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Angaben zum Urteil
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verschweigen der Schwerbehinderteneigenschaft
Gericht:
BAG
Aktenzeichen:
2 AZR 467/93
Urteil vom:
11.11.1993
Leitsatz:
An der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft ( BAG AP Nr. 26 zu § 123 BGB) ist jedenfalls in den Fällen weiter festzuhalten, in denen die Schwerbehinderungserkrankung für die auszuübende Tätigkeit von Bedeutung ist.
Fortsetzung/Langtext
Quelle:
Internetportal für Arbeit und Sozialrecht (AuS-Portal)
Referenznummer:
R/R0211
Weitere Informationen
Themen:
- Bewerbungsverfahren / Personalauswahl /
- Neueinstellung / Stellenbesetzung
Schlagworte:
- Anfechtung /
- Arbeitgeber /
- Arbeitsgerichtsbarkeit /
- Arbeitsrecht /
- Arbeitsvertrag /
- Arglistige Täuschung /
- Auskunftspflicht /
- BAG /
- Bewerbung /
- Bewerbungsgespräch /
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- Fragerecht /
- Neueinstellung /
- Schwerbehinderteneigenschaft /
- Schwerbehinderung /
- Stellenbesetzung /
- Stellenbewerbung /
- Urteil /
- Vertragsanfechtung /
- Wahrheitspflicht
Informationsstand: 04.10.1994