Jugendliche mit Behinderungen ausbilden
Zusammenfassung
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Ausbildungs-Formen
Junge Menschen mit Behinderungen sollen eine Ausbildung machen können.
Aber häufig können junge Menschen wegen ihrer Behinderung
keine normale Regel-Ausbildung machen.
Deswegen gibt es für junge Menschen mit Behinderungen
besondere Berufs-Ausbildungen.
Sie sollen die gleichen Chancen haben,
wie Menschen ohne Behinderungen.
Bei diesen Berufs-Ausbildungen erhalten Menschen mit Behinderungen
besondere Unterstützung.
Dazu zählen zum Beispiel:
- eine Ausbildung im Berufs-Bildungs-Werk
- Oder eine Fach-Praktiker-Ausbildung
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Berufs-Bildungs-Werk
In einem Berufs-Bildungs-Werk können junge Menschen mit Behinderungen
eine Ausbildung machen.
Wenn sie besondere Unterstützung brauchen.
Und wenn sie keinen Ausbildungs-Platz
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bekommen haben.
Oft gibt es für Auszubildende auch ein Internat,
wo sie wohnen können.
In den Werkstätten von den Berufs-Bildungs-Werken
lernen die Auszubildenden die praktische Arbeit.
In der Berufs-Schule lernen sie die Theorie.
Außerdem gibt es besondere Unterstützung.
Zum Beispiel:
- Nachhilfe
- besondere Übungen vor Prüfungen
- Und Beratung
Die Agenturen für Arbeit schlagen Jugendliche für so eine Ausbildung vor.
Fachpraktiker-Ausbildung
Die Ausbildungs-Inhalte von einer Fachpraktiker-Ausbildung
orientieren sich an den Ausbildungs-Inhalten
von anerkannten Ausbildungs-Berufen.
Wer eine Fachpraktiker-Ausbildung macht,
hat weniger Theorie und mehr Praxis.
Das bedeutet: man hat weniger Unterricht in der Schule.
Dafür arbeitet man mehr im Betrieb.
Außerdem kann man diese Ausbildung
auch ohne Hauptschul-Abschluss machen.
Oft machen Jugendliche mit Lern-Schwierigkeiten
eine Fachpraktiker-Ausbildung.
Jugendliche mit Behinderungen auszubilden, hilft Unternehmen, ihren Fachkräftebedarf zu decken. Spezielle Ausbildungsarten unterstützen Unternehmen dabei, denn nicht immer ist behinderungsbedingt eine Regelausbildung möglich.
Was finden Sie auf dieser Seite?
- Ausbildungsarten für Jugendliche mit Behinderungen
- Übliche Regelausbildung
- Teilzeitausbildung
- Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker
- Kooperative und integrative Ausbildung
- Individuelle betriebliche Qualifizierung (InBeQ) im Rahmen Unterstützter Beschäftigung (UB)
- Berufliche Teilqualifizierung durch Qualifizierungsbausteine
- Passgenaue Ausbildungsart finden
Ziel ist durch die Wahl einer geeigneten Ausbildungsart, Beeinträchtigungen und Potenziale der Jugendlichen mit Behinderungen zu berücksichtigen, um so passgenaue Unterstützungen und Bedingungen zur Ausbildung anzubieten.
Dazu stehen neben der Regelausbildung auch spezielle Angebote zur Auswahl, wie die Teilzeitausbildung oder Ausbildung zur Fachpraktikerin beziehungsweise zum Fachpraktiker. Für sämtliche Ausbildungsarten gibt es Möglichkeiten zur Unterstützung oder Zusammenarbeit. Um dies zu realisieren, stehen entsprechende Fördermittel zur Verfügung.
Ausbildungsarten für Jugendliche mit Behinderungen
Welche es gibt und wann Einrichtungen zur Qualifizierung eine mögliche Rolle für Unternehmen spielen, zeigt die Übersicht.
Keine Sorge – auch die Inhalte und Qualität der speziellen Ausbildungsarten für Jugendliche mit Behinderungen werden durch Vorschriften gewährleistet.
Übliche Regelausbildung
Auch bei Jugendlichen mit Behinderungen steht die Regelausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit Berufsschule und Betriebspraxis an erster Stelle. In einigen Fällen sind dazu aber Anpassungen erforderlich.
In bestimmten Fällen können dazu behinderungsbedingt und aufgrund der Anforderungen in der Ausbildung Anpassungen und ein spezieller Support erforderlich sein, wie zum Beispiel
- Einsatz von Arbeitshilfen zur Arbeitsplatzgestaltung,
- Verlängerung der Ausbildungszeit zum Erreichen des Ausbildungsziels,
- Prüfungsmodifikationen zum Ausgleich von Nachteilen oder
- Assistierte Ausbildung (AsA) zur Unterstützung in der Theorie und Praxis.
Die Regelausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen ist für Unternehmen in vielerlei Hinsicht von Nutzen:
- Die Ausbildung erfolgt häufig wie üblich ohne behinderungsgerechte Anpassungen.
- Erfahrungen und Anpassungen unterstützen auch allgemein die Ausbildung, denn was Jugendliche mit Behinderungen unterstützt, nutzt oft auch Jugendlichen ohne Behinderungen.
- Über Social Media kann darüber berichtet und so für das Unternehmen als Ausbildungsbetrieb geworben werden.
- Durch gezielte Anwerbungsstrategien lassen sich Jugendliche mit Behinderungen ansprechen und für die Ausbildung gewinnen.
- Fördermittel unterstützen und entlasten Unternehmen.
- Die oder der Auszubildende wird bei Schwerbehinderung doppelt auf die Ausgleichsabgabe angerechnet und zählt damit wie zwei sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Schwerbehinderung.
Teilzeitausbildung
Ausbildungen in Teilzeit sind beispielsweise möglich, wenn behinderungsbedingt eine ganztägige Vollzeitausbildung eine zu hohe Belastung für die oder den Azubi darstellt.
Auch bei der Teilzeitausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen müssen Unternehmen und Berufsschule die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln. Eine entsprechende Organisation und Regelung ist daher erforderlich – dazu gehören
- In Abstimmung zwischen Unternehmen und Azubi kann die tägliche beziehungsweise wöchentliche Arbeitszeit bis auf maximal die Hälfte verkürzt werden.
- Die Zeiten für die Berufsschule können in der Regel nicht verkürzt werden. Eventuell kann im Gespräch mit der Berufsschule eine Ausnahmeregelung vereinbart werden.
- Das Unternehmen muss den Ausbildungsplan an das vereinbarte Teilzeit-Modell anpassen.
- Die Dauer der Ausbildung verlängert sich durch das vereinbarte Teilzeit-Modell – aber höchstens um das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit.
Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages gilt ebenfalls für eine Teilzeitausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen. Es gibt jedoch Abweichungen vom sonst üblichen Verfahren, wie
- Eine Teilzeitausbildung wird gemeinsam vom Unternehmen und der oder dem Auszubildenden bei der zuständigen Kammer beantragt.
- Die Teilzeitregelungen werden im Ausbildungsvertrag festgehalten.
- Die Teilzeitregelung hat auch Auswirkungen auf die Höhe der Ausbildungsvergütung. In der Praxis wird jedoch oft eine nicht gekürzte Vergütung vereinbart.
Die Teilzeitausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen ist für Unternehmen in vielerlei Hinsicht von Nutzen:
- Entwickelte Modelle können auch allgemein zur Flexibilisierung der Arbeit und Qualifizierung beitragen. Sie helfen so beispielsweise Familienfreundlichkeit zu unterstützen.
- Über Social Media kann darüber berichtet und so für das Unternehmen als Ausbildungsbetrieb geworben werden.
- Durch gezielte Rekrutierungsstrategien lassen sich auch spezielle Gruppen unter den Jugendlichen mit Behinderungen ansprechen und für die Ausbildung gewinnen.
- Fördermittel unterstützen und entlasten Unternehmen.
- Die oder der Auszubildende wird bei Schwerbehinderung doppelt auf die Ausgleichsabgabe angerechnet und zählt damit wie zwei sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Schwerbehinderung.
Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker
Kommt eine Regelausbildung aufgrund der Art und Schwere der Behinderungen nicht in Betracht, besteht für Jugendliche die Möglichkeit zur Ausbildung in einem Beruf für Fachpraktikerinnen oder Fachpraktiker mit reduzierten theoretischen und stärker gewichteten praktischen Inhalten.
Es handelt sich hier um anerkannte Ausbildungsberufe speziell für Jugendliche mit Behinderungen, deren Inhalte sich modifiziert an den Regelausbildungen orientieren. Für die Ausbildung in diesen Berufen gilt Folgendes:
- Die Ausbildungsdauer liegt zwischen zwei und drei Jahren, wobei die Ausbildungsinhalte sich an den anerkannten Ausbildungsberufen orientieren.
- Die Abschlussprüfung erfolgt wie üblich vor der jeweils zuständigen Kammer.
- Erst wenn sicher ist, dass auch mit unterstützenden Maßnahmen keine Regelausbildung absolviert werden kann, kommt diese spezielle Form der Ausbildung in Frage.
- Ausbildungen zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker sind in Unternehmen und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation möglich.
- Die Ausbilderin oder der Ausbilder im Unternehmen muss über eine „Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA)“ verfügen.
- Ein direkter ReZA-Nachweis im Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn eine externe Ausbildungsbegleitung über diesen verfügt oder die Ausbildung in Kooperation mit einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation erfolgt.
- Praktische Ausbildungsinhalte können stärker gewichtet sein, während die Theorie reduziert wird. Welche Anteile wie gewichtet werden, hängt von den behinderungsbedingten Einschränkungen ab.
Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages gilt ebenso für eine Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker. Für den Zugang zur Ausbildung gelten jedoch besondere Bestimmungen und Verfahren, wie
- Die Eignungsuntersuchung erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Dabei werden Gutachten ihrer Fachdienste, Stellungnahmen der Schule und Erkenntnisse aus vorherigen Maßnahmen berücksichtigt.
- Eine Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker muss bei der Kammer durch den Jugendlichen oder die gesetzliche Vertreterin, den gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Der Ausbildungsplatz muss zu diesem Zeitpunkt sicher sein.
- Die Ausbildungsverträge der Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker werden, wie alle andern auch, in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Wenn die Leistung und Behinderungen es während der Ausbildung erlauben, kann die Ausbildung auch nach der regulären Ausbildungsordnung fortgesetzt werden. Ebenfalls kann im Anschluss an die Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker der Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf nachgeholt werden.
Die Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker bringt Unternehmen einige Vorteile:
- Erfahrungen und Anpassungen unterstützen auch allgemein die Ausbildung, denn was Jugendliche mit Behinderungen unterstützt, nutzt oft auch Jugendlichen ohne Behinderungen.
- Über Social Media kann darüber berichtet und so für das Unternehmen als Ausbildungsbetrieb geworben werden.
- Durch Anwerbungsstrategien lassen sich Jugendliche mit Behinderungen ansprechen und für die Ausbildung gewinnen.
- Fördermittel unterstützen und entlasten Unternehmen.
- Die oder der Auszubildende wird bei Schwerbehinderung doppelt auf die Ausgleichsabgabe angerechnet und zählt damit wie zwei sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Schwerbehinderung.
Kooperative und integrative Ausbildung
Diese Ausbildungsformen finden in Zusammenarbeit von Unternehmen mit Bildungseinrichtungen wie Berufsbildungswerken statt. Ihr Unterschied besteht darin, dass bei der integrativen Ausbildung auch der praktische Teil zur besseren Förderung größtenteils in der Bildungseinrichtung erfolgt.
Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die dazu entsprechend zwischen den Parteien wie folgt organisiert und geregelt ist:
- Zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtung wird zur kooperativen Ausbildung ein Kooperationsvertrag geschlossen.
- An der Kooperation können auch mehrere Unternehmen beteiligt sein, in diesem Fall spricht man von einer Verbundausbildung.
- Die eigentliche Verantwortung für die Ausbildung liegt bei der Bildungseinrichtung.
- Die Bildungseinrichtung übernimmt den theoretischen Teil der Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet teilweise in Ausbildungsphasen oder ganz im Unternehmen statt.
Bei der Anwendung der Ausbildung und dem Ausbildungsvertrag sind bestimmte Voraussetzungen und Besonderheiten zu beachten, wie
- Die Ausbildungsform kommt in Frage, wenn trotz Eignung eine Berufsausbildung ohne Unterstützung nicht begonnen oder erfolgreich beendet werden kann und auch sonst keine üblichen Maßnahmen dies ermöglichen.
- Die Beantragung und Entscheidung für die Inanspruchnahme erfolgt in der Regel bei der Agentur für Arbeit, die diese Art der Ausbildung beziehungsweise die Bildungseinrichtung fördert.
- Die oder der Auszubildende schließt den Ausbildungsvertrag mit der Bildungseinrichtung ab.
Die kooperative und integrative Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen ist für Unternehmen in vielerlei Hinsicht von Nutzen:
- Es fallen weder Ausbildungsvergütung noch Sozialversicherungsbeiträge an.
- Das Fachpersonal der Bildungseinrichtung unterstützt das Unternehmen während der gesamten Ausbildung.
- Unternehmen lernen ohne Risiko und größere Akquise motivierte Jugendliche mit Behinderungen kennen und gewinnen so spätere Fachkräfte.
- Erfahrungen und Anpassungen kommen der betrieblichen Ausbildungspraxis zugute, denn was Jugendliche mit Behinderungen unterstützt, kann auch für Jugendliche ohne Behinderungen nützlich sein.
- Eine Verbundausbildung ermöglicht es kleineren Unternehmen, die nur in Teilbereichen eines Berufsbildes ausbilden können, Jugendliche entsprechend der Vorschriften auszubilden.
- Inklusion gehört heute zum Image eines Unternehmens. Über Social Media kann darüber berichtet und so auch Werbung für das Unternehmen als Ausbildungsbetrieb gemacht werden.
- Die oder der Auszubildende wird bei Schwerbehinderung doppelt für die Zeit der Ausbildungsphasen im Unternehmen auf die Ausgleichsabgabe angerechnet und zählt damit wie zwei sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Schwerbehinderung.
Individuelle betriebliche Qualifizierung (InBeQ) im Rahmen Unterstützter Beschäftigung (UB)
Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, für die behinderungsbedingt eine Ausbildung nicht möglich und die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert ist, können durch dieses Konzept für Tätigkeiten im Unternehmen qualifiziert und nach der Einstellung weiter begleitet werden.
Bei der Anwendung der InBeQ im Rahmen von UB sind folgende Punkte zu beachten:
- Das Konzept wird beispielsweise von Einrichtungen, wie Bildungswerken der Wirtschaft und Berufsbildungswerken, in Zusammenarbeit mit Integrationsfachdiensten, angeboten.
- Das Konzept besteht aus zwei Phasen. In Phase eins geht es um die individuelle Qualifizierung für die Ausübung von bestimmten Tätigkeiten und in Phase zwei um die anschließende Unterstützte Beschäftigung zur Arbeitsplatzsicherung.
- Die Dauer der ersten Phase beträgt in der Regel zwei Jahre, allerdings kann sie in Ausnahmefällen auch drei Jahre betragen.
- Die Dauer der eventuell erforderlichen zweiten Phase orientiert sich am Unterstützungsbedarf und ist für die Berufsbegleitung zeitlich nicht begrenzt.
- In den Phasen erfolgt im Unternehmen eine Begleitung und Unterstützung durch das Fachpersonal der Einrichtungen, das unter anderem die Beantragung von Fördermitteln für Hilfsmittel sowie Lohnkostenzuschüsse und das Arbeitstraining übernimmt.
Folgendes ist bei der Beantragung der InBeQ im Rahmen von UB zu beachten:
- Die Beantragung der Maßnahme erfolgt beim zuständigen Rehaträger. Bei Jugendlichen nach der Schule ist dies zum Beispiel im Normalfall die Agentur für Arbeit.
- Der Rehaträger prüft, ob grundsätzlich eine Ausbildungseignung vorliegt und ob eventuell vorrangig noch alternative Maßnahmen zur Absolvierung einer anderen Ausbildungsform eingesetzt werden können.
- Nach Prüfung und Feststellung des Anspruchs vermittelt und beauftragt der Rehaträger im Allgemeinen eine anbietende Institution.
- Ist nach der ersten eine zweite Phase zur Unterstützung der Beschäftigung durch eine Berufsbegleitung nötig, erfolgt die Förderung dazu in der Regel durch das Integrations-/Inklusionsamt.
Die besondere Art der Qualifizierung durch eine InBeQ im Rahmen von UB bringt für Unternehmen auch Vorteile mit sich, wie
- Unternehmen lernen ohne Risiko und größere Akquise motivierte Jugendliche mit Behinderungen kennen und können so einfacher Personal gewinnen.
- Die Qualifizierung und Einarbeitung erfolgt durch externe Fachkräfte direkt im Unternehmen. Bei Bedarf kann auch später im Job auf deren Unterstützung zurückgegriffen werden.
- Personal für Anlern-Tätigkeiten in bestimmten Branchen lässt sich heute bereits nur schwer finden. InBeQ im Rahmen der UB kann hier helfen, Personallücken zu schließen.
- Einfache Tätigkeiten können zu einem Job für Betroffene gebündelt und somit hoch qualifizierte Fachkräfte entlastet werden. Diese können dann entsprechend wirtschaftlicher eingesetzt werden.
- Inklusion gehört heute zum Image eines Unternehmens. Über Social Media kann darüber berichtet und so auch Werbung für das Unternehmen als Ausbildungsbetrieb gemacht werden.
Berufliche Teilqualifizierung durch Qualifizierungsbausteine
Für Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch für Jugendliche mit schwereren Behinderungen beziehungsweise erhöhtem Förderbedarf, bietet diese Art der Qualifizierung eine Alternative, durch Vermittlung bestimmter Inhalte und Fertigkeiten für einen Job im Unternehmen.
Folgende Aspekte spielen bei dieser Qualifizierungsart eine Rolle und sind von Unternehmen entsprechend zu berücksichtigen:
- Die berufliche Teilqualifizierung durch Qualifizierungsbausteine gehört als Maßnahme zur Berufsausbildungsvorbereitung.
- Die Entwicklung der Qualifizierungsbausteine erfolgt aus den anerkannten Ausbildungsberufen. Sie müssen vor dem Einsatz in der Praxis von der zuständigen Kammer bestätigt werden.
- Angeboten wird die Qualifizierungsart von WfbM – jedoch nicht von allen. Außerdem kann sie noch von Bildungseinrichtungen, wie Berufsschulen, Berufsbildungswerken und Bildungswerken der Wirtschaft, angeboten werden.
- Auch Unternehmen können bestehende Qualifizierungsbausteine nutzen oder diese entsprechend rechtlicher Vorgaben individuell an ihre Möglichkeiten anpassen.
- Die Dauer eines Qualifizierungsbausteins beträgt wenigstens 140 und maximal 420 Stunden.
- Am Ende erfolgt eine Prüfung und die Vergabe eines Zeugnisses oder einer Teilnahmebescheinigung bei Nichtbestehen.
- Es können nacheinander auch mehrere unterschiedliche oder aufeinander abgestimmte Qualifizierungsbausteine absolviert werden.
Bei der Beantragung der beruflichen Teilqualifizierung durch Qualifizierungsbausteine ist Folgendes zu beachten:
- Die Agenturen für Arbeit sowie Integrationsfachdienste beraten beispielsweise betroffene Jugendliche und helfen bei der Vermittlung einer anbietenden Einrichtung.
- Betroffene, die in einer WfbM aufgenommen werden oder dort bereits beschäftigt sind, können sich an die dort begleitenden Fachdienste zur Beratung wenden.
- In der Regel fördert die Agentur für Arbeit die Teilqualifizierung für Jugendliche und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen.
- Unternehmen, die Qualifizierungsbausteine nutzen möchten, wenden sich am besten zur Beratung an ihre Kammern oder die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“.
- Für Unternehmen und Jugendliche entstehen bei Inanspruchnahme keine Kosten.
Aus der beruflichen Teilqualifizierung durch Qualifizierungsbausteine ergeben sich auch Vorteile für Unternehmen, wie
- Bei Absolvierung von Qualifizierungsbausteinen im Unternehmen muss für diese Zeit kein Arbeitsentgelt gezahlt werden, oder es wird voll bezuschusst. Dies gilt auch, wenn Festangestellte in einem anderen Unternehmen oder einer Bildungseinrichtung einen Qualifizierungsbaustein für ihren Job absolvieren.
- Beschäftigte können bei Bedarf später weitere Qualifizierungsbausteine nutzen. Eine kontinuierliche Qualifizierung im Berufsleben wird so unterstützt.
- Qualifizierungsbausteine können nachher auf eine anerkannte Berufsausbildung angerechnet werden. Das Unternehmen erhält so gut ausgebildete Fachkräfte.
- Unternehmen lernen ohne Risiko und größere Akquise motivierte Jugendliche mit Behinderungen kennen und können so einfacher Personal gewinnen.
- Inklusion gehört heute zum Image eines Unternehmens. Über Social Media kann darüber berichtet und so auch Werbung für die Firma als Ausbildungsbetrieb gemacht werden.
Passgenaue Ausbildungsart finden
Die Wahl der Ausbildungsart ist immer vom Einzelfall abhängig und kann am besten von Unternehmen und Jugendlichen mit Behinderungen mit Hilfe beratender Institutionen erfolgen, wie
- dem Reha-Team beziehungsweise der Berufsberatung der Agentur für Arbeit,
- dem Integrationsfachdienst und
- auch Berufsbildungswerken mit ihren Möglichkeiten zur Eignungsabklärung.