Wo lag die Herausforderung?
Die Frau ist nicht fähig optische Informationen wahrzunehmen. Für sie müssen deshalb optische Informationen so umgewandelt werden, dass sie taktil mit den Fingern oder akustisch wahrgenommen werden können. Sie benötigt dementsprechende Hilfsmittel.
Was wurde gemacht?
Den Unterrichtsverlauf hält sie mit einem speziellen elektronischen Notizgerät in Braille fest. Die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts erfolgt zu Hause an einem Computer mit Braillezeile, Screenreader und Sprachausgabe. Für Tätigkeiten, die sie trotz ihrer Hilfsmittel nicht alleine ausführen kann, steht ihr eine Arbeitsassistenz zur Verfügung. Diese führt zum Beispiel die Aufsicht, wenn Klausuren geschrieben werden.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Hilfsmittel wurden und die Arbeitsassistenz wird vom Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte durch den Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung des Integrations- bzw. Inklusionsamtes - dem sog. Technischen Beratungsdienst.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Telefonnummer der Integrationsämter.
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Arbeitgeber:
Arbeitgeber ist eine berufsbildende Schule mit ca. 3.000 Schülern, die in 132 Voll- und Teilzeitklassen unterrichtet werden. Das Kollegium umfasst 140 Lehrkräfte. Außerdem sind 2 Pädagogen, 6 Bürokräfte und 4 Mitarbeiter in der Haustechnik angestellt.
Behinderung und Funktionseinschränkung der Mitarbeiterin:
Die Frau ist blind. Sie ist nicht fähig optische Informationen wahrzunehmen. Für sie müssen deshalb optische Informationen so umgewandelt werden, dass sie taktil mit den Fingern (z. B. Brailleschrift) oder akustisch wahrgenommen werden können. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100.
Ausbildung und Beruf:
Die Lehrerin beendete ihr Studium in den USA mit dem akademischen Grad Master of Science. Bei Ihrem Arbeitgeber unterrichtet sie die Fächer Biologie und Ernährungslehre.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Die Pädagogin unterrichtet zwei elfte Klassen am beruflichen Gymnasium sowie eine Berufsschulklasse. Bei der morgendlichen Anwesenheitskontrolle führt sie mit jedem Schüler ein kurzes Gespräch, um die Anwesenheit zu prüfen. Möchte sich ein Schüler melden, um etwas zu sagen, so klopft er auf die Tischplatte und nennt seinen Namen. Den Unterrichtsverlauf hält sie mit einem speziellen elektronischen Notizgerät in Braille fest. Die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts erfolgt zu Hause an einem Computer mit Braillezeile, Screenreader und Sprachausgabe. So kann sie beispielsweise Ausarbeitungen, die Schüler per E-Mail senden, in Punktschrift lesen oder sich vom PC mittels Sprachausgabe vorlesen lassen.
Für Tätigkeiten, die sie trotz ihrer Hilfsmittel nicht alleine ausführen kann, steht ihr eine Arbeitsassistenz zur Verfügung. Diese führt zum Beispiel die Aufsicht, wenn Klausuren geschrieben werden. Auch bei der Korrektur der Klausuren unterstützt sie die Lehrerin, indem sie ihr die handschriftlichen Texte vorliest. Außerdem erstellt die Assistenz Unterrichtsmaterialien nach den Vorgaben der Lehrerin und transportiert diese Materialien zur Schule.
Für Tätigkeiten, die sie trotz ihrer Hilfsmittel nicht alleine ausführen kann, steht ihr eine Arbeitsassistenz zur Verfügung. Diese führt zum Beispiel die Aufsicht, wenn Klausuren geschrieben werden. Auch bei der Korrektur der Klausuren unterstützt sie die Lehrerin, indem sie ihr die handschriftlichen Texte vorliest. Außerdem erstellt die Assistenz Unterrichtsmaterialien nach den Vorgaben der Lehrerin und transportiert diese Materialien zur Schule.
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Referenznummer:
Pb/110633
Informationsstand: 12.06.2018