Förderprogramm
Zielgruppe:
(schwer-) behinderte Menschen im Rahmen der Berufsorientierung oder des Übergangs aus einer Werkstatt für behinderte MenschenKurzbeschreibung:
Es handelt sich um einen pauschalen monatlichen Zuschuss an Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber für die Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes für einen (schwer-) behinderten Menschen im Rahmen der Berufsorientierung oder des Übergangs aus einer Werkstatt für behinderte Menschen.Antragsteller/​Antragstellerin:
Den Antrag können Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber der freien Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes mit Sitz im Freistaat Sachsen stellen.Förderumfang:
Förderumfang:- eine finanzielle monatliche Förderung bis zu 5 Jahren
- pauschaler Maximalbetrag von 1.000 Euro/Monat bei Vollbeschäftigung
- auf bis zu 100 % des Arbeitnehmer-Brutto incl. der Zuschüsse anderer Stellen begrenzt
- Angebot einer bedarfsgerechten weiteren Betreuung und Begleitung durch den Integrationsfachdienst
Im Falle eines Abbruchs der Maßnahme bzw. wegen einer erforderlichen Rückkehr des schwerbehinderten Menschen in die WfbM, erfolgt für die Vergangenheit keine Rückforderung der Leistungen.
Fördervoraussetzung:
- Es handelt sich um einen Arbeitsplatz nach § 156 SGB IX, mit der Ausnahme, dass die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens 12 Stunden beträgt.
- Abschluss eines Arbeitsvertrages von mindestens einem Jahr
- Die Person nimmt kein Budget für Arbeit oder Budget für Ausbildung in Anspruch.
Hinweise:
Der Antrag ist beim Kommunalen Sozialverband Sachen - Integrationsamt - schriftlich zu stellen.Kontakt:
Kommunaler Sozialverband Sachsen - IntegrationsamtExterne Links:
Infos beim Kommunalen Sozialverband SachsenZum Antrag beim Kommunalen Sozialverband Sachsen
Referenznummer:
FOE/100121
Informationsstand: 16.01.2023