Wo lag die Herausforderung?
Der Jugendliche ist nicht fähig akustische Informationen wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verändert werden, dass sie von dem Jugendlichen optisch oder taktil wahrgenommen werden können. Trotz des Besuchs einer Schule für Personen mit Hörschädigung, beherrscht er kaum die Gebärdensprache. Er nutzt zur Kommunikation das Fingeralphabet und eigene symbolische Gebärden. Ein Dialog mit anderen Menschen gestaltet sich für ihn sehr schwierig. Außerdem ist seine Fähigkeit komplexe Sachverhalte zu verstehen und zu lernen eingeschränkt.
Was wurde gemacht?
Die Fähigkeit, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben, wurde von den Bildungsbegleitern als negativ eingeschätzt und deshalb eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen empfohlen. Nach der Absolvierung zweier Praktika in einer Werksstatt entschied sich der Jugendliche jedoch gegen eine Tätigkeit in einer Werkstatt. Der Jugendliche und seine Eltern beauftragten einen Fachdienst zur beruflichen ambulanten Rehabilitation, um eine Möglichkeit zur beruflichen Teilhabe zu finden. Nach intensivem Training und kontinuierlicher Förderung konnte für ihn ein neuer speziell auf seine Fähigkeiten zugeschnittener Arbeitsplatz geschaffen werden und er wurde fest als Küchenhelfer von der Rehabilitationsklinik eingestellt.
Schlagworte und weitere Informationen
Das Persönliche Budget zur beruflichen Teilhabe wurde von der Arbeitsagentur gezahlt. Zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses ist weiter eine Nachbetreuung durch ein Job-Coaching und eine Kommunikationsassistenz erforderlich. Aus diesem Grund wurde ein weiterführender Antrag auf ein Persönliches Budget gestellt.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Arbeitsagenturen und Integrationsfachdienste.
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Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber ist eine Rehabilitationsklinik. Der Kontakt zur Rehabilitationsklinik bzw. zur Leiterin der Verwaltung erfolgte über einen speziellen Fachdienst, der Maßnahmen zur beruflich ambulanten Rehabilitation für Menschen mit Behinderung und besonderem Unterstützungsbedarf anbietet. Dieser überzeugte die Verwaltungsleiterin einem Jugendlichen mit einer Schwerbehinderung in der Reha-Klinik ein Betriebliches Arbeitstraining (Job-Coaching) zu ermöglichen. Beim Betrieblichen Arbeitstraining erfolgt die Qualifizierung, Einarbeitung und Betreuung durch den Fachdienst bzw. einen Arbeitstrainer (Job-Coach) direkt am Arbeitsplatz im Unternehmen. Berufliche oder soziale Probleme können so direkt vom Fachdienst aufgegriffen und beseitigt werden. Diese Tatsache war entscheidend für die Verwaltungsleiterin, um dem Jugendlichen eine Chance zu geben.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Jugendlichen:
Der Jugendliche ist von Geburt an gehörlos und hat eine Lernbeeinträchtigung. Er ist nicht fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verändert werden, dass sie von dem Jugendlichen optisch oder taktil wahrgenommen werden können. Trotz des Besuchs einer Schule mit Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, beherrscht er kaum die Gebärdensprache. Er nutzt zur Kommunikation das Fingeralphabet und eigene symbolische Gebärden. Ein Dialog mit anderen Menschen gestaltet sich für ihn sehr schwierig. Außerdem ist seine Fähigkeit komplexe Sachverhalte zu verstehen und zu lernen eingeschränkt.
Übergang Schule - Beruf:
Der Jugendliche besuchte eine spezielle Schule mit Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation und verließ diese ohne Schulabschluss. Vom Reha-Team der Arbeitsagentur wurde er an ein Berufsbildungswerk (BBW) für hörgeschädigte Personen vermittelt. Dort absolvierte er ohne Erfolg ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Die Fähigkeit, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben, wurde vom bildungsbegleitenden Personal als negativ eingeschätzt und deshalb eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) empfohlen. Nach der Absolvierung zweier Praktika in einer WfbM entschied sich der Jugendliche jedoch gegen eine Tätigkeit in einer WfbM. In dieser Zeit erfuhren er und seine Eltern von der Nutzung des Persönlichen Budgets. Das Persönliche Budget ist im Gegensatz zur Sachleistung eine Geldleistung und soll anspruchsberechtigten Menschen mit Behinderung die Auswahl individueller, für sie passgenauer Teilhabemöglichkeiten bzw. Maßnahmen eröffnen - im Fall des Jugendlichen waren dies spezielle Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe. Durch Recherchen stießen der Jugendliche und seine Eltern auf einen Fachdienst zur beruflichen ambulanten Rehabilitation für Menschen mit Behinderung und besonderem Unterstützungsbedarf in ihrer Nähe, der entsprechende Maßnahmen (z. B. ein Betriebliches Arbeitstraining, Unterstütze Beschäftigung und Arbeitsassistenz) anbietet und über Kontakte zu Arbeitgebern verfügt. Sie beauftragten ihn deshalb eine Möglichkeit zur beruflichen Teilhabe zu finden bzw. zu planen. Nach vielen Gesprächen mit dem Fachdienst stellte sich heraus, dass der Jugendliche gerne im Hauswirtschaftsbereich und der Küche arbeiten wollte. Die Defizite in der Kommunikation und die fehlenden Kenntnisse ließen dies aber behinderungsbedingt nicht zu. Es musste also ein Eingliederungsplan entwickelt werden, mit dessen Hilfe der Jugendliche bei einem Arbeitgeber platziert bzw. beschäftigt und gleichzeitig eingearbeitet/qualifiziert, unterstütz, betreut und seine Kommunikationsfähigkeit verbessert werden kann. Es wurde dazu die Teilnahme am betriebsintegrierten Berufsbildungsbereich der Rehabilitationsklinik beschlossen, die über das Persönlich Budget finanziert wurde. Ziel der Teilnahme war es, durch kleinschrittig erarbeitete und trainierte Tätigkeiten an einem realen Arbeitsplatz, den Jugendlichen für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Für die Rehabilitationsklinik stand eine konkrete Ansprechperson zur Verfügung, die die Qualifizierung aktiv begleitete und bei der Klärung von Fragen und Problemen half. In den ersten Monaten verrichtete der Jugendliche verschiedene Tätigkeiten, um die Eignung, Leistungsfähigkeit und die besonderen Interessen festzustellen. So lernte er im hauswirtschaftlichen Bereich u. a. die Stationen der Küche, die Benutzung einzelner Arbeitsgeräte und das Anrichten von Speisen kennen. Dies funktionierte nur im ständigen Austausch mit dem Job-Coach und den Kolleginnen bzw. Kollegen. Neben der Förderung der fachlichen Kompetenzen wurde auch der Ausbau der kommunikativen und sozialen Fähigkeiten mit Unterstützung einer Kommunikationsassistentin gefördert. In vielen Wiederholungen konnte der Jugendliche einfache arbeitsbezogene und allgemein kommunikative Gebärden erlernen. Nach intensivem Training und kontinuierlicher Förderung konnte für ihn ein neuer speziell auf seine Fähigkeiten zugeschnittener Arbeitsplatz geschaffen werden und er wurde fest als Küchenhelfer von der Rehabilitationsklinik eingestellt.
Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:
Der Arbeitsplatz beinhaltet trotz der Erarbeitung und Festigung erster Fähigkeiten Aufgaben, die über die bisher qualifizierten Tätigkeiten hinausgehen. Infolge dessen ist eine weitere Nachbetreuung durch einen Job-Coach und eine Kommunikationsassistenz notwendig, damit eine Weiterbeschäftigung und das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gesichert werden kann.
Schlagworte
- Arbeitgeber |
- Arbeitnehmer |
- Arbeitsagentur |
- Arbeitsaufgabe |
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- Arbeitsorganisation |
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- Auffassung |
- beruflich ambulante Rehabilitation |
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- Berufsvorbereitungsjahr |
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- Hauswirtschaft, Gastgewerbe und Tourismus |
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- Lernen und Wissensanwendung |
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- Neueinstellung |
- Nischenarbeitsplatz |
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- Persönliches Budget |
- Praktikum |
- psychosoziale Betreuung |
- Qualifizierung |
- Selbständigkeit |
- Sinnesbehinderung |
- Soft Skills und Sozialverhalten |
- Sprechen |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Übergang Schule-Beruf |
- Unterstützte Beschäftigung |
- Vollzeitarbeit |
- Werkstatt für behinderte Menschen
ICF-Items
- b117 |
- b144 |
- b160 |
- b1608 |
- b167 |
- b1670 |
- b16702 |
- b1671 |
- b16712 |
- b230 |
- b399 |
- d115 |
- d159 |
- d175 |
- d1758 |
- d177 |
- d210 |
- d220 |
- d230 |
- d310 |
- d315 |
- d3150 |
- d320 |
- d329 |
- d330 |
- d340 |
- d345 |
- d350 |
- d355 |
- d360 |
- d3602 |
- d840 |
- d845 |
- d8450 |
- d8451 |
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- d850 |
- d8502 |
- d8508 |
- e125 |
- e1251 |
- e165 |
- e330 |
- e335 |
- e565 |
- e5650 |
- e570 |
- e5700 |
- e590 |
- e5900 |
- s250 |
- s2509 |
- s260 |
- s2609
Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- ERGOS - Hören
- ERGOS - Sprechen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Auffassung
- IMBA - Gestik/Mimik
- IMBA - Hören
- IMBA - Lautabgabe/Sprechen
- IMBA - Lernen/Merken
- IMBA - Problemlösen
- IMBA - Selbständigkeit
- IMBA - Umstellung
- MELBA - Auffassung
- MELBA - Lernen/Merken
- MELBA - Problemlösen
- MELBA - Selbständigkeit
- MELBA - Sprechen
- MELBA - Umstellung
Referenznummer:
Pb/110709
Informationsstand: 19.11.2019