Fachkräfte einstellen
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Fach-Kräfte einstellen
Unternehmen in Deutschland finden nicht genug Fach-Kräfte.
Immer wieder hört man davon.
Man nennt das auch: Fach-Kräfte-Mangel
Was sind Fach-Kräfte?
Fach-Kräfte sind Personen mit einer abgeschlossenen Berufs-Ausbildung.
Das können zum Beispiel Personen sein,
die die Uni abgeschlossen haben.
Vor allem sind es aber Personen,
die eine Ausbildung in einem Betrieb gemacht haben.
Sie sind also für spezielle Aufgaben ausgebildete Mitarbeiter.
Ein Grund für die fehlenden Fach-Kräfte ist der Demografische Wandel.
Demografischer Wandel bedeutet:
In Deutschland leben immer weniger junge Menschen.
In Zukunft werden es vermutlich noch weniger werden.
Dadurch gibt es auch weniger Arbeits-Kräfte.
Wie können Unternehmen neue Fach-Kräfte gewinnen?
Sie können Menschen mit Behinderungen ausbilden
Oder einstellen.
Dafür gibt es gute Gründe:
- Arbeits-suchende Menschen mit einer Schwer-Behinderung haben häufig eine bessere Ausbildung als arbeits-suchende Menschen ohne Behinderungen.
- Unternehmen können Geld bei der Ausgleichs-Abgabe sparen.
- Unternehmen bekommen bei der Ausbildung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen viel Unterstützung.
Viele Unternehmen wissen nicht,
dass es besondere Ausbildungs-Möglichkeiten
für Menschen mit Behinderungen gibt.
Manche Menschen mit Behinderungen
haben eine normale Ausbildung in einem Betrieb gemacht.
Oder ein Studium abgeschlossen.
Viele Menschen schaffen das aber wegen ihrer Behinderung nicht.
Sie brauchen viel Unterstützung,
damit sie eine Ausbildung schaffen können.
Deswegen gibt es für Menschen mit Behinderungen
besondere Ausbildungs-Möglichkeiten.
Zum Beispiel:
- Ausbildung zum Fach-Praktiker
- Ausbildung in einem Berufs-Bildungs-Werk
- Oder Umschulung in einem Berufs-Förderungs-Werk
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Ausgleichs-Abgabe
Wenn Arbeit-Geber keine Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigen,
müssen sie Ausgleichs-Abgabe zahlen.
Dafür gibt es Regeln und Gesetze.
Alles über die Ausgleichs-Abgabe steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Sozial-Gesetz-Buch 9.
Zum Beispiel:
In einer Firma mit 20 Arbeits-Plätzen
muss mindestens ein Mensch mit Schwer-Behinderung beschäftigt sein.
In einer Firma mit 40 Arbeits-Plätzen
müssen 2 Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigt sein.
Einer von 20 Mitarbeitern muss ein Mensch mit Schwer-Behinderung sein:
- in Firmen
- in Behörden
Diese Regelung gilt auch für:
Menschen mit einer Gleich-Stellung.
Was bedeutet Gleich-Stellung?
Menschen mit einer Schwer-Behinderung
haben einen Grad der Behinderung von 50 und mehr.
Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Sie können Hilfen zur Teilhabe am Arbeits-Leben bekommen.
Auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40
finden wegen ihrer Behinderung häufig keinen Arbeits-Platz.
Dann können sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen.
In dem Antrag steht:
Sie möchten den Menschen mit Schwer-Behinderung gleich-gestellt werden.
Das bedeutet:
Sie können die gleichen Hilfen bekommen
wie Menschen mit einer Schwer-Behinderung.
So steht es im Sozial-Gesetz-Buch 9.
Ausgleichs-Abgabe bedeutet:
In vielen Firmen arbeiten zu wenige Menschen mit Schwer-Behinderung
Und zu wenige Menschen mit einer Gleich-Stellung.
Dann muss die Firma Geld an das Integrations-Amt bezahlen.
Dieses Geld heißt: Ausgleichs-Abgabe.
Das Integrations-Amt heisst in manchen Bundes-Ländern: Inklusions-Amt
Berufs-Bildungs-Werk
In einem Berufs-Bildungs-Werk können junge Menschen mit Behinderungen
eine Ausbildung machen.
Wenn sie besondere Unterstützung brauchen.
Und wenn sie keinen Ausbildungs-Platz
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bekommen haben.
Oft gibt es für Auszubildende auch ein Internat,
wo sie wohnen können.
In den Werkstätten von den Berufs-Bildungs-Werken
lernen die Auszubildenden die praktische Arbeit.
In der Berufs-Schule lernen sie die Theorie.
Außerdem gibt es besondere Unterstützung.
Zum Beispiel:
- Nachhilfe
- besondere Übungen vor Prüfungen
- Und Beratung
Die Agentur für Arbeit schlagen Jugendliche für so eine Ausbildung vor.
Berufs-Förderungs-Werk
Ein Berufs-Förderungs-Werk ist eine Einrichtung
zur beruflichen Wieder-Eingliederung von Erwachsenen.
Die Angebote nutzen erwachsene Menschen,
wenn sie aus gesundheitlichen Gründen
ihren bisherigen Beruf aufgeben mussten
Und nun eine neue berufliche Perspektive suchen.
In einem Berufs-Förderungs-Werk kann man
eine Umschulung in einem neuen Beruf machen.
Fach-Praktiker-Ausbildung
Die Ausbildungs-Inhalte von einer Fach-Praktiker-Ausbildung
orientieren sich an den Ausbildungs-Inhalten
von anerkannten Ausbildungs-Berufen.
Wer eine Fach-Praktiker-Ausbildung macht,
hat weniger Theorie und mehr Praxis.
Das bedeutet: man hat weniger Unterricht in der Schule.
Dafür arbeitet man mehr im Betrieb.
Außerdem kann man diese Ausbildung
auch ohne Hauptschul-Abschluss machen.
Oft machen Jugendliche mit Lern-Schwierigkeiten
eine Fach-Praktiker-Ausbildung.
Im Rahmen des demografischen Wandels sollten Unternehmen prüfen, wie sie bislang ungenutzte Potenziale erschließen können. Im Falle von Menschen mit Behinderungen können so zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt vorhandene Fachkräfte gewonnen werden.
Was finden Sie auf dieser Seite?
Dafür spricht, dass 56 Prozent der Arbeitssuchenden mit Schwerbehinderung einen Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Sie sind damit im Durchschnitt höher qualifiziert als arbeitssuchende Menschen ohne Schwerbehinderung.
Viele von ihnen haben eine klassische Berufsausbildung absolviert, einige eine weniger bekannte Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker. Einige warten hingegen noch auf eine Chance, sich als Anlernkraft in einem Job zu beweisen.
Welche Fachkräfte gibt es?
Den meisten Unternehmen sind die über 320 klassischen Ausbildungsberufe in den jeweiligen Branchen gut bekannt. In diesen Branchen gibt es viele ausgebildete Menschen mit Behinderungen, die einen Job suchen. Daneben gibt es noch weitere ausgebildete und qualifizierbare Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, die für Unternehmen als Fach- oder Anlernkräfte interessant sind und ebenfalls als Beschäftigte in Frage kommen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Fachpraktikerinnen sowie Fachpraktiker aus über 50 möglichen Berufen, die aus anerkannten Ausbildungsberufen mit reduzierten Inhalten entwickelt wurden.
- Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, wie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer der über 500 existierenden Qualifizierungsbausteine, die aus den Inhalten der Ausbildungsberufe entwickelt wurden.
- Personen ohne Ausbildung, die für Tätigkeiten angelernt und zunächst für ein Praktikum oder eine Probebeschäftigung in Betracht kommen.
- Menschen mit besonderem Förderbedarf, die durch individuelle Qualifizierung mittels Jobcoach unterstützt und bei Bedarf später auch weiter begleitet werden.
- Personen aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die im Betrieb unter anderem zu Beginn auf einem Außenarbeitsplatz der WfbM beschäftigt werden können.
- Absolventinnen und Absolventen von Förder- oder Hochschulen, die über gezielte Kooperationen gewonnen werden können.
Wie finden Unternehmen Fachkräfte mit Behinderungen?
Dazu gibt es verschiedene Wege
Neben einer Reihe von spezialisierten Jobbörsen sowie regional aktiven Personalvermittlungen können Unternehmen Kandidatinnen und Kandidaten mit Behinderungen beispielsweise mit Hilfe von Einrichtungen wie dem Integrationsfachdienst und dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit finden.
Wie Arbeitsplatz und Behinderungen aufeinander abstimmen?
In manchen Fällen stimmt zwar die Qualifikation oder sie kann im Unternehmen grundsätzlich erworben werden. Die eigentliche Herausforderung zur Ausübung der Tätigkeit kann da schon einmal bei den Gegebenheiten im Unternehmen oder vor Ort bei der Kundschaft liegen. Auf den ersten Blick scheint dann die Einstellung daran zu scheitern. Dies muss nicht sein, denn durch eine behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung können die für den Job erforderlichen und eingeschränkten oder ausgefallenen Fähigkeiten kompensiert werden.
Gut zu wissen
Prinzipiell sind Unternehmen verpflichtet zu prüfen, ob bei ihnen freie Arbeitsplätze mit Menschen mit einer Schwerbehinderung, insbesondere mit denen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldeten Personen, besetzt werden können.
Außerdem muss jeder Betrieb mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf wenigstens fünf Prozent seiner Arbeitsplätze Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen. Sollte dies nicht möglich sein, so muss dieser Betrieb eine entsprechende, gestaffelte Ausgleichsabgabe pro unbesetztem Arbeitsplatz zahlen.