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Bibliographische Angaben zur Publikation
Versagung von Vorkehrungen kann diskriminieren
UN-Ausschuss gibt Leitlinien und Handlungsempfehlungen vor
Autor/in:
Herausgeber/in:
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Quelle:
Sozialrecht und Praxis, 2021, 31. Jahrgang (Heft 1), Seite 3-13, Bonn: Eigenverlag, ISSN: 0939-401
Jahr:
2021
Abstract:
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung gehören zu den grundlegenden Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erläutert in seiner Allgemeinen Bemerkung Nummer 6 vom April 2018, wie er diese Prinzipien im Sinne eines menschenrechtsbasierten Ansatzes und der definierenden Elemente von Artikel 5 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, Konvention) versteht, und entwickelt konkrete Leitlinien und Handlungsempfehlungen für ihre Umsetzung. Der Beitrag fasst die Allgemeine Bemerkung zusammen und zeigt ihren Nutzen für Recht und Politik in Deutschland auf.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Sozialrecht + Praxis - Fachzeitschrift für Sozialpolitiker und Schwerbehindertenvertreter
Homepage: https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/6320/sozialrecht...
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Referenznummer:
R/ZS0102/0221
Informationsstand: 17.08.2021