Jugendliche mit Behinderungen ausbilden
Zusammenfassung
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Ausbildungs-Formen
Junge Menschen mit Behinderungen sollen eine Ausbildung machen können.
Aber häufig können junge Menschen wegen ihrer Behinderung
keine normale Regel-Ausbildung machen.
Deswegen gibt es für junge Menschen mit Behinderungen
besondere Berufs-Ausbildungen.
Sie sollen die gleichen Chancen haben,
wie Menschen ohne Behinderungen.
Bei diesen Berufs-Ausbildungen erhalten Menschen mit Behinderungen
besondere Unterstützung.
Dazu zählen zum Beispiel:
- eine Ausbildung im Berufs-Bildungs-Werk
- Oder eine Fach-Praktiker-Ausbildung
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Berufs-Bildungs-Werk
In einem Berufs-Bildungs-Werk können junge Menschen mit Behinderungen
eine Ausbildung machen.
Wenn sie besondere Unterstützung brauchen.
Und wenn sie keinen Ausbildungs-Platz
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bekommen haben.
Oft gibt es für Auszubildende auch ein Internat,
wo sie wohnen können.
In den Werkstätten von den Berufs-Bildungs-Werken
lernen die Auszubildenden die praktische Arbeit.
In der Berufs-Schule lernen sie die Theorie.
Außerdem gibt es besondere Unterstützung.
Zum Beispiel:
- Nachhilfe
- besondere Übungen vor Prüfungen
- Und Beratung
Die Agentur für Arbeit schlagen Jugendliche für so eine Ausbildung vor.
Fachpraktiker-Ausbildung
Die Ausbildungs-Inhalte von einer Fachpraktiker-Ausbildung
orientieren sich an den Ausbildungs-Inhalten
von anerkannten Ausbildungs-Berufen.
Wer eine Fachpraktiker-Ausbildung macht,
hat weniger Theorie und mehr Praxis.
Das bedeutet: man hat weniger Unterricht in der Schule.
Dafür arbeitet man mehr im Betrieb.
Außerdem kann man diese Ausbildung
auch ohne Hauptschul-Abschluss machen.
Oft machen Jugendliche mit Lern-Schwierigkeiten
eine Fachpraktiker-Ausbildung.
Junge Menschen mit Behinderungen für einen Job qualifizieren – je nach Unternehmen, Beruf und Bewerberin beziehungsweise Bewerber kommen hierfür verschiedene Ausbildungsformen infrage.
Dabei handelt es sich oft um Ausbildungen in klassischen Berufen – aber auch um spezielle Varianten für Menschen mit Behinderungen, die nicht so bekannt sind. Trotzdem gibt es auch für sie Regelungen, die Standards und Qualität gewährleisten.
Ausbildungsbetriebe spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Da wo behinderungsbedingt Abweichungen in der Praxis erforderlich sind, können sie in Abstimmung mit den Auszubildenden geeignete Ausbildungsformen wählen. Für sämtliche Formen gibt es Möglichkeiten zur Unterstützung oder Zusammenarbeit, zum Beispiel durch Integrationsfachdienste oder Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Um dies zu realisieren, stehen entsprechende Fördermittel für gezielte Maßnahmen zur Verfügung.
Ausbilden – wie möglich?
Auch bei Jugendlichen mit Behinderungen steht die Regelausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit Berufsschule und Betriebspraxis an erster Stelle.
In einigen Fällen können dazu Anpassungen und ein spezieller Support erforderlich sein, wie zum Beispiel
- Einsatz von Arbeitshilfen zur Arbeitsplatzgestaltung,
- Verlängerung der Ausbildungszeit zum Erreichen des Ausbildungsziels,
- Prüfungsmodifikationen zum Ausgleich von Nachteilen oder
- Assistierte Ausbildung (AsA) zur Unterstützung in der Theorie und Praxis.
Ausbildungen in Teilzeit sind beispielsweise möglich, wenn behinderungsbedingt eine ganztägige Vollzeitausbildung eine zu hohe Belastung für die oder den Azubi darstellt.
Organisation und Regelung
- In Abstimmung zwischen Betrieb und Azubi kann die tägliche beziehungsweise wöchentliche Arbeitszeit bis maximal auf die Hälfte verkürzt werden.
- Die Zeiten für die Berufsschule können in der Regel nicht verkürzt werden. Eventuell kann im Gespräch mit der Berufsschule eine Ausnahmeregelung vereinbart werden.
- Der Betrieb muss den Ausbildungsplan an das vereinbarte Teilzeit-Modell anpassen.
- Die Dauer der Ausbildung verlängert sich durch das vereinbarte Teilzeit-Modell – aber höchstens um das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit.
Beantragung und Ausbildungsvertrag
- Eine Teilzeitausbildung wird gemeinsam vom Betrieb und der oder dem Auszubildenden bei der zuständigen Kammer beantragt.
- Die Teilzeitregelungen werden im Ausbildungsvertrag festgehalten.
- Die Teilzeitregelung hat auch Auswirkungen auf die Höhe der Ausbildungsvergütung. In der Praxis wird jedoch oft eine nicht gekürzte Vergütung vereinbart.
Kommt eine Regelausbildung aufgrund der Art und Schwere der Behinderungen nicht in Betracht, besteht die Möglichkeit zur Ausbildung in einem Beruf für Fachpraktikerinnen oder Fachpraktiker.
Organisation und Regelungen
- Die Ausbildungsdauer liegt zwischen zwei und drei Jahren, wobei die Ausbildungsinhalte sich an den anerkannten Ausbildungsberufen orientieren.
- Die Abschlussprüfung erfolgt wie üblich vor der jeweils zuständigen Kammer.
- Erst wenn sicher ist, dass auch mit unterstützenden Maßnahmen keine Regelausbildung absolviert werden kann, kommt diese spezielle Form der Ausbildung in Frage.
- Ausbildungen zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker sind in Betrieben und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation möglich.
- Die Ausbilderin oder der Ausbilder im Betrieb muss über eine „Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA)“ verfügen.
- Ein direkter ReZA-Nachweis im Betrieb ist nicht erforderlich, wenn eine externe Ausbildungsbegleitung über diesen verfügt oder die Ausbildung in Kooperation mit einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation erfolgt.
- Praktische Ausbildungsinhalte können stärker gewichtet sein, während die Theorie reduziert wird. Welche Anteile wie gewichtet werden, hängt von den behinderungsbedingten Einschränkungen ab.
Wenn die Leistung und Behinderungen es während der Ausbildung erlauben, kann die Ausbildung auch nach der regulären Ausbildungsordnung fortgesetzt werden. Ebenfalls kann im Anschluss an die Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker der Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf nachgeholt werden.
Beantragung und Ausbildungsvertrag
- Die Eignungsuntersuchung erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Dabei werden Gutachten ihrer Fachdienste, Stellungnahmen der Schule und Erkenntnisse aus vorherigen Maßnahmen berücksichtigt.
- Eine Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker muss bei der Kammer durch den Jugendlichen oder die gesetzliche Vertreterin, den gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Der Ausbildungsplatz muss zu diesem Zeitpunkt sicher sein.
- Die Ausbildungsverträge der Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker werden, wie alle andern auch, in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Diese Ausbildungsformen finden in Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Bildungseinrichtungen statt, die auf die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen mit Förderbedarf spezialisiert sind. Das sind zum Beispiel Berufsbildungswerke oder die Bildungswerke der Wirtschaft.
Der Unterschied zwischen kooperativer und integrativer Ausbildung besteht darin, dass bei der integrativen Ausbildung ebenfalls der praktische Teil der Ausbildung zum größten Teil bei der anbietenden Bildungseinrichtung stattfindet. So können auch Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf besser durch deren Fachpersonal im praktischen Teil unterstützt werden.
Organisation und Regelung
- Zwischen Betrieb und Bildungseinrichtung wird zur kooperativen Ausbildung ein Kooperationsvertrag geschlossen.
- An der Kooperation können auch mehrere Betriebe beteiligt sein, in diesem Fall spricht man von einer Verbundausbildung.
- Die eigentliche Verantwortung für die Ausbildung liegt bei der Bildungseinrichtung.
- Die Bildungseinrichtung übernimmt den theoretischen Teil der Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet teilweise in Ausbildungsphasen oder ganz im Betrieb statt.
Beantragung und Ausbildungsvertrag
- Die Ausbildungsform kommt in Frage, wenn trotz Eignung eine Berufsausbildung ohne Unterstützung nicht begonnen oder erfolgreich beendet werden kann und auch sonst keine üblichen Maßnahmen dies ermöglichen.
- Die Beantragung erfolgt in der Regel bei der Agentur für Arbeit, die diese Art der Ausbildung beziehungsweise die Bildungseinrichtung fördert.
- Die oder der Auszubildende schließt den Ausbildungsvertrag mit der Bildungseinrichtung ab.
Vorteile für Betriebe
- Es fallen weder Ausbildungsvergütung noch Sozialversicherungsbeiträge an.
- Das Fachpersonal der Bildungseinrichtung unterstützt den Betrieb während der gesamten Ausbildung.
- Betriebe lernen ohne Risiko und größere Akquise motivierte Jugendliche mit Behinderungen kennen und gewinnen so spätere Fachkräfte
- Erfahrungen und Anpassungen kommen der betrieblichen Ausbildungspraxis zugute, denn was Jugendliche mit Behinderungen unterstützt, kann auch für Jugendliche ohne Behinderungen nützlich sein.
- Eine Verbundausbildung ermöglicht es kleineren Betrieben, die nur in Teilbereichen eines Berufsbildes ausbilden können, Jugendliche entsprechend der Vorschriften auszubilden.
- Inklusion gehört heute zum Image eines Unternehmens. Über Social Media kann darüber berichtet und so auch Werbung für die Firma als Ausbildungsbetrieb gemacht werden.
- Die oder der Auszubildende wird bei Schwerbehinderung doppelt auf die Ausgleichsabgabe angerechnet, das heißt sie zählen jeweils bei der Berechnung wie zwei sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Schwerbehinderung.
Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, für die behinderungsbedingt eine Ausbildung nicht möglich und die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert ist, können durch dieses Konzept für Tätigkeiten im Betrieb qualifiziert und nach der Einstellung weiter begleitet werden. So soll eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zustande kommen und gesichert werden.
Organisation und Regelung
- Das Konzept besteht aus zwei Phasen. In Phase eins geht es um die individuelle Qualifizierung für die Ausübung von bestimmten Tätigkeiten und in Phase zwei um die anschließende Unterstützte Beschäftigung zur Arbeitsplatzsicherung.
- Die Dauer der ersten Phase beträgt in der Regel zwei Jahre, allerdings kann sie in Ausnahmefällen auch drei Jahre betragen.
- Die Dauer der eventuell erforderlichen zweiten Phase, orientiert sich am Unterstützungsbedarf und ist für die Berufsbegleitung zeitlich nicht begrenzt.
- Das Konzept wird beispielsweise von Einrichtungen, wie Bildungswerken der Wirtschaft und Berufsbildungswerken, in Zusammenarbeit mit Integrationsfachdiensten, angeboten.
- In den Phasen erfolgt im Betrieb eine Begleitung und Unterstützung durch das Fachpersonal der Einrichtungen, das unter anderem die Beantragung von Fördermitteln für Hilfsmittel sowie Lohnkostenzuschüsse und das Arbeitstraining übernimmt.
Beantragung
- Die Beantragung der Maßnahme erfolgt beim zuständigen Rehaträger. Bei Jugendlichen nach der Schule ist dies zum Beispiel im Normalfall die Agentur für Arbeit.
- Der Rehaträger prüft, ob grundsätzlich eine Ausbildungseignung vorliegt und ob eventuell vorrangig noch alternative Maßnahmen zur Absolvierung einer anderen Ausbildungsform eingesetzt werden können.
- Nach Prüfung und Feststellung des Anspruchs vermittelt und beauftragt der Rehaträger im Allgemeinen eine anbietende Institution.
- Ist nach der ersten eine zweite Phase zur Unterstützung der Beschäftigung durch eine Berufsbegleitung nötig, erfolgt die Förderung dazu in der Regel durch das Integrations- / Inklusionsamt.
Vorteile für Betriebe
- Betriebe lernen ohne Risiko und größere Akquise motivierte Jugendliche mit Behinderungen kennen und können so einfacher Personal gewinnen.
- Die Qualifizierung und Einarbeitung erfolgt durch externe Fachkräfte direkt im Betrieb. Bei Bedarf kann auch später im Job auf deren Unterstützung zurückgegriffen werden.
- Personal für Anlern-Tätigkeiten in bestimmten Branchen lässt sich heute bereits nur schwer finden. InBeQ im Rahmen der UB kann hier helfen, Personallücken zu schließen.
- Einfache Tätigkeiten können zu einem Job für Betroffene gebündelt und somit hoch qualifizierte Fachkräfte entlastet werden. Diese können dann entsprechend wirtschaftlicher eingesetzt werden.
- Inklusion gehört heute zum Image eines Unternehmens. Über Social Media kann darüber berichtet und so auch Werbung für die Firma als Ausbildungsbetrieb gemacht werden.
Nicht für jede beziehungsweise jeden ist das Erlernen eines Berufs ohne Weiteres möglich. Dies betrifft besonders Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), aber auch Jugendliche mit schwereren Behinderungen beziehungsweise erhöhtem Förder- und Unterstützungsbedarf.
Für Betroffene bieten Teilqualifizierungen durch Qualifizierungsbausteine eine Alternative. Sie vermitteln gezielt bestimmte Inhalte und Fertigkeiten für einen Job, die in der Praxis von Betrieben benötigt werden.
Organisation und Regelung
- Die berufliche Teilqualifizierung durch Qualifizierungsbausteine gehören als Maßnahme zur Berufsausbildungsvorbereitung.
- Die Entwicklung der Qualifizierungsbausteine erfolgt aus den anerkannten Ausbildungsberufen. Sie müssen vor dem Einsatz in der Praxis von der zuständigen Kammer bestätigt werden.
- Angeboten wird die Qualifizierungsart von WfbM – jedoch nicht von allen. Außerdem kann sie noch von Bildungseinrichtungen, wie Berufsschulen, Berufsbildungswerken und Bildungswerken der Wirtschaft, angeboten werden.
- Auch Betriebe können bestehende Qualifizierungsbausteine nutzen oder diese entsprechend rechtlicher Vorgaben individuell an ihre Möglichkeiten anpassen.
- Die Dauer eines Qualifizierungsbausteins beträgt wenigstens 140 und maximal 420 Stunden.
- Am Ende erfolgt eine Prüfung und die Vergabe eines Zeugnisses oder einer Teilnahmebescheinigung bei Nichtbestehen.
- Es können nacheinander auch mehrere unterschiedliche oder aufeinander abgestimmte Qualifizierungsbausteine absolviert werden.
Beantragung
- Die Agenturen für Arbeit sowie Integrationsfachdienste beraten beispielsweise betroffene Jugendliche und helfen bei der Vermittlung einer anbietenden Einrichtung.
- Betroffene, die in einer WfbM aufgenommen werden oder dort bereits beschäftigt sind, können sich an die dort begleitenden Fachdienste zur Beratung wenden.
- In der Regel fördert die Agentur für Arbeit die Teilqualifizierung für Jugendliche und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen.
- Betriebe, die Qualifizierungsbausteine nutzen möchten, wenden sich am besten zur Beratung an ihre Kammern oder die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“.
- Für Betriebe und Jugendliche entstehen bei Inanspruchnahme keine Kosten.
Vorteile für Betriebe
- Bei Absolvierung von Qualifizierungsbausteinen im Betrieb muss für diese Zeit kein Arbeitsentgelt gezahlt werden, oder es wird voll bezuschusst. Dies gilt auch, wenn fest Angestellte in einem anderen Betrieb oder einer Bildungseinrichtung einen Qualifizierungsbaustein für ihren Job absolvieren.
- Beschäftigte können bei Bedarf später weitere Qualifizierungsbausteine nutzen. Eine kontinuierliche Qualifizierung im Berufsleben wird so unterstützt.
- Qualifizierungsbausteine können nachher auf eine anerkannte Berufsausbildung angerechnet werden. Der Betrieb erhält so gut ausgebildete Fachkräfte.
- Betriebe lernen ohne Risiko und größere Akquise motivierte Jugendliche mit Behinderungen kennen und können so einfacher Personal gewinnen.
- Inklusion gehört heute zum Image eines Unternehmens. Über Social Media kann darüber berichtet und so auch Werbung für die Firma als Ausbildungsbetrieb gemacht werden.