Arbeitsplätze behinderungsgerecht gestalten
Zusammenfassung

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Arbeits-Plätze barrierefrei gestalten

Manche Menschen mit Behinderung brauchen

  • technische Arbeits-Hilfen oder Hilfs-Mittel
  • Und ein barriere-freie Arbeits-Umgebung

um an ihrem Arbeits-Platz gut arbeiten zu können.

 

Für Arbeit-Geber gibt es viele Beratungs-Möglichkeiten,

wie sie ihre Arbeits-Plätze behinderungs-gerecht gestalten können.

Zum Beispiel:

  • Technischer Beratungs-Dienst von der Arbeits-Agenturen
  • Technischer Beratungs-Dienst von den Integrations-Ämtern
  • Fach-Kraft für Arbeits-Sicherheit
  • Integrations-Fach-Dienst
  • Oder Hilfs-Mittel-Beratungs-Stellen

In dem Text finden Sie noch weitere Beratungs-Möglichkeiten.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Fach-Kraft für Arbeits-Sicherheit

Die Arbeit darf nicht gefährlich sein.

Vor allem nicht für Menschen mit Behinderungen.

Dafür gibt es den Arbeits-Schutz.

Der Arbeits-Schutz hilft bei der Sicherheit.

Der Arbeit-Geber ist für die Arbeits-Sicherheit

Und den Gesundheits-Schutz verantwortlich.

Der Arbeit-Geber kann auch andere Personen damit beauftragen.

Die Personen müssen sich dann sehr gut mit dem Arbeits-Schutz

Und dem Gesundheits-Schutz auskennen.

Diese Personen nennt man:

Fach-Kräfte für Arbeits-Sicherheit

 

Integrations-Amt

In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt:

Inklusions-Amt

Zum Beispiel:

  • In Nordrhein-Westfalen
  • Und in Bayern

Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.

Sie wissen zum Beispiel viele Sachen

über das Thema: Behinderung.

Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.

Zum Beispiel:

  • bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle.
  • bei Problemen am Arbeits-Platz
  • Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren. 

Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:

Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.

Zum Beispiel:

  • Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt.
  • Wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann.

 

Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:

Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.

 

Integrations-Fach-Dienst

Der kurze Name vom Integration-Fach-Dienst ist IFD.

Der IFD hilft Menschen mit Behinderungen im Beruf.

Zum Beispiel bei Problemen am Arbeitsplatz.

Er hat ein besonderes Angebot für Förder-Schüler

Und Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Für sie sucht er gute Arbeit-Geber

  • für ein Praktikum
  • für eine Ausbildung
  • Oder für eine feste Arbeit

 

Der IFD hilft auch dem Arbeit-Geber.

Er sagt ihm, auf was er achten muss,

wenn er Menschen mit Behinderungen beschäftigt.

Und welche Unterstützung er bekommt.

 

Technische Arbeits-Hilfen

Technische Arbeits-Hilfen sind Hilfs-Mittel für den Arbeits-Platz.

Sie werden am Arbeits-Platz angebracht

Und nur dort benutzt.

Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse

von den Beschäftigten mit Behinderungen abgestimmt.

Sie sollen die behinderungs-bedingten Nachteile

bei der Tätigkeit ausgleichen.

Beispiele sind:

  • Sprach-Computer für blinde Menschen
  • Oder Einhand-Tastaturen

Alle profitieren

Von einer behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung und einer barrierefreien Arbeitsumgebung profitieren Beschäftigte und Unternehmen: Die Maßnahmen helfen, die Gesundheit von Mitarbeitenden mit Behinderungen zu erhalten und ermöglichen, dass Beschäftigte ihre Fähigkeiten und Kenntnisse optimal einsetzen und entwickeln können. So werden Arbeitsplätze gesichert und Fachkräfte gehalten.

Viele Expertinnen und Experten beraten rund um organisatorische Maßnahmen, den Einsatz von Hilfsmitteln und Arbeitshilfen, zur Barrierefreiheit und Arbeitsraumgestaltung und bieten Know-how im Rahmen ihres jeweiligen Auftrags:

Technischer Beratungsdienst der Arbeitsagentur

Der Technische Beratungsdienst der Arbeitsagentur (TBD) unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Menschen mit Schwerbehinderung oder Rehabilitandinnen und Rehabilitanden beschäftigen oder zukünftig beschäftigen möchten.

Im Vordergrund der Beratung stehen dabei erforderliche Anpassungen von Arbeitsplätzen, die Herstellung der baulichen Barrierefreiheit, z. B. bei den Zugängen zur Arbeitsstätte und arbeitsschutzrelevante Themen.

Der TBD berät Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber sowie bei Bedarf weitere Stellen innerhalb der Betriebe. Das sind z. B. die Schwerbehindertenvertretung oder der Personal- und Betriebsrat.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TBD beraten und begutachten überwiegend vor Ort. Sie erarbeiten passgenaue Lösungen, die sie auf die Anforderungen aller Beteiligten abstimmen.

Der Technische Beratungsdienst steht im engen Austausch mit den Reha-Teams sowie Vermittlungs- und Integrationsfachkräften in den Agenturen und Jobcentern. Zudem arbeiten sie mit anderen Behörden und Stellen aus dem Bereich Inklusion zusammen, z. B. dem Integrationsfachdienst.

Technischer Beratungsdienst der Integrationsämter/​Inklusionsämter

Der Technische Beratungsdienst ist ein Fachdienst der Integrationsämter/​Inklusionsämter.

Er berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen und das betriebliche Integrationsteam bei allen Fragen rund um behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung und um die Beschaffung und Handhabung von Hilfsmitteln.

Die beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure besitzen Fachwissen im Bereich der Ergonomie und haben Erfahrungen mit den Auswirkungen unterschiedlichster Behinderungen. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten entwickeln sie Lösungsvorschläge, informieren auch zu finanziellen Fördermöglichkeiten oder suchen im Betrieb nach geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Entsprechend § 185 SGB IX wurden flächendeckend und trägerunabhängig sogenannte Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet. Der Paragraf ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Je nach Bundesland sind die Einheitlichen Ansprechstellen bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt. Für die Einrichtung der Stellen sind die Integrationsämter/​Inklusionsämter zuständig.

Neben den Integrationsfachdiensten sind dabei die Kammern eingebunden und andere Dienstleistungsnetzwerke, die im Auftrag der Integrationsämter/Inklusionsämter gute Kontakte zu Arbeitgebenden aufgebaut haben.

Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber:

Die Einheitlichen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Sie haben die Aufgabe,

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu sensibilisieren,
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zur Verfügung zu stehen und
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat eine Webseite mit Informationen zu den EAA eingerichtet, über die auch nach bereits benannten Stellen gesucht werden kann.

Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Teilhabe und der Sicherung ihres Arbeitsplatzes. Sie sind auch Anlaufstellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertrauensleute, Personal- und Betriebsräte.

Durch unterschiedliche Strukturen in den Bundesländern unterscheiden sich die IFD in ihren Arbeitsfeldern, ihren Zuständigkeiten und den Rahmenbedingungen sehr. Manche IFD werden ausschließlich für Menschen mit Schwerbehinderung aktiv.

Angebote der IFD für Beschäftigte und Betriebe sind beispielsweise:

  • individuelle Beratung zu Fragen von Krankheit und Behinderung und deren Auswirkungen am Arbeitsplatz
  • Klärung von Fördermöglichkeiten und Zuschüssen
  • Beratung sowie Unterstützung bei Leistungsproblemen und Konflikten
  • Beratung zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung im Arbeitsbereich

Zu den Aufgaben der meisten Integrationsfachdienste gehören neben der Berufsbegleitung auch die Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze und die Begleitung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Auch Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, erhalten Unterstützung durch die IFD.

Integrationsfachdienste für Menschen mit Hörbehinderungen und Sehbehinderungen

Einige Integrationsfachdienste sind spezialisiert auf die Vermittlung und Berufsbegleitung von Menschen mit Sehbehinderungen oder Menschen mit Hörbehinderungen. Die Ansprechpersonen sind entsprechend ausgebildet und beherrschen beispielsweise Gebärdensprache.

Integrationsfachdienste handeln im Auftrag der Integrationsämter/Inklusionsämter, Agenturen für Arbeit oder Rehabilitationsträger. Sie können von Betrieben aber direkt kontaktiert werden.

Inklusionsberatung der Kammern

Einige Kammern bieten ihren Mitgliedsunternehmen durch speziell geschulte Fachkräfte eine Inklusionsberatung an, die Betriebe und Beschäftigte bei Fragen zu Behinderung, Ausbildung und zum Arbeitsplatz unterstützt.

Aber auch viele Kammern ohne spezielle Inklusionsberatung informieren über ihre Webseiten und durch Ansprechpersonen zu verschiedenen Aspekten der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Dabei liegen die Beratungsschwerpunkte überwiegend in den Bereichen Ausbildungsberatung und Arbeitsrecht, doch zunehmend auch im Bereich Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung.

Zu den Angeboten der Inklusionsberatung können gehören:

  • Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
  • Informationen zur Ausbildung von Menschen mit Behinderungen
  • Beratung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Prävention im Sinne des SGB IX bei Gefährdung des Arbeitsplatzes
  • Informationen über Fördermöglichkeiten bei Neueinstellungen beziehungsweise bestehenden Arbeitsverhältnissen sowie über Kündigungsregelungen
  • Hilfe bei der Suche geeigneter Bewerberinnen und Bewerber
  • Hilfe bei Beantragung der Förderung
  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu den Fördermittelgebern

Hinsichtlich behinderungsgerechter Arbeitsgestaltung informieren die Kammerberaterinnen und Kammerberater zum Teil selbst, zum Teil stellen sie Kontakte her zu entsprechenden Beratungsstellen bei den Arbeitsagenturen, Integrationsämtern/​Inklusionsämtern und Integrationsfachdiensten.

Mit Einführung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ist in einigen Bundesländern die Inklusionsberatung  der Kammern in die Aufgaben der EAA übergegangen.

Betriebliche Interessenvertretung und Integrationsteam

Abhängig von Größe und Ausrichtung des Betriebes sind betriebliche Interessenvertretungen vorhanden. Diese können, je nach Einsatz und Erfahrungswissen, zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung beraten.

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

In Betrieben, in denen nicht nur vorübergehend fünf oder mehr Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt sind, wählen die schwerbehinderten Beschäftigten alle vier Jahre eine Vertrauensperson und mindestens eine Stellvertreterin beziehungsweise einen Stellvertreter. Zusammen bilden sie die Schwerbehindertenvertretung.

Aufgaben/​Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung:

Die Schwerbehindertenvertretung

  • fördert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder in der Dienststelle und vertritt deren Interessen,
  • wacht darüber, dass die auf schwerbehinderte Menschen bezogenen Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen,
  • beantragt Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei den zuständigen Stellen,
  • nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt gegebenenfalls durch Verhandlungen mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf eine Erledigung hin,
  • verhandelt über den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung,
  • wirkt bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) mit,
  • unterstützt Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung.

Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers

Nach § 181 SGB IX muss jede Arbeitgeberin beziehungsweise jeder Arbeitgeber mindestens eine Inklusionsbeauftrage oder einen Inklusionsbeauftragten bestellen, sobald Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung beschäftigt sind. Dies gilt auch, wenn bereits eine Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen existiert.

Nach Möglichkeit sollen die Inklusionsbeauftragten selbst schwerbehindert sein oder sich im Schwerbehindertenrecht auskennen. Sie arbeiten mit der Arbeitsagentur und dem  Integrationsamt/​Inklusionsamt zusammen.

Aufgaben/​Tätigkeiten der Inklusionsbeauftragten:

Inklusionsbeauftragte

  • sind Kontaktpersonen auf Arbeitgeberseite für die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten wie auch für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat oder den Personalrat,
  • achten auf die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber so vor Pflichtverletzungen,
  • wirken im Konfliktfall auf einen gerechten Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten hin,
  • vertreten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung betreffen,
  • wägen im Falle eines Interessenkonfliktes die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten gegen die des Betriebes ab und beraten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entsprechend.

Betriebs- und Personalrat

Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur innerbetrieblichen Interessenvertretung der Belegschaft. Er hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebes. Der Betriebsrat kann mit der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber Abmachungen treffen, sogenannte Betriebsvereinbarungen.

Der Betriebsrat wird alle vier Jahre von der Belegschaft gewählt, wenn mehr als fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Die Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines Betriebsrats findet sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Aufgaben/​Tätigkeiten des Betriebsrats:

Der Betriebsrat

  • wacht darüber, dass die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehalten werden,
  • vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber und leitet Anregungen aus der Belegschaft weiter,
  • fördert auch die Teilhabe schwerbehinderter Menschen.

Im öffentlichen Dienst erfüllen die Personalräte vergleichbare Aufgaben.

Integrationsteam

Das Integrationsteam besteht aus dem Betriebsrat beziehungsweise Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem oder der Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers. Nach dem Schwerbehindertenrecht unterstützen die Mitglieder des Integrationsteams in den Betrieben und Dienststellen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft.

Aufgaben/​Tätigkeiten des Integrationsteams:

Das Integrationsteam
  • sorgt dafür, dass schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kenntnisse und Fähigkeiten optimal entfalten können,
  • wirkt maßgeblich bei der Erarbeitung und beim Abschluss einer Inklusionsvereinbarung mit,
  • nimmt eine wichtige Funktion im Rahmen der Prävention und innerhalb des Betrieblichen Eingliederungsmanagements wahr,
  • lässt sich bei Bedarf von weiteren Helfern unterstützen, z. B. von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Disability Management,
  • kann auch zusätzliche Hilfe von außen holen, z. B. vom Integrationsamt/Inklusionsamt, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung.

Disability Managerinnen und Disability Manager

Disability Managerinnen und Disability Manager können Angehörige des Unternehmens sein oder als externe Beratungskräfte angefordert werden.

Aufgaben/​Tätigkeiten des Disability Managements:

Disability Managerinnen und Disability Manager

  • helfen Beschäftigten, nach längerer Krankheit oder einem Unfall möglichst früh wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren,
  • nehmen zur Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Kontakt mit Versicherungsträgern, Medizinerinnen und Medizinern sowie Vorgesetzten und Betriebsräten auf,
  • kümmern sich auch um mögliche Fördermittel.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin

Jeder Betrieb ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte zu bestellen. Diese sollen ihn bei der Arbeitssicherheit, dem Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Je nach Einsatz und Erfahrungswissen können sie hinsichtlich behinderungsgerechter Arbeitsgestaltung beraten.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi)

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen nur Personen bestellt werden, die die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde besitzen. Infrage kommen beispielsweise Sicherheitsingenieurinnen oder Sicherheitsingenieure oder Sicherheitstechnikerinnen und Sicherheitstechnikerinnen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit können im Betrieb angestellt sein; es können aber auch freiberuflich tätige Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden. Alternativ können Unternehmen auch einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst verpflichten.

Aufgaben der FASi sind:

  • Beratung und Unterstützung der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers und sonstiger verantwortlicher Personen zu  Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung und menschengerechter Gestaltung der Arbeit 
  • Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren
  • Beobachtung der Durchführung von Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen

(Begriff und Rolle der FaSi sind im Wandel: In größeren Unternehmen spricht man teilweise von EHS-Managerinnen und EHS-Managern, ein Kürzel für „Environmental, Health and Safety Manager“. In Deutschland wurde in den letzten Jahren der Begriff „Manager für Sicherheit und Gesundheit“ eingeführt. Die Aufgabengebiete können sich auf Gesundheit und betrieblichen Umweltschutz ausdehnen.)

Ärztinnen und Ärzte für Arbeits- und Betriebsmedizin

Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin beraten Betriebe zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation.

Je nach Größe des Betriebs können Ärztinnen und Ärzte für Arbeits- und Betriebsmedizin Angestellte des Betriebs sein oder als externe Expertinnen und Experten und überbetriebliche Dienste (Arbeitsmedizinischer Dienst) beauftragt werden.

Zu den Aufgaben der Arbeits- und Betriebsmedizinerinnen und -mediziner gehören zum Beispiel:

  • Beratung zur menschengerechten und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
  • Aufdecken von Ursachen für arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und das Ableiten präventiver Maßnahmen
  • Integration von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen in den Arbeitsprozess
  • Mitwirkung an der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit

Sicherheitsbeauftragte (auch Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzbeauftragte genannt)

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden, die alle Kolleginnen, Kollegen und betrieblichen Akteurinnen und Akteure, einschließlich der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner unterstützen sollen, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte des Unternehmens.

Zu ihren Aufgaben gehört auch, zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind.

Firmenservice der Rentenversicherung

Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Werksärztinnen und Werksärzte, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen bei allen Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel der Beratung ist es, Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu stärken und zu erhalten.

Die Beratung erfolgt telefonisch oder vor Ort zu den Themen:

  • Medizinische und berufliche Rehabilitation
  • Präventionsprogramm RV Fit (einschließlich ergonomischer Gestaltung von Arbeitsplätzen)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Informationen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • Leistungsangebote der anderen Sozialleistungsträger

Der Firmenservice ist erreichbar über die kostenlose Telefonnummer 0800 1000 453 und per E-Mail: firmenservice@deutsche-rentenversicherung.de

Rehaberatung der Renten- und Unfallversicherung

Wenn die Erwerbsfähigkeit wegen einer Erkrankung oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Leistungen zur medizinischen und beruflichen Teilhabe von ihrem jeweils zuständigen Rehabilitationsträger erhalten. Dies sind zumeist die Träger der Rentenversicherung und der Unfallversicherung.

Rehaberatung und Rehamanagement

Rehaberaterinnen und Rehaberater der Rentenversicherung sowie Rehamanagerinnen und Rehamanager der Unfallversicherung helfen insbesondere den Versicherten, die nicht mehr ohne Probleme an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können.

Sie erarbeiten geeignete Wiedereingliederungsmaßnahmen einschließlich Maßnahmen zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung, begleiten und überwachen das Verfahren bis zur beruflichen Wiedereingliederung. Sie koordinieren die Zusammenarbeit mit allen am Verfahren Beteiligten und bei Bedarf mit anderen Rehabilitationsträgern.

Wenn die Versicherten damit einverstanden sind, können die Inklusionsbeauftragten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers in die Gespräche einbezogen werden.

Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe

Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber alle Rehabilitationsträger verpflichtet, Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe zu benennen (§ 12 SGB IX). Diese Verpflichtung betrifft auch Jobcenter, Integrationsämter/Inklusionsämter und Pflegekassen.

Die Informations- und Beratungsangebote der Ansprechstellen richten sich an Leistungsberechtigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, an Behörden und andere Rehaträger.

Die Ansprechstellen sollen dabei unterstützen, einen Rehabilitationsbedarf möglichst frühzeitig zu erkennen und darauf hinwirken, dass entsprechende Anträge gestellt werden. Sie erteilen Auskünfte oder verweisen auf Informationsangebote zu folgenden Themen:

  • Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe (z. B. behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung)
  • Schritte zur Inanspruchnahme der Leistungen
  • Persönliches Budget
  • Beratungsangebote, einschließlich des Angebots der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation stellt Adressen der Ansprechstellen zur Verfügung.

Hilfsmittelberatungsstellen

Hilfsmittelberatungsstellen beraten Betroffene und ihre Angehörigen zum Einsatz von Hilfsmitteln im Alltag und, zum Teil, zum Einsatz am Arbeitsplatz. Die Beratungsstellen sind überwiegend spezialisiert auf Kommunikationshilfen und Hilfsmittel für Menschen mit Hörbehinderungen und Sehbehinderungen. Mit Einverständnis aller Beteiligten beraten manche Stellen auch gemeinsam mit den Unternehmen und den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Arbeitsplatz.

Seminar- und Bildungsanbieter

Mehrere Seminaranbieter sind auf die verschiedenen Teilaspekte der Barrierefreiheit spezialisiert und informieren über den Einsatz von Hilfsmitteln und den Prozess der Hilfsmittelversorgung. Die Veranstaltungen richten sich unter anderem an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personalverantwortliche und betriebliche Interessenvertretungen.