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Angaben zum Urteil
Darf ein Arbeitnehmer bei der Einstellung seine Schwerbehinderteneigenschaft verschweigen
Gericht:
LAG München
Aktenzeichen:
9 Sa 452/82
Urteil vom:
22.12.1982
Grundlage:
BGB § 611 / SchwbG § 2 Fassung 1979-10-08 / BGB § 123 Abs 1
Leitsatz:
1. Ohne Beschränkung auf die Einsetzbarkeit am künftigen Arbeitsplatz ist die Frage nach der Gleichstellung oder der Schwerbehinderung an einen Arbeitsplatzbewerber nicht zulässig. Wenn der Bewerber die generelle Frage nach der Gleichstellung oder der Schwerbehinderung verneint, obwohl es der Fall ist, so ist dies keine arglistige Täuschung.
Rechtsweg:
BAG, Urteil vom 01.08.1985 - 2 AZR 101/83
Quelle:
Referenznummer:
KARE165410302
Weitere Informationen
Themen:
- Arbeitsplatzsuche / Bewerbung /
- Benachteiligung / Benachteiligungsverbot /
- Bewerbungsverfahren / Personalauswahl /
- Neueinstellung / Stellenbesetzung
Schlagworte:
- Arbeitgeber /
- Arbeitsgerichtsbarkeit /
- Arbeitsplatz /
- Arbeitsverhältnis /
- Arbeitsvertrag /
- Arglistige Täuschung /
- Auskunftspflicht /
- berufliche Integration /
- Bewerbung /
- Bewerbungsgespräch /
- Bewerbungsverfahren /
- Einsetzbarkeit /
- Fragerecht /
- Gleichstellung /
- Neueinstellung /
- Schwerbehinderteneigenschaft /
- Schwerbehinderung /
- Stellenbesetzung /
- Stellenbewerbung /
- Urteil /
- Verschweigen /
- Vertragsanfechtung /
- Wahrheitspflicht /
- Zulässigkeit
Informationsstand: 01.01.1990