Warum Menschen mit Behinderungen einstellen?
Zusammenfassung
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Gute Gründe einzustellen - Gute Gründe auszubilden
In Deutschland gibt es mehr als 1,5 Millionen offene Arbeits-Stellen.
Das ist der höchste Stand seit der Wieder-Vereinigung von Deutschland.
Vor allem kleinere Unternehmen haben Probleme.
Sie bekommen nicht genug Personal.
Das bedeutet:
Die Unternehmen können nicht so viele Aufträge annehmen.
Das ist gut für arbeits-lose Menschen.
Jetzt haben arbeits-lose Menschen gute Chancen einen neuen Job zu finden.
Wie können Unternehmen neue Fach-Kräfte gewinnen?
Sie können Menschen mit Behinderungen ausbilden
Oder einstellen.
Dafür gibt es gute Gründe:
- Arbeits-lose Menschen mit Behinderungen haben häufig eine bessere Ausbildung als arbeits-lose Menschen ohne Behinderungen.
- Unternehmen können Geld bei der Ausgleichs-Abgabe sparen.
- Unternehmen bekommen bei der Ausbildung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen viel Unterstützung.
Das kann zum Beispiel:
- Geld
- Oder personelle Unterstützung am Arbeits-Platz
sein.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Ausgleichs-Abgabe
Wenn Arbeit-Geber keine Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigen,
müssen sie Ausgleichs-Abgabe zahlen.
Dafür gibt es Regeln und Gesetze.
Alles über die Ausgleichs-Abgabe steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Sozial-Gesetz-Buch 9.
Zum Beispiel:
In einer Firma mit 20 Arbeits-Plätzen
muss mindestens ein Mensch mit Schwer-Behinderung beschäftigt sein.
In einer Firma mit 40 Arbeits-Plätzen
müssen 2 Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigt sein.
Einer von 20 Mitarbeitern muss ein Mensch mit Schwer-Behinderung sein:
- in Firmen
- in Behörden
Diese Regelung gilt auch für:
Menschen mit einer Gleich-Stellung.
Was bedeutet Gleich-Stellung?
Menschen mit einer Schwer-Behinderung
haben einen Grad der Behinderung von 50 und mehr.
Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Sie können Hilfen zur Teilhabe am Arbeits-Leben bekommen.
Auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40
finden wegen ihrer Behinderung häufig keinen Arbeits-Platz.
Dann können sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen.
In dem Antrag steht:
Sie möchten den Menschen mit Schwer-Behinderung gleich-gestellt werden.
Das bedeutet:
Sie können die gleichen Hilfen bekommen
wie Menschen mit einer Schwer-Behinderung.
So steht es im Sozial-Gesetz-Buch 9.
Ausgleichs-Abgabe bedeutet:
In vielen Firmen arbeiten zu wenige Menschen mit Schwer-Behinderung
Und zu wenige Menschen mit einer Gleich-Stellung.
Dann muss die Firma Geld an das Integrations-Amt bezahlen.
Dieses Geld heißt: Ausgleichs-Abgabe.
Das Integrations-Amt heißt in manchen Bundes-Ländern: Inklusions-Amt
Neben der gesetzlichen Verpflichtung für Unternehmen, Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen, ist der Fachkräftemangel der größte Antrieb für Unternehmen, Menschen mit Beeinträchtigungen zu beschäftigen. Welche weiteren guten Gründe es gibt, einen Blick auf Personal mit Behinderungen zu richten, finden Sie hier.
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Für Stellensuchende bringt der Fachkräftemangel eine komfortable Situation mit sich: Wer jetzt halbwegs das passende Profil mitbringt, hat sehr gute Chancen auf einen neuen Job. Oft werben die Unternehmen damit, auch Quereinsteigerinnen beziehungsweise Quereinsteiger zu beschäftigen, die sie dann selbst nachqualifizieren. Insofern findet auch ein Wechsel zwischen den Branchen statt. Dies ist eine große Chance für Menschen mit Behinderungen – sowohl auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als auch auf eine Ausbildungsstelle.
Gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen
Unternehmen, die nach § 154 Abs. 1 SGB IX im Jahresdurchschnitt über monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Menschen beschäftigen. Tipp: Auszubildende werden bei dieser Fünf-Prozent-Regelung doppelt gezählt.
Beispiel:
Ein Unternehmen mit 100 Arbeitsplätzen muss entweder fünf Menschen mit einer Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigen oder nur einen beschäftigen und zwei ausbilden. Denn diese zwei Auszubildenden mit einer Schwerbehinderung zählen für vier Personen.
Wer der gesetzlichen Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommt, muss eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Die liegt aktuell zwischen 140 und 720 Euro pro Monat und pro unbesetzten Arbeitsplatz.
Mit dem REHADAT-Ersparnisrechner kann sich jedes Unternehmen ausrechnen, wie hoch seine Ausgleichsabgabe sein wird und wie viel es sparen könnte, wenn es Personen mit einer Schwerbehinderung einstellt oder ausbildet.
Gute Qualifikation der Menschen mit Behinderungen
Die Bundesagentur für Arbeit erstellt Statistiken über die Qualifikationsprofile der Menschen ohne und mit Behinderungen, die eine Arbeitsstelle suchen. Dabei stellte sich zuletzt heraus, dass die Menschen mit Behinderungen im Durchschnitt besser qualifiziert sind als diejenigen ohne Behinderungen: Im Jahresdurchschnitt 2023 hatten 53 Prozent der Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung einen Berufs- oder Hochschulabschluss – bei den Arbeitslosen ohne eine Schwerbehinderung waren es nur 43 Prozent.
Gute Gründe, junge Menschen mit Behinderungen auszubilden
Die Fachkräftesituation wird in den nächsten Jahren eher schwieriger als leichter werden. Daher ist es heute schon ratsam, verstärkt in die Ausbildung junger Leute zu investieren und sich so seinen eigenen Nachwuchs zu schaffen. Denn der allgemeine Arbeitsmarkt gibt zu wenig her.
Drei gute Gründe sprechen dafür, gerade auch Menschen mit einer Schwerbehinderung auszubilden:
- Gute Fachkräfte gewinnen und sich so den eigenen Nachwuchs schaffen
- Es gibt finanzielle, organisatorische und personelle Unterstützung für die Ausbildung
- Bei der Ausgleichsabgabe doppelt punkten, denn die Auszubildenden zählen doppelt
Aktion Mensch hat einen Leitfaden für Unternehmerinnen und Unternehmer entwickeln lassen, in denen 10 Gründe genannt werden, um Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen:
- Gute Fachkräfte gewinnen
- Mit Behinderung geht mehr, als man denkt
- Mythos Unkündbarkeit
- Finanzielle Vorteile durch vielfältige Förderung
- Gutes Image fürs Unternehmen
- Hohe Mitarbeiterinnen- bzw. Mitarbeiterbindung
- Umfangreiche Beratungsangebote
- Mehr Vielfalt im Unternehmen
- Barrierefreiheit ist gut für alle Beschäftigten
- Teamplayer und Organisationstalente