Probebeschäftigung
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Probe-Beschäftigung
Bei einer Probe-Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
können Arbeit-Geber mit Geld unterstützt werden.
Unternehmen können für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten
die Kosten für die Probe-Beschäftigung bezahlt bekommen.
Während der Probe-Beschäftigung können sich Arbeit-Geber
Und der Mensch mit Behinderungen erstmal kennen-lernen
Und die Beschäftigung erstmal aus-probieren.
Eine Probe-Beschäftigung dauert meistens 3 Monate.
Die Probe-Beschäftigten erhalten in dieser Zeit Lohn oder Gehalt.
Und sind in dieser Zeit sozial-versicherungs-pflichtig beschäftigt.
Ziel von der Probe-Beschäfigung:
Der Arbeit-Geber bietet dem Mensch mit Behinderungen
nach dem Ende von der Probe-Beschäftigung eine feste Anstellung an.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
sozial-versicherungs-pflichtig
Wenn eine Beschäftigung sozial-versicherungs-pflichtig ist,
müssen Arbeit-Geber und Beschäftigte Sozial-Versicherungs-Beiträge zahlen.
Die meisten Menschen müssen arbeiten
Und Geld verdienen, um zu leben.
Wer seine Arbeit verliert
Oder schwer krank wird,
kann in Not geraten.
Eine Operation im Kranken-Haus ist zum Beispiel sehr teuer.
Kaum jemand kann das selbst bezahlen.
Wenn jemand mehrere Operationen braucht,
bekommt er sie.
Das geht nur,
weil viele Menschen Geld in die Kranken-Versicherung einzahlen.
So ähnlich ist das auch
- bei der Renten-Versicherung
- bei der Unfall-Versicherung
- bei der Arbeitslosen-Versicherung
- Und bei der Pflege-Versicherung
Wer Unterstützung braucht,
bekommt Hilfe von der Versicherung.
Deshalb müssen Menschen, die arbeiten,
von ihrem Lohn regelmäßig Sozial-Versicherungs-Beiträge zahlen.
Auch wenn sie gerade selbst keine Hilfe
aus der Sozial-Versicherung brauchen.
Die befristete Probebeschäftigung zählt zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, mit der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden können. Bis zu einer Dauer von drei Monaten können Betriebe und Unternehmen die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen erstattet bekommen.
Dafür müssen die Betriebe und Unternehmen die Probebeschäftigung vor Einstellung der probebeschäftigten Person bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Betriebe und Unternehmen können auch im Rahmen der Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen für Probebeschäftigungen Zuschüsse vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt erhalten. Das gilt aber nur für Menschen mit Schwerbehinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten und an einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen.
Die Probebeschäftigung soll Menschen mit Behinderungen den Übergang zum Arbeitsleben erleichtern.
Im Verlauf der Probebeschäftigung können sich Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber und Beschäftigte in aller Ruhe kennenlernen und ausprobieren, ob sie sich eine dauerhafte Zusammenarbeit vorstellen können. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben somit die Chance, ohne Risiko eine geeignete Fachkraft zu finden.
In der Regel dauert die Probebeschäftigung drei Monate.
Während der Probebeschäftigung bekommen die probeweise Beschäftigten Lohn beziehungsweise Gehalt. Sie befinden sich während dieser Zeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Eine Übernahme in eine Anschlussbeschäftigung ist wünschenswert, aber keine Fördervoraussetzung.
Der besondere Kündigungsschutz für Menschen mit Schwerbehinderung gilt erst nach sechs Monaten, dementsprechend nicht während der Probebeschäftigung. Auch die Mindestkündigungsfrist für Menschen mit Schwerbehinderung von vier Wochen gilt während der Probebeschäftigung nicht.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Kosten für eine Probebeschäftigung erstattet bekommen, müssen dem zuständigen Integrations-/Inklusionsamt innerhalb von vier Tagen Bescheid geben, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde.