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Angaben zum Urteil
Vertragsanfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung
Gericht:
BAG
Aktenzeichen:
2 AZR 101/83
Urteil vom:
01.08.1985
Grundlage:
BGB § 242 / SchwbG § 2 / BGB § 123 Abs 1
Leitsätze:
1. Der Arbeitnehmer ist bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages nur dann von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderteneigenschaft oder eine Gleichstellung zu offenbaren, wenn er erkennen muss, dass er wegen der Behinderung, die der Feststellung oder der Gleichstellung zugrunde liegt, die vorgesehene Arbeit nicht zu leisten vermag oder eine deswegen beschränkte Leistungsfähigkeit für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist (Bestätigung des Urteils des Senates vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr 19 zu § 123 BGB).
2a. Der Arbeitgeber hat uneingeschränkt das Recht, einen Bewerber nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft oder einer Gleichstellung zu fragen (im Anschluss an das Urteil des Senates vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr 26 zu § 123 BGB).
b. Die wahrheitswidrige Beantwortung dieser Frage kann den Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB berechtigen.
2a. Der Arbeitgeber hat uneingeschränkt das Recht, einen Bewerber nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft oder einer Gleichstellung zu fragen (im Anschluss an das Urteil des Senates vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr 26 zu § 123 BGB).
b. Die wahrheitswidrige Beantwortung dieser Frage kann den Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB berechtigen.
Fortsetzung/Langtext
Quelle:
Internetportal für Arbeit und Sozialrecht (AuS-Portal)
Referenznummer:
KARE296490803
Weitere Informationen
Themen:
- Arbeitsplatzgestaltung / Arbeitshilfen /
- Benachteiligung / Benachteiligungsverbot /
- Bewerbungsverfahren / Personalauswahl /
- Neueinstellung / Stellenbesetzung
Schlagworte:
- Arbeitgeber /
- Arbeitsgerichtsbarkeit /
- Arbeitsplatz /
- Arbeitsvertrag /
- Arglistige Täuschung /
- BAG /
- Bewerbung /
- Bewerbungsgespräch /
- Bewerbungsverfahren /
- Einsetzbarkeit /
- Falschbeantwortung /
- Fragerecht /
- Gleichstellung /
- Leistungsfähigkeit /
- Leistungsminderung /
- Neueinstellung /
- Offenbarungspflicht /
- Schwerbehinderteneigenschaft /
- Schwerbehinderung /
- Stellenbesetzung /
- Urteil /
- Verschweigen /
- Vertragsanfechtung /
- Wahrheitspflicht
Informationsstand: 01.01.1990