Praktikum
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Praktikum
Praktika sind
- für Unternehmen
- Und für Arbeit-Nehmer mit Behinderungen
eine gute Sache.
Unternehmen und Arbeit-Nehmer
können sich bei einem Praktikum gut kennen-lernen.
Arbeit-Nehmer lernen das Arbeits-Leben im Unternehmen kennen.
Die Unternehmen können sehen:
- Schafft der Praktikant mit Behinderungen seine Arbeit gut?
- Passt der Praktikant mit Behinderungen zu unserem Team?
Wenn der Chef von dem Unternehmen mit dem Praktikanten zufrieden ist,
kann er ihm eine Ausbildungs-Stelle
Oder eine feste Anstellung anbieten.
Praktika sind eine Win-win-Situation, bei der sich Unternehmen und potentielle Mitarbeitende unverbindlich kennenlernen können.
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Viele Unternehmen haben Bedenken, Ausbildungs- oder Arbeitsverträge mit Menschen mit Behinderungen zu schließen. Ein vorgeschaltetes Praktikum kann Klarheit darüber bringen, ob die Person mit Behinderungen die geforderte Arbeit bewältigen kann
und ob sie in das Team passt. Gleichzeitig haben Praktikantinnen und Praktikanten die Möglichkeit, Einblicke in Arbeitsprozesse zu erhalten und potenzielle Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Chance, unverbindlich eine mögliche Nachwuchskraft oder eine Fachkraft kennenzulernen.
Die Praktikantinnen und Praktikanten haben die Möglichkeit, das Arbeitsleben aus erster Hand mitzuerleben und sich einzubringen. Oft genug ist das Praktikum für sie ein Sprungbrett für die berufliche Karriereleiter: Aus einem Schülerinnen- oder Schülerpraktikum kann sich eine Ausbildungsstelle ergeben. Ein Praktikum während des Studiums kann zu einem festen Anstellungsverhältnis führen.
Praktikumsarten
Es gibt die verschiedensten Arten von Praktika. Welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind, hängt davon ab, welches Ziel mit dem Praktikum verfolgt wird. Handelt es sich um ein Schülerinnen- oder Schüler-Betriebspraktikum, ein studentisches Pflichtpraktikum oder um ein Praktikum nach dem Berufsbildungsgesetz?
In den letzten Klassen der allgemeinbildenden Schule (Haupt-, Förderschule etc.) absolvieren die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Vorbereitung auf die Berufswahl häufig ein Praktikum. Das schulische Betriebspraktikum wird durch die Bundesländer unterschiedlich geregelt. Es können mehrtägige oder mehrwöchige Praktika sein, die während der Schulzeit oder während der Ferien geleistet werden.
Studierende absolvieren im Rahmen ihres Studiums häufig Pflichtpraktika. Die Praktika sind in den Studien- oder Prüfungssordnungen vorgeschrieben.
Bei den Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler sowie bei den studentischen Pflichtpraktika finden Arbeitsrecht und Berufsbildungsgesetz (BBiG) keine Anwendung. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.
Bei Praktika, deren Zweck der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen ist, findet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) Anwendung.
Bei Praktikantinnen- oder Praktikantenverhältnissen im Handwerk gilt außerdem die Handwerksordnung (HwO). Aufgrund der Geltung des BBiG haben die Praktikantinnen und Praktikanten einen Anspruch auf die Zahlung einer angemessenen Vergütung.
Betriebspraktika während berufsfördernder Maßnahmen
Menschen mit Behinderungen kommen häufig durch ein Betriebspraktikum zum Einstieg in das Berufsleben. Insbesondere bei Betriebspraktika während berufsfördernder Maßnahmen erhalten Unternehmen Förderung, umfassende Beratung und unterstützende Hilfen.
Zur Förderung der Berufswahlentscheidung können Schulabgängerinnen und -abgänger mit Behinderungen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) in Anspruch nehmen, die von der Bundesagentur für Arbeit angeboten werden.
Neben schulischen und fachpraktischen Bildungseinheiten sind bei den BvB auch Betriebspraktika vorgesehen. Der Umfang der betrieblichen Praktika kann auf den individuellen Förderbedarf abgestimmt werden.
Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine überbetriebliche Einrichtung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben.
Der Übergang von Beschäftigten aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kann unter anderem durch Betriebspraktika oder durch eine zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen (Außenarbeitsplätze, betriebsintegrierte Arbeitsplätze) gefördert werden.
Bei Praktika von Menschen mit Behinderungen aus einer WfbM fallen für Betriebe und Unternehmen in der Regel keine Kosten an. Während des Praktikums bleibt die Mitarbeiterin beziehungsweise der Mitarbeiter mit Behinderungen bei der WfbM beschäftigt. Sollten für das Unternehmen während des Praktikums außergewöhnliche Belastungen entstehen, so können diese auf Antrag erstattet werden.
Für Menschen mit Behinderungen, die in einer Bildungseinrichtung der beruflichen Rehabilitation (z.B. Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, ambulante Reha-Einrichtungen) aus- oder weitergebildet werden, ist mindestens ein mehrwöchiges Betriebspraktikum während ihrer Ausbildungszeit vorgesehen. In der Regel findet dies im letzten Ausbildungsjahr statt.
Für den Erfolg der Praktika ist die enge Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen der beruflichen Rehabilitation mit den Betrieben entscheidend. Die Bildungseinrichtungen unterstützen die Betriebe zum Beispiel bei der Vorbereitung und Auswertung der Praktika und bei der Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderungen.
Auch während des Praktikums bleibt die Ausbildungsverantwortung bei der jeweiligen Bildungseinrichtung. Für die Betriebe, bei denen das Praktikum stattfindet, fallen keine Kosten an. Die zuständigen Rehabilitationsträger (zum Beispiel Agentur für Arbeit) übernehmen weiterhin die Vergütung der Praktikantinnen und Praktikanten.
Vermittlung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie Beratung von Betrieben
Geeignete Praktikantinnen und Praktikanten vermitteln die Reha-Teams der Agenturen für Arbeit und die Integrationsfachdienste. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden von fachkundigen Ansprechpersonen individuell beraten, beispielsweise über:
- die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
- den Umgang mit Menschen mit Behinderungen
- mögliche finanzielle Förderleistungen
- den Betreuungsbedarf der Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderungen während der Einarbeitung
Bei der Vermittlung von geeigneten Praktikantinnen und Praktikanten können Sie sich auch direkt an eine Bildungseinrichtung der beruflichen Rehabilitation wenden. Es handelt sich um außerbetriebliche Bildungsangebote, die auf den besonderen Unterstützungs- und Förderbedarf von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind.
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Berufsbildungswerke (62)
REHADAT-Adressen -
Berufsförderungswerke (40)
REHADAT-Adressen -
Berufliche Trainingszentren (41)
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Medizinisch-berufliche Rehabilitationseinrichtungen (39)
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Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke (65)
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Werkstätten für behinderte Menschen
REHADAT-Werkstätten
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Berufsbildungsgesetz
Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de -
Handwerksordnung
Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de -
Mindestlohn und Praktikum
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bmas.de -
Initiative der Wirtschaft „Inklusion gelingt“
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), inklusion-gelingt.de
Stellenbörsen
Hier finden Jugendliche mit Behinderungen Börsen mit Angeboten zu Ausbildungs- und Praktikumsstellen.