Außenarbeitsplätze WfbM
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Außen-Arbeits-Plätze von Werkstätten für behinderte Menschen

Viele Menschen mit Behinderungen arbeiten

in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Die Abkürzung ist: WfbM

Aber manche WfbM-Beschäftigte möchten gerne

in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.

Auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeitet man

mit Menschen ohne Behinderungen zusammen.

Man hat dort einen richtigen Arbeits-Vertrag

Und verdient mehr Geld als in der WfbM.

 

Aber man muss wissen:

Die Arbeit in einer WfbM ist anders

als die Arbeit auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Bei der Arbeit in der WfbM gibt es viel Unterstützung.

Die Arbeit auf dem allgemeinen Arbeits-Markt ist viel stressiger.

Und bestimmte Arbeiten können Menschen mit Behinderungen

vielleicht gar nicht tun.

 

Es ist wichtig, sich zu überlegen:

Wie kann der Wechsel von der WfbM

auf den allgemeinen Arbeits-Markt klappen?

Eine gute Lösung ist:

Erst einmal vorsichtig probieren.

Eine Möglichkeit ist:

Die Beschäftigung mit einem Außen-Arbeits-Platz auszuprobieren.

 

Ein Außen-Arbeits-Platz kann den Wechsel

auf den allgemeinen Arbeits-Markt erleichtern.

Bei einem Außen-Arbeits-Platz arbeitet ein WfbM-Beschäftigter

in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Er bleibt aber bei der WfbM angestellt.

Die WfbM bezahlt weiterhin

  • den Lohn,
  • die Kranken-Versicherung
  • Und die Renten-Versicherung.

Man kann alleine

Oder in einer Gruppe auf einem Außen-Arbeits-Platz arbeiten.

Bei der Arbeit lernt man

  • die Abteilungen
  • die Tätigkeiten
  • die Kollegen
  • Und den Chef

von dem Betrieb kennen.

Wenn das gut passt, gibt es Unterstützung,

ganz in den Betrieb zu wechseln.

Man kann aber auch auf dem Außen-Arbeitsplatz bleiben.

Oder zurück in die Werkstatt gehen.

Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) können auf sogenannten Außenarbeitsplätzen einzeln oder in ganzen Gruppen direkt vor Ort im Unternehmen Aufgaben übernehmen und die dortigen Fachkräfte entlasten.

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Längerfristig wird damit aber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angestrebt.

Die WfbM hat die Aufgabe, ihre Beschäftigten im Berufsbildungsbereich so zu qualifizieren, dass sie anschließend eine feste Beschäftigung in der Werkstatt oder einfache Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können. Für den größten Teil der Beschäftigten ist die Werkstatt dauerhaft der richtige Arbeitsort. Für eine kleinere Gruppe der Werkstattbeschäftigten kommt jedoch nach entsprechender Förderung und Vorbereitung ein Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht.

Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt

Damit mehr WfbM-Beschäftigte den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen, bieten die Werkstätten zunehmend Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt an. Sie versuchen den Menschen mit Behinderungen, die gute Voraussetzungen für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, Außenarbeitsplätze, Praktika oder eine Stelle in einem Inklusionsbetrieb zu vermitteln.

Außenarbeitsplätze

Was sind Außenarbeitsplätze?

Außenarbeitsplätze werden auch häufig als „ausgelagerte Arbeitsplätze“ oder „betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAP) bezeichnet.

Außenarbeitsplätze sind ausgelagerte WfbM-Arbeitsplätze, auf denen sich Menschen mit Behinderungen langfristig erproben können: Sie arbeiten in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, sind aber weiterhin bei der WfbM beschäftigt und können jederzeit in diese zurückwechseln. Viele Werkstätten verfügen mittlerweile über einen Fachdienst für Arbeitsvermittlung und Integrationsbegleitung, der die arbeitsbegleitende Betreuung im Betrieb übernimmt. Gibt es einen solchen Fachdienst nicht, erfolgt die Betreuung im Betrieb häufig durch den Sozialen Dienst der WfbM. 

Die pädagogische Begleitung, Entlohnung und gesetzliche Sozialversicherung der Mitarbeiterin beziehungsweise des Mitarbeiters erfolgt auch weiterhin über die WfbM. 
Es entsteht kein Arbeitsverhältnis im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung. Zwischen dem Beschäftigungsbetrieb und der WfbM wird ein Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser regelt u. a. das individuell vereinbarte Entgelt, die Arbeitszeiten und den Urlaubsanspruch. 

Die Außenarbeitsplätze können sowohl dauerhaft als auch befristet angelegt sein. Man unterscheidet zwischen ausgelagerten Einzel- und ausgelagerten Gruppenarbeitsplätzen. Die Übergangsquote von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fällt bei den ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen höher aus. Die meisten Übergänge gelingen aber durch Praktika.

Erfolgreiche Beispiele für Außenarbeitsplätze

Heute gibt es in ganz unterschiedlichen Berufszweigen ausgelagerte Arbeitsplätze. Hier kann man sich einige erfolgreiche Beispiele anschauen. Sie stammen aus der Zeitschrift „Klarer Kurs – Magazin für die berufliche Teilhabe“.

Welche Vorteile bieten WfbM-Außenarbeitsplätze für Unternehmen?

  • Die Einrichtung von Außenarbeitsplätzen bietet sich für Betriebe und Unternehmen vor allem an, wenn Termine oder Volumen keine Auslagerung zulassen oder Sie vorhandenes Fachpersonal mit Helferinnen beziehungsweise Helfern entlasten wollen. 
  • WfbM-Beschäftigte, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen, haben eine hohe Arbeitsmotivation, Leistungs- und Lernbereitschaft – auch bei einfachen Tätigkeiten. Sie sind eine Bereicherung für Ihre Unternehmenskultur.
  • Die Arbeitskräfte werden von Fachleuten (z. B. Jobcoaches) aus der WfbM am Arbeitsplatz eingearbeitet und begleitet.
  • Die Einstellung eines WfbM-Beschäftigten auf einem Außenarbeitsplatz ist für Betriebe und Unternehmen völlig risikolos. Falls die Beschäftigung nicht klappen sollte, ist die Rückkehr der beziehungsweise des Beschäftigten in die WfbM jederzeit möglich.

Tipp: Mit Außenarbeitsplätzen Geld bei der Ausgleichsabgabe sparen

WfbM-Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung, die als Maßnahme zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in einem Unternehmen auf einem Außenarbeitsplatz beschäftigt werden, können für diese Zeit auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden. 
Der Nachweis darüber wird durch die Vereinbarung zwischen der WfbM und dem Unternehmen erbracht.

Gut zu wissen

Schwerbehinderte und gleichgestellte behin­derte Werkstattbeschäftigte, die dauerhaft auf ausgelagerten Arbeitsplätzen in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes beschäftigt wer­den, können nicht auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden.

Die Arbeitsleistung dieser Beschäftigten wird für die Werkstatt erbracht. Das Unternehmen, das den ausgelagerten Arbeitsplatz unterhält, kann aber die dafür von der WfbM ausgestellte Rechnung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 223 SGB IX).

Förderung von Unternehmen bei Beschäftigungsübernahme

WfbM-Außenarbeitsplätze sollen dauerhaft keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze verdrängen, vernichten oder in Konkurrenz dazu treten. Sie stellen ein zusätzliches Angebot dar. Mit Hilfe der Außenarbeitsplätze sollen die WfbM-Beschäftigten an den allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt werden. Bei entsprechender Eignung ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis das Ziel. Wenn sich ein Mensch mit Behinderungen auf seinem Außenarbeitsplatz bewährt hat, sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihm eine feste Anstellung oder einen Ausbildungsplatz anbieten.

Gut zu wissen

Der Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kann mit einem Eingliederungszuschuss oder im weiteren Verlauf mit einem Minderleistungsausgleich gefördert werden, ebenso kann die Ausstattung des neu geschaffenen Arbeitsplatzes bezuschusst werden.

Ausgleichsabgabe sparen bei Beschäftigungsübernahme

Neu:
Ab 2024 kann ein schwerbehinderter Mensch, der unmittelbar vorher in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt war oder ein Budget für Arbeit erhält, in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.

Geeignete WfbM-Mitarbeiterinnen und WfbM-Mitarbeiter finden

Betriebe und Unternehmen können direkt Kontakt zu einer WfbM in ihrer Nähe aufnehmen, wenn sie WfbM-Außenarbeitsplätze einrichten und mit geeigneten Personen besetzen wollen.

Damit die Beschäftigung auf einem Außenarbeitsplatz gut funktioniert, bieten die WfbM den Betrieben häufig folgende Unterstützungsleistungen an:

  • Zunächst ein genaues Kennenlernen der Mitarbeiterin beziehungsweise des Mitarbeiters durch ein vorgeschaltetes Praktikum
  • Eine individuelle Vorbereitung auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes
  • Begleitung und Unterstützung durch das Fachpersonal der WfbM
  • Beratung bei allen anstehenden Fragen und Problemstellungen vor und während der Beschäftigung

Als Kooperationspartner stehen den Werkstätten in der Regel die Integrationsfachdienste (IFD) und die Agenturen für Arbeit zur Seite, die sich um die Beschaffung solcher Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt kümmern.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich auch an den Integrationsfachdienst und an die Agentur für Arbeit in ihrer Nähe wenden. Diese beraten und können ebenfalls passende WfbM-Beschäftigte vermitteln. Bei Problemen während der Beschäftigung außerhalb der WfbM stehen den Menschen mit Behinderungen und den Betrieben beziehungsweise Unternehmen jederzeit Bezugspersonen des Integrationsfachdienstes und der WfbM zur Verfügung.