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Praxisbeispiel REHADAT-Wissen Sehbehinderung und Blindheit – Interview "Kennst du einen, kennst du keinen!"

Kurzbeschreibung:

Ein Interview von REHADAT mit dem ehemaligen Fachkoordinator Michael Große-Drenkpohl beim Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung des LWL-Inklusionsamtes Arbeit im Rahmen der Ausgabe Sehbehinderung und Blindheit zu REHADAT-Wissen.

Inhalte des Interviews sind die Themenbereiche:
- Erkennbarkeit von Seheinschränkung im beruflichen Alltag
- Anzeichen für eine Sehbehinderung
- Unterschiede zwischen Personen mit einer angeborenen oder einer später im Arbeitsleben erworbenen Seheinschränkung
- Herausforderungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Unternehmen und Betroffene
- Lösungen der Herausforderungen in der Praxis
- Digitalisierung und Industrie 4.0

Das gesamte Gespräch finden Sie unter dem Reiter bzw. Tabulator Interview.

Schlagworte und weitere Informationen

Es liegen keine Informationen zur Förderung vor.

Das Interview mit Herrn Große-Drenkpohl führten Frank Tomaszewski und Peter van Haasteren für REHADAT-Wissen Ausgabe Sehbehinderung und Blindheit.

Zur Person:

Michael Große-Drenkpohl arbeitet als Fachkoordinator beim Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung, der zum LWL-Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) gehört. Er unterstützt außerdem beratend Projekte mit Schwerpunkt Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit.

REHADAT:

Ist eine Seheinschränkung im beruflichen Alltag leicht erkennbar?

Michael Große-Drenkpohl:

In der Regel ist eine Sehbehinderung nicht offensichtlich und schwerer zu erkennen als Blindheit. Es ist wichtig, zu wissen, worauf geachtet werden muss - wobei beispielsweise das Tragen einer Brille kein Anzeichen für eine Sehbehinderung ist. Es kommt hinzu, dass die Anzahl der Betroffenen gering und davon ein noch geringerer Anteil berufstätig ist. Deshalb haben Arbeitgeber diesbezüglich auch nur wenig Erfahrung. Zudem neigen die Menschen dazu, ihre Sehbehinderung so lange wie möglich zu verschweigen. Sie meinen, sie kommen schon irgendwie klar und es fällt doch keinem auf.

REHADAT:

Was sind denn die eigentlichen Anzeichen für eine Sehbehinderung?

Michael Große-Drenkpohl:

Schwerpunktmäßig der Verlust der zentralen Sehschärfe mit erschwertem Zugang zum Kleingedruckten, zur Bildschirmarbeit etc. Darüber hinaus Gesichtsfeldausfälle, die die Mobilität und Orientierung erschweren. So ist beispielsweise der Sehabstand bei der Bildschirmarbeit starkverkürzt. Dies führt zu Fehlbeanspruchungen durch das Sehen und eine verkrampfte Arbeitshaltung, die sich durch verstärkte Ermüdung, Verspannungen und langfristig auftretende orthopädische Probleme äußert. Außerdem werden Dinge übersehen, Personen nicht erkannt und deshalb nicht gegrüßt, Fehler nehmen zu usw. Das Vermeiden von bestimmten Arbeiten bei schlechten Lichtverhältnissen betrifft dabei nicht selten Menschen mit einem eingeschränkten Gesichtsfeld.

REHADAT:

Gibt es Unterschiede zwischen Personen, die mit einer Seheinschränkung geboren wurden und solchen, die diese erst später im Arbeitsleben erwarben?

Michael Große-Drenkpohl:

Dazu sage ich immer: „Kennst du einen - kennst du keinen!“ Denn jeder Mensch ist durch Entwicklung, Persönlichkeit, Erfahrungen, Unterstützung und Umgang mit dem Handicap einzigartig. Es ist dennoch festzustellen, dass der wahrgenommene Verlust des Sehvermögens, die Erfahrung im Umgang mit Hilfsmitteln sowie die erlernte Selbstständigkeit bei einer erworbenen Sehbehinderung weitere besondere Herausforderungen darstellen. So gestaltet sich der Umgang mit der Punktschrift für Menschen leichter, die seit der Geburt blind oder in früher Kindheit erblindet sind und entsprechend gefördert wurden. Generell erfordert die Entwicklung von Selbstständigkeit, Teilhabe, Mobilität und Orientierung ein geeignetes Training, was spätbetroffenen Menschen deutlich schwerer fällt.

REHADAT:

Wo liegen die Herausforderungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitgeber und Betroffene?

Michael Große-Drenkpohl:

Die Herausforderungen sind vielfältig - besonders aufgrund der sich verändernden Arbeitswelt mit einer starken Verdichtung von Tätigkeiten durch den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik. Klassische Tätigkeiten für Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit, wie zum Beispiel Telefonvermittlungen oder Schreibdienste verschwinden. Damit betroffene Menschen heute und auch in Zukunft am Arbeitsleben erfolgreich teilhaben können, stellen Bildung und Barrierefreiheit die elementaren Voraussetzungen dar. Dabei sollte auf jeden Fall der eigentliche Mensch mit seinem Handicap und seiner körperlichen sowie psychischen Belastbarkeit im Mittelpunkt stehen - gerade im Rahmen der Rehabilitation und der Nutzung von Angeboten zur beruflichen Teilhabe.

REHADAT:

Wie werden die Herausforderungen in der Praxis gelöst?

Michael Große-Drenkpohl:

So unterschiedlich die Probleme sind, so verschieden sind auch die Lösungsansätze. Bei Menschen mit Einschränkungen in der visuellen Wahrnehmung ist deshalb das Wissen über die funktionalen Auswirkungen der Sehbehinderung entscheidend. Eine gute Beratung ist bei uns häufig Teamarbeit. Im Beratungszentrum beim LWL-Berufsbildungswerk in Soest können wir das funktionelle Sehvermögen und den Bedarf an Hilfen ermitteln. Betroffene Menschen können sich dort eine Vielzahl aktueller Hilfsmittel anschauen und ausprobieren. Die so gewonnenen Erkenntnisse fließen dann nach einem Betriebsbesuch durch die Fachkräfte der Integrationsfachdienste in eine Hilfsmittelempfehlung ein. In der Definition von Hilfsmitteln arbeiten wir nach dem Motto: „Was hilft, ist auch ein Hilfsmittel.“ Es muss also nicht immer nur eine Lupensoftware oder Braillezeile sein. Auch Veränderungen im Arbeitsablauf oder die Ausstattung mit neuer Technik - kann die Situation am Arbeitsplatz verbessern und diesen langfristig erhalten. Wenn die Möglichkeiten der Arbeitsplatzgestaltung erschöpft sind, bleibt noch die Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz oder ein finanzieller Ausgleich.

REHADAT:

Was ist dabei möglich und wo liegen die Grenzen?

Michael Große-Drenkpohl:

Voraussetzung hierfür ist eine hohe Bereitschaft, sowohl bei den betroffenen Menschen als auch in deren Umfeld, gute Lösungen zu finden. Natürlich kann ich als Mensch mit Sehbehinderung privat und beruflich einiges nicht mehr machen. Eine Person mit deutlichen Seheinschränkungen wird zum Beispiel nicht mehr als Taxifahrer oder Lkw-Fahrer arbeiten können. Eine berufliche Rehabilitation kann dann für neue Perspektiven sorgen. Die Grenzen anzunehmen und neue Wege zu finden, ist die Herausforderung. Auch mit Hilfsmitteln ist die Aufnahme und Verarbeitung von Informationen, zum Beispiel bei der PC-Arbeit, anstrengender als ohne Seheinschränkung. Hier sind gute Strategien bezüglich der individuellen Entlastung gefragt und mit betroffenen Menschen zu besprechen.

REHADAT:

Können Sie dazu Beispiele nennen, nach dem Motto: hätte man so nicht gedacht?

Michael Große-Drenkpohl:

Ein gutes Beispiel zur Umsetzung unterstützender Technik sind moderne Smartphones und Tablets. Abhängig vom Hersteller wird der Zugang zu den Apps zum Teil vorbildlich durch Bedienungshilfen gelöst. Lediglich eine Schulung in der Handhabung dieser kann erforderlich sein. Konkret gibt es viele Fälle in der Arbeitswelt mit Lösungen, die auf den ersten Blick überraschen. So kann beispielsweise eine Mitarbeiterin mit Sehbehinderung die Kasse über eine vergrößerte Anzeige auf dem Tablet per App mit WLAN-Verbindung bedienen.

REHADAT:

Wohin geht die Reise - Stichwort Industrie 4.0?

Michael Große-Drenkpohl:

Durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Technologien verändert sich die Arbeitswelt. Was sich durch künstliche Intelligenz, Spracherkennung, Assistenzsysteme, autonomes Fahren etc. verändert, kann man schon heute stückweise erkennen. Die Veränderungen bringen dabei für alle Menschen Chancen und Risiken mit sich, aber wenn die Zugänglichkeit wesentlich eingeschränkt ist, überwiegen für viele Menschen mit Schwerbehinderung die Risiken. Insofern sollte die Realisierung der Barrierefreiheit ein ganz zentrales Ziel sein.

ICF-Items

Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Sehen
  • IMBA - Sehen

Referenznummer:

Pb/111071


Informationsstand: 20.03.2023