Außenarbeitsplätze WfbM
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Außen-Arbeits-Plätze von Werkstätten für behinderte Menschen
Viele Menschen mit Behinderungen arbeiten
in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Die Abkürzung ist: WfbM
Aber manche WfbM-Beschäftigte möchten gerne
in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.
Auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeitet man
mit Menschen ohne Behinderungen zusammen.
Man hat dort einen richtigen Arbeits-Vertrag
Und verdient mehr Geld als in der WfbM.
Aber man muss wissen:
Die Arbeit in einer WfbM ist anders
als die Arbeit auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Bei der Arbeit in der WfbM gibt es viel Unterstützung.
Die Arbeit auf dem allgemeinen Arbeits-Markt ist viel stressiger.
Und bestimmte Arbeiten können Menschen mit Behinderungen
vielleicht gar nicht tun.
Es ist wichtig, sich zu überlegen:
Wie kann der Wechsel von der WfbM
auf den allgemeinen Arbeits-Markt klappen?
Eine gute Lösung ist:
Erst einmal vorsichtig probieren.
Eine Möglichkeit ist:
Die Beschäftigung mit einem Außen-Arbeits-Platz auszuprobieren.
Ein Außen-Arbeits-Platz kann den Wechsel
auf den allgemeinen Arbeits-Markt erleichtern.
Bei einem Außen-Arbeits-Platz arbeitet ein WfbM-Beschäftigter
in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Er bleibt aber bei der WfbM angestellt.
Die WfbM bezahlt weiterhin
- den Lohn,
- die Kranken-Versicherung
- Und die Renten-Versicherung.
Man kann alleine
Oder in einer Gruppe auf einem Außen-Arbeits-Platz arbeiten.
Bei der Arbeit lernt man
- die Abteilungen
- die Tätigkeiten
- die Kollegen
- Und den Chef
von dem Betrieb kennen.
Wenn das gut passt, gibt es Unterstützung,
ganz in den Betrieb zu wechseln.
Man kann aber auch auf dem Außen-Arbeitsplatz bleiben.
Oder zurück in die Werkstatt gehen.
Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) können auf sogenannten Außenarbeitsplätzen einzeln oder in ganzen Gruppen direkt vor Ort im Betrieb oder im Unternehmen Aufgaben übernehmen und die dortigen Fachkräfte entlasten.
Dabei werden sie weiterhin über die Werkstatt betreut, versichert und bezahlt. Diese Beschäftigungsform bietet für alle Beteiligten die Möglichkeit, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erst einmal zu erproben.
Längerfristig wird damit aber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angestrebt.
Die WfbM hat die Aufgabe, ihre Beschäftigten im Berufsbildungsbereich so zu qualifizieren, dass sie anschließend eine feste Beschäftigung in der Werkstatt oder einfache Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können. Für den größten Teil der Beschäftigten ist die Werkstatt dauerhaft der richtige Arbeitsort. Für eine kleinere Gruppe der Werkstattbeschäftigten kommt jedoch nach entsprechender Förderung und Vorbereitung ein Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht.
Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt
Damit mehr WfbM-Beschäftigte den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen, bieten die Werkstätten zunehmend Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt an. Sie versuchen den Menschen mit Behinderungen, die gute Voraussetzungen für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, Außenarbeitsplätze, Praktika oder eine Stelle in einem Inklusionsbetrieb zu vermitteln.
Durch das seit 2018 bundesweit eingeführte „Budget für Arbeit" haben WfbM-Beschäftigte eine zusätzliche Möglichkeit, eine Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten.
Außenarbeitsplätze
Eine der Aufgaben einer WfbM ist es, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Maßnahmen zu fördern. Sogenannte Außenarbeitsplätze können dabei helfen. Sie werden auch häufig als „ausgelagerte Arbeitsplätze“ oder „betriebsintegrierte Arbeitsplätze“ (BiAP) bezeichnet.
Außenarbeitsplätze sind ausgelagerte WfbM-Arbeitsplätze, auf denen sich Menschen mit Behinderungen langfristig erproben können: Sie arbeiten in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, sind aber weiterhin bei der WfbM beschäftigt und können jederzeit in diese zurückwechseln. Viele Werkstätten verfügen mittlerweile über einen Fachdienst für Arbeitsvermittlung und Integrationsbegleitung, der die arbeitsbegleitende Betreuung im Betrieb übernimmt. Gibt es einen solchen Fachdienst nicht, erfolgt die Betreuung im Betrieb häufig durch den Sozialen Dienst der WfbM. Das Arbeiten in einem solchen Unternehmen vermittelt berufliche Realität und stärkt das Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesellschaft.
Die pädagogische Begleitung, Entlohnung und gesetzliche Sozialversicherung der Mitarbeiterin beziehungsweise des Mitarbeiters erfolgt auch weiterhin über die WfbM.
Es entsteht kein Arbeitsverhältnis im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung. Zwischen dem Beschäftigungsbetrieb und der WfbM wird ein Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser regelt u. a. das individuell vereinbarte Entgelt, die Arbeitszeiten und den Urlaubsanspruch.
Die Außenarbeitsplätze können sowohl dauerhaft als auch befristet angelegt sein. Man unterscheidet zwischen ausgelagerten Einzel- und ausgelagerten Gruppenarbeitsplätzen. Die Übergangsquote von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fällt bei den ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen höher aus. Die meisten Übergänge gelingen aber durch Praktika.
Heute gibt es in ganz unterschiedlichen Berufszweigen ausgelagerte Arbeitsplätze. Hier kann man sich einige erfolgreiche Beispiele anschauen. Sie stammen aus der Zeitschrift „Klarer Kurs – Magazin für die berufliche Teilhabe“.
- Die Einrichtung von Außenarbeitsplätzen bietet sich für Betriebe und Unternehmen vor allem an, wenn Termine oder Volumen keine Auslagerung zulassen oder Sie vorhandenes Fachpersonal mit Helferinnen beziehungsweise Helfern entlasten wollen.
- WfbM-Beschäftigte, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen, haben eine hohe Arbeitsmotivation, Leistungs- und Lernbereitschaft – auch bei einfachen Tätigkeiten. Sie sind eine Bereicherung für Ihre Unternehmenskultur.
- Die Arbeitskräfte werden von Fachleuten (z. B. Jobcoaches) aus der WfbM am Arbeitsplatz eingearbeitet und begleitet.
- Die Einstellung eines WfbM-Beschäftigten auf einem Außenarbeitsplatz ist für Betriebe und Unternehmen völlig risikolos. Falls die Beschäftigung nicht klappen sollte, ist die Rückkehr der beziehungsweise des Beschäftigten in die WfbM jederzeit möglich.
Betriebe und Unternehmen können Geld bei der Ausgleichsabgabe sparen, sofern die Beschäftigungsquote noch nicht erfüllt ist:
WfbM-Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung, die als Maßnahme zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in einem Unternehmen auf einem Außenarbeitsplatz beschäftigt werden, können für diese Zeit auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden.
Der Nachweis darüber wird durch die Vereinbarung zwischen der WfbM und dem Unternehmen erbracht.
Achtung:
Arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer WfbM dauerhaft auf ausgelagerten Arbeitsplätzen in Betrieben, wird die Arbeitsleistung für die WfbM erbracht und kann somit nicht auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.
Die Arbeitsleistung von WfbM kann unter Umständen ebenfalls auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Wenn Aufträge an anerkannte WfbM vergeben wurden, können 50 Prozent der ausgewiesenen Arbeitsleistung der Werkstatt von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe abgezogen werden (§ 223 SGB IX).
WfbM-Außenarbeitsplätze sollen dauerhaft keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze verdrängen, vernichten oder in Konkurrenz dazu treten. Sie stellen ein zusätzliches Angebot dar. Mit Hilfe der Außenarbeitsplätze sollen die WfbM-Beschäftigten an den allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt werden. Bei entsprechender Eignung ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis das Ziel. Wenn sich ein Mensch mit Behinderungen auf seinem Außenarbeitsplatz bewährt hat, sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihm eine feste Anstellung oder einen Ausbildungsplatz anbieten.
Der Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kann mit einem Eingliederungszuschuss oder im weiteren Verlauf mit einem Minderleistungsausgleich gefördert werden, ebenso kann die Ausstattung des neu geschaffenen Arbeitsplatzes bezuschusst werden.
Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung
Eine weitere Fördermöglichkeit für Unternehmen und Betriebe bietet das seit 2018 bundesweit geltende Budget für Arbeit. Das Budget für Arbeit ist eine Alternative zu einer Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt. Dauerhafte Lohnkostenzuschüsse machen das Instrument für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber attraktiv, die Beschäftigten erhalten Tariflohn und einen festen Arbeitsvertrag. Auch nach der Übernahme werden sie weiter am Arbeitsplatz begleitet (z. B. durch Jobcoaches). Im Fall eines Scheiterns behalten sie ein Rückkehrrecht in die WfbM.
Seit 2020 gibt es auch das Budget für Ausbildung. Das Budget für Ausbildung soll Menschen mit Behinderungen eine reguläre Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Zielgruppe sind Personen, die voll erwerbsgemindert sind und Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter haben.
Seit 2022 haben auch Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich einer WfbM die Möglichkeit, ein Budget für Ausbildung in Anspruch zu nehmen. Bestandteile des Budgets für Ausbildung sind Geld für eine Assistenz am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die Erstattung der Ausbildungsvergütung. Sollte eine Rückkehr in die WfbM nötig werden, ist diese ebenfalls durch einen Rückkehranspruch gewährleistet.
Betriebe und Unternehmen können direkt Kontakt zu einer WfbM in ihrer Nähe aufnehmen, wenn sie WfbM-Außenarbeitsplätze einrichten wollen und mit geeigneten Personen besetzen wollen.
Damit die Beschäftigung auf einem Außenarbeitsplatz gut funktioniert, bieten die WfbM den Betrieben häufig folgende Unterstützungsleistungen an:
- Zunächst ein genaues Kennenlernen der Mitarbeiterin beziehungsweise des Mitarbeiters durch ein vorgeschaltetes Praktikum
- Eine individuelle Vorbereitung auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes
- Begleitung und Unterstützung durch das Fachpersonal der WfbM
- Beratung bei allen anstehenden Fragen und Problemstellungen vor und während der Beschäftigung
Als Kooperationspartner stehen den Werkstätten in der Regel die Integrationsfachdienste (IFD) und die Agenturen für Arbeit zur Seite, die sich um die Beschaffung solcher Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt kümmern.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich auch an den Integrationsfachdienst und an die Agentur für Arbeit in ihrer Nähe wenden. Diese beraten und können ebenfalls passende WfbM-Beschäftigte vermitteln. Bei Problemen während der Beschäftigung außerhalb der WfbM stehen den Menschen mit Behinderungen und den Betrieben beziehungsweise Unternehmen jederzeit Bezugspersonen des Integrationsfachdienstes und der WfbM zur Verfügung.
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Gelungene Modell-Projekte mit Außenarbeitsplätzen
Es gibt regionale Versuche, den Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch gezielte Modell-Projekte zu fördern.
Die Lebenshilfe Bamberg hat mit dem Projekt „Integra MENSCH" einen völlig neuen Weg der Inklusion eingeschlagen. Mit der im Jahr 2008 ins Leben gerufenen Kampagne „Bamberg bewegt" konnten zahlreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewonnen werden, die Außenarbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte anbieten. Die Integra-Beschäftigten erhalten einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bekommen von ihrem Betrieb jeweils eine Person als Paten zur Seite gestellt. Die Patin oder der Pate hilft bei allen betrieblichen Angelegenheiten und der Einbeziehung in die Betriebsgemeinschaft. Hinzu kommt eine Inklusionsbegleitung der Bamberger Lebenshilfe, die den Integra-Beschäftigten in allen Lebenslagen zur Seite steht. Inzwischen haben über 160 Menschen mit Behinderungen über Integra MENSCH bereits eine Beschäftigung in der Stadt und im Landkreis Bamberg gefunden, darunter 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Berufsbildungsbereich.
- Virtuelle Werkstatt Saarbrücken
Die „Virtuelle Werkstatt für Menschen mit seelischer Behinderung" startete zunächst als saarländisches Modellprojekt (Laufzeit: 1. Juni 2004 bis 31. Mai 2009). Sie verfügt im Vergleich zur WfbM über keine Produktionsstätten, sondern vermittelt ihre Beschäftigten ausschließlich auf ausgelagerte Arbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Virtuelle Werkstatt Saarbrücken ist mittlerweile ein sogenannter „anderer Leistungsanbieter" nach § 60 SGB IX und bietet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Arbeitsbereich für Menschen mit einer seelischen Behinderung an.
- Virtuelle Werkstatt XTERN der Caritas Werkstätten
Die Caritas Werkstätten in den Landkreisen Mayen-Koblenz, Ahrweiler, Cochem-Zell und Bernkastel-Wittlich verfügen ebenfalls über eine virtuelle Werkstatt. Die Werkstatt hat keine eigene Betriebsstätte, sondern vermittelt WfbM-Beschäftigte in Unternehmen der Region.
Neben den Sonderförderprogrammen der Länder zum Budget für Arbeit gibt es noch weitere Förderprogramme, bei denen Unternehmen finanziell gefördert werden können, wenn sie WfbM-Beschäftigte einstellen.
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WfbM mit Außenarbeitsplätzen (724)
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Praxisbeispiele zum Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (2)
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