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf eine Erledigung hin,
  • verhandelt über den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung,
  • wirkt bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) mit,
  • unterstützt Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung.

Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers

Nach § 181 SGB IX muss jede Arbeitgeberin beziehungsweise jeder Arbeitgeber mindestens eine Inklusionsbeauftrage oder einen Inklusionsbeauftragten bestellen, sobald Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung beschäftigt sind. Dies gilt auch, wenn bereits eine Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen existiert.

Nach Möglichkeit sollen die Inklusionsbeauftragten selbst schwerbehindert sein oder sich im Schwerbehindertenrecht auskennen. Sie arbeiten mit der Arbeitsagentur und dem Integrationsamt/​Inklusionsamt zusammen.

Aufgaben/​Tätigkeiten der Inklusionsbeauftragten:

Inklusionsbeauftragte

  • sind Kontaktpersonen auf Arbeitgeberseite für die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten wie auch für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat oder den Personalrat,
  • achten auf die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber so vor Pflichtverletzungen,
  • wirken im Konfliktfall auf einen gerechten Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten hin,
  • vertreten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung betreffen,
  • wägen im Falle eines Interessenkonfliktes die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten gegen die des Betriebes ab und beraten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entsprechend.

Betriebs- und Personalrat

Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur innerbetrieblichen Interessenvertretung der Belegschaft. Er hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebes. Der Betriebsrat kann mit der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber Abmachungen treffen, sogenannte Betriebsvereinbarungen.

Der Betriebsrat wird alle vier Jahre von der Belegschaft gewählt, wenn mehr als fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Die Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines Betriebsrats findet sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Aufgaben/​Tätigkeiten des Betriebsrats:

Der Betriebsrat

  • wacht darüber, dass die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehalten werden,
  • vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber und leitet Anregungen aus der Belegschaft weiter,
  • fördert auch die Teilhabe schwerbehinderter Menschen.

Im öffentlichen Dienst erfüllen die Personalräte vergleichbare Aufgaben.

Integrationsteam

Das Integrationsteam besteht aus dem Betriebsrat beziehungsweise Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem oder der Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers. Nach dem Schwerbehindertenrecht unterstützen die Mitglieder des Integrationsteams in den Betrieben und Dienststellen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft.

Aufgaben/​Tätigkeiten des Integrationsteams:

Das Integrationsteam
  • sorgt dafür, dass schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kenntnisse und Fähigkeiten optimal entfalten können,
  • wirkt maßgeblich bei der Erarbeitung und beim Abschluss einer Inklusionsvereinbarung mit,
  • nimmt eine wichtige Funktion im Rahmen der Prävention und innerhalb des Betrieblichen Eingliederungsmanagements wahr,
  • lässt sich bei Bedarf von weiteren Helfern unterstützen, z. B. von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Disability Management,
  • kann auch zusätzliche Hilfe von außen holen, z. B. vom Integrationsamt/​Inklusionsamt, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung.

Disability Managerinnen und Disability Manager

Disability Managerinnen und Disability Manager können Angehörige des Unternehmens sein oder als externe Beratungskräfte angefordert werden.

Aufgaben/​Tätigkeiten des Disability Managements:

Disability Managerinnen und Disability Manager

  • helfen Beschäftigten, nach längerer Krankheit oder einem Unfall möglichst früh wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren,
  • nehmen zur Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Kontakt mit Versicherungsträgern, Medizinerinnen und Medizinern sowie Vorgesetzten und Betriebsräten auf,
  • kümmern sich auch um mögliche Fördermittel.

Ärztinnen und Ärzte für Arbeits- und Betriebsmedizin

Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin beraten Betriebe zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation.

Je nach Größe des Betriebes können Ärztinnen und Ärzte für Arbeits- und Betriebsmedizin Angestellte des Betriebes sein oder als externe Expertinnen und Experten und überbetriebliche Dienste (Arbeitsmedizinischer Dienst) beauftragt werden.

Zu den Aufgaben der Arbeits- und Betriebsmedizinerinnen und -mediziner gehören beispielsweise:

  • Beratung zur menschengerechten und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
  • Aufdecken von Ursachen für arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und das Ableiten präventiver Maßnahmen
  • Integration von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen in den Arbeitsprozess
  • Mitwirkung an der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit

Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Teilhabe und der Sicherung ihres Arbeitsplatzes. Sie sind auch Anlaufstellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertrauensleute, Personal- und Betriebsräte.

Durch unterschiedliche Strukturen in den Bundesländern unterscheiden sich die IFD in ihren Arbeitsfeldern, ihren Zuständigkeiten und den Rahmenbedingungen sehr. Manche werden ausschließlich für Menschen mit Schwerbehinderung aktiv.

Angebote der IFD für Beschäftigte und Betriebe sind beispielsweise:

  • individuelle Beratung zu Fragen von Krankheit und Behinderung und deren Auswirkungen am Arbeitsplatz
  • Klärung von Fördermöglichkeiten und Zuschüssen
  • Beratung sowie Unterstützung bei Leistungsproblemen und Konflikten
  • Beratung zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung im Arbeitsbereich

Zu den Aufgaben der meisten Integrationsfachdienste gehören neben der Berufsbegleitung auch die Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze und die Begleitung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Auch Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, erhalten Unterstützung durch die IFD.

Integrationsfachdienste für Menschen mit Hörbehinderungen und Sehbehinderungen

Einige Integrationsfachdienste sind spezialisiert auf die Vermittlung und Berufsbegleitung von Menschen mit Sehbehinderungen oder Menschen mit Hörbehinderungen. Die Ansprechpersonen sind entsprechend ausgebildet und beherrschen beispielsweise Gebärdensprache.

Integrationsfachdienste handeln im Auftrag der Integrationsämter/​Inklusionsämter, Agenturen für Arbeit oder Rehabilitationsträger. Sie können von Betrieben aber direkt kontaktiert werden.

Integrationsämter/​Inklusionsämter

Integrationsämter/​Inklusionsämter fördern und sichern die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung am allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind für Menschen mit Behinderungen, für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für die betrieblichen Interessenvertretungen und Integrationsteams tätig. In jedem Bundesland gibt es mindestens ein Integrationsamt/​Inklusionsamt.

Die Aufgaben der Integrationsämter/​Inklusionsämter umfassen nach § 185 SGB IX:

  • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
  • den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und das betriebliche Integrationsteam

Informationen zu Krankheitsbildern und Behinderungsarten

Mit eigenen Fachdiensten (und in Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten) beraten Integrationsämter/​Inklusionsämter Betriebe wie Betroffene zu bestimmten Krankheitsbildern. Themen sind zum Beispiel: Hörbehinderung, Sehbehinderung, Sucht und Psychische Erkrankung. Auch in den Schulungs- und Bildungsmaßnahmen der Integrationsämter/​Inklusionsämter wird über verschiedene Krankheiten und Behinderungen in Bezug auf die Arbeitswelt informiert.

Rehabilitationsberatung der Renten- und Unfallversicherung

Wenn die Erwerbsfähigkeit wegen einer Erkrankung oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Leistungen zur medizinischen und beruflichen Teilhabe von ihrem jeweils zuständigen Rehabilitationsträger erhalten. Dies sind zumeist die Träger der Rentenversicherung und der Unfallversicherung.

Rehaberatung und Rehamanagement

Rehaberaterinnen und Rehaberater der Rentenversicherung sowie Rehamanagerinnen und Rehamanager der Unfallversicherung helfen insbesondere den Versicherten, die nicht mehr ohne Probleme an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können.

Sie erarbeiten geeignete Wiedereingliederungsmaßnahmen einschließlich Maßnahmen zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung, begleiten und überwachen das Verfahren bis zur beruflichen Wiedereingliederung. Sie koordinieren die Zusammenarbeit mit allen am Verfahren Beteiligten und bei Bedarf mit anderen Rehabilitationsträgern.

Wenn die Versicherten damit einverstanden sind, können die Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers in die Gespräche einbezogen werden.

Vorträge und Informationsveranstaltungen der Rentenversicherung

Die Rehaberaterinnen und Rehaberater der Deutschen Rentenversicherung Bund bieten bundesweit flexibel und am Bedarf orientiert Vorträge und Informationsveranstaltungen zum Thema Rehabilitation und berufliche Wiedereingliederung an.

Firmenservice der Rentenversicherung

Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Werksärztinnen und Werksärzte, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen bei allen Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung.  Ziel der Beratung ist es, Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu stärken und zu erhalten.

Die Beratung erfolgt telefonisch oder vor Ort zu den Themen:

  • Medizinische und berufliche Rehabilitation
  • Präventionsprogramm RV Fit (einschließlich ergonomischer Gestaltung von Arbeitsplätzen)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Informationen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • Leistungsangebote der anderen Sozialleistungsträger

Der Firmenservice ist erreichbar über die kostenlose Telefonnummer 0800 1000 453 und per E-Mail: firmenservice@deutsche-rentenversicherung.de

Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur und Technischer Beratungsdienst

Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur unterstützt bei der Besetzung von Ausbildungs- oder Arbeitsstellen oder der Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Er berät bei Bedarf zu individuellen Unterstützungsmöglichkeiten, bezogen auf den Einzelfall und auf die betreffende Erkrankung oder Behinderung.


Der Technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit ist behilflich, wenn aufgrund von Erkrankung oder Behinderung ein Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz behinderungsgerecht gestaltet werden muss oder Hilfsmittel benötigt werden, sofern die Arbeitsagentur der zuständige Leistungsträger ist.

Unter der zentralen, kostenfreien Telefonnummer 0800 4555520 werden Unternehmen beraten zu Fördermöglichkeiten, Fragen des Schwerbehindertenrechts und zur Arbeitsplatzgestaltung.

Auf ihren Webseiten stellt die Arbeitsagentur auch entsprechende Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bereit.

Behinderten- und Selbsthilfeverbände

Behinderten- und Selbsthilfeverbände, die sich für Betroffene und von Betroffenen zu bestimmten Krankheitsbildern und Behinderungsarten gegründet haben, informieren zum großen Teil auch die Öffentlichkeit zu Symptomen und Auswirkungen der betreffenden Erkrankung.

In der Regel sind es die Bundesverbände, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit diese Aufgabe wahrnehmen beziehungsweise die zu Fragen kontaktiert werden können.

Einige Verbände informieren auch zu Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erkrankung in Bezug auf Schule, Ausbildung und Beruf ergeben.