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Bibliographische Angaben zur Publikation
Zum Nachweis einer Diskriminierung im Einstellungsverfahren
Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers durch die Hintertür?
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
ZESAR, 2012, 11. Jahrgang (Heft 10), Berlin: Schmidt, ISSN: 1611-1958 (Print); 1868-7938 (Online)
Jahr:
2012
Abstract:
Trotz einer Erleichterung der Beweislast im AGG ist der Nachweis einer Diskriminierung im Einstellungsverfahren nur äußerst schwer zu erbringen, weil der abgelehnte Bewerber im Regelfall nicht über genügend Informationen verfügt, um Tatsachen geltend zu machen, die auf eine Diskriminierung schließen lassen. Der EuGH hat sich auf Vorlage des BAG in der Rs. Meister mit Urteil vom 19. April 2012 zu der lange umstrittenen Frage geäußert, ob das Unionsrecht dem abgelehnten Bewerber zur Geltendmachung seiner möglichen Ansprüche einen entsprechenden Auskunftsanspruch verleiht.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
ZESAR - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht
Homepage: https://www.zesardigital.de/inhalt.html
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Referenznummer:
R/ZA0051/0007
Informationsstand: 10.08.2015