News

14.05.2025 | Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürfen an Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung teilnehmen

BAG stärkt Wahlrecht schwerbehinderter Werkstattbeschäftigter

Am 23. Oktober 2024 hat das Bundesarbeitsgericht eine wegweisende Entscheidung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen in Werkstätten getroffen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob schwerbehinderte Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) das aktive Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) besitzen. Ein Arbeitgeber hatte argumentiert, dass diese Beschäftigten nicht als Teil des Betriebs im Sinne des § 177 SGB IX gelten und daher kein Wahlrecht zur SBV hätten. Zudem verwies er darauf, dass die Interessen dieser Beschäftigten bereits durch den Werkstattrat vertreten würden.

Das BAG wies die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. November 2023 (16 TaBV 72/23). Es stellte klar, dass schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte sehr wohl das aktive Wahlrecht zur SBV besitzen. Die Tatsache, dass sie bereits durch den Werkstattrat vertreten werden, schließt ein zusätzliches Wahlrecht zur SBV nicht aus.

Diese Entscheidung stärkt die Teilhaberechte schwerbehinderter Menschen in Werkstätten und betont ihre Einbindung in betriebliche Mitwirkungsprozesse.

 

Hier gehts zum Urteil: 7 ABR 36/23

Weitere Informationen rund um das Thema Werkstätten finden Sie hier: REHADAT-WfbM

 

(Tr)

13.05.2025 | Bundesteilhabepreis 2025

Vorbildliche Projekte der digitalen Teilhabe

Zum sechsten Mal wurde am 12.05.2025 der Bundesteilhabepreis verliehen. Im Rahmen der jährlichen Inklusionstage überreichte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, den drei Preisträgerinnen und Preisträgern eine Urkunde. Der Wettbewerb zum Thema „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“ zeichnet bundesweit herausragende Projekte aus und ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert.

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Die heute ausgezeichneten Projekte zeigen, dass digitale Teilhabe möglich ist. Es sind gute Ideen, die bei ihrer Entwicklung stets Menschen mit Behinderungen mit einbezogen haben. Neue, barrierefreie Orte der Bildungsarbeit wurden geschaffen – und eine App, die die Nutzenden zum Mitmachen einlädt. Auf diese Weise kann auch Digitalisierung inklusiv werden.“

Die Preisträger des Bundesteilhabepreises 2025 sind:

  1. Preis: Projekt: PIKSL Labor Düsseldorf
    In diesem öffentlichen, inklusiven Begegnungsort für Menschen mit und ohne Behinderungen beantwortet ein inklusives Tandem Fragen der Besucherinnen und Besucher rund um das Thema Digitalisierung. https://piksl.net/standorte/duesseldorf/
  1. Preis: Projekt: bvkm aktiv – eine App für Menschen mit Behinderung
    Die kostenfreie App „bvkm aktiv“ ermöglicht Menschen mit Behinderungen direkten, selbstbestimmten Zugang zu Informationen und interaktiven Beteiligungsangeboten.
    https://leichte-sprache.bvkm.de/topics/der-bvkm-hat-eine-app/
  1. Preis: Projekt: Mobiles Medienlabor – Medienbildung für Alle
    Der „Medienbus“  ist eine mobile Medien-Lern- und Hilfe-Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungsbedarf, die im ländlichen Raum leben.
    https://medien-bus.de

Informationen zum Bundesteilhabepreis finden Sie auf www.bundesteilhabepreis.de

08.05.2025 | Höhere Ausgleichsabgabe für 2025

REHADAT-Ersparnisrechner aktualisiert

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Die Staffelbeträge erhöhen sich ab dem Anzeigejahr 2025 wie folgt:

Unternehmensgröße Anzahl
Pflichtarbeitsplätze
Anzahl besetzter
Pflichtarbeitsplätze
Kosten pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz 2024
Kosten pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz ab 2025*
60 und mehr Arbeitsplätze 5 % 0 % 720,- € 815,- €
5 % > 0 % bis < 2 % 360,- € 405,- €
5 % 2 % bis < 3 % 245,- € 275,- €
5 % 3 % bis < 5 % 140,- € 155,- €
40 bis weniger als 60 Arbeitsplätze 2 0 410,- € 465,- €
2 > 0 bis < 1 245,- € 275,- €
2 1 bis < 2 140,- € 155,- €
20 bis weniger als 40 Arbeitsplätze 1 0 210,- € 235,- €
1 > 0 bis < 1 140,- € 155,- €
weniger als 20 Arbeitsplätze keine Pflichtarbeitsplätze = keine Ausgleichsabgabe

* Die neuen Staffelbeträge für das Anzeigeverfahren 2025 sind erstmalig fällig zum 31.03.2026.

Mit dem aktualisierten REHADAT-Ersparnisrechner können Sie annähernd berechnen, wie hoch Ihre Ausgleichs­abgabe mit den neuen Staffelbeträgen sein wird und wie Sie die Abgabe re­du­zie­ren können:

REHADAT-Ersparnisrechner | REHADAT-Ausgleichsabgabe
(br)

06.05.2025 | REHADAT auf der REHAB 2025

Vom 22. bis 24. Mai in Karlsruhe

Vom 22. bis 24. Mai 2025 dreht sich auf dem barrierefreien Messegelände in Karlsruhe alles um Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion – und wir sind mit dabei!

Auf der Messe erwarten Sie:

  • über 400 Ausstellende aus 16 Ländern
  • neueste Hilfsmittel, Assistenztechnologien & Mobilitätslösungen
  • Austausch für Fach- und Privatbesuchende.

Sie finden uns in Halle 2 am Stand E18 – mit Infos rund um berufliche Teilhabe, Barrierefreiheit und Unterstützungsangebote aus den REHADAT-Portalen.

Mehr Infos: REHAB Karlsruhe: Die Fachmesse für Rehabilitation und Pflege

30.04.2025 | Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen

April 2025

Menschen mit Behinderungen zählen für die Bundesagentur für Arbeit zu den besonders förderungsbedürftigen Personen. Daher richtet sie in ihren Statistiken ein besonderes Augenmerk auf diese Personengruppe und veröffentlicht jeden Monat die Arbeitslosenzahlen schwerbehinderter Menschen:

  • Im April 2025 waren 182.870 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, das waren 5 % mehr als im Vorjahresmonat (April 2024: 173.770).
    • Davon waren 88.670 Personen 55 Jahre und älter.
    • 84.870 hatten eine betriebliche/schulische Ausbildung.
  • 2024 waren im Jahresdurchschnitt 175.236 schwerbehinderte Menschen arbeitslos.

Mehr Informationen (aktuelle Zahlen und Jahresanalysen): Arbeitslosigkeit | REHADAT-Statistik
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27.03.2025 | Newsletter veröffentlicht

Was ist neu bei REHADAT?

 

Der aktuelle REHADAT-Newsletter mit Neuigkeiten zu REHADAT und zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist online!

Themen sind:

  •  Neue Ausgabe REHADAT-Wissen: Taubblindheit und Hörsehbehinderung
  •  WDR-Interview mit REHADAT zur Digitalen Barrierefreiheit
  •  Auszeichnungen und Preise für gelungene Inklusion
  •  Kurz erklärt: Was ist 3D-Druck?
  •  BAG-Urteil: Schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte wahlberechtigt
  •  Wer forscht in Deutschland zu Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion?
  •  Online-Publikationen zum Thema Kraftfahrzeuganpassung und Förderung
  •  IW-Kurzbericht: Offenheit über Behinderung am Arbeitsplatz wirkt positiv
  •  BMAS veröffentlicht Broschüre zum 3. Förderaufruf rehapro
  •  Barrierefreie Arbeitsplätze schaffen: Neuer E-Learning-Kurs der BIH
  •  Handreichung für Betriebe: Ausbildung Fachpraktiker/in
  •  Save the Date: Berufliche Reha im Fokus
  •  BMAS-Inklusionstage 2025 zum Thema Digitalisierung
  •  REHAB – Europäische Fachmesse für Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion

Zur aktuellen Ausgabe: Newsletter | REHADAT
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27.03.2025 | REHADAT-kompakt

Fachpraktikerausbildung

Berufsausbildung ist ein wichtiger Baustein in der Fachkräftesicherung. Wenn eine Regelausbildung für Menschen mit Behinderungen nicht infrage kommt, können sie eine Fachpraktikerausbildung machen. Dabei werden in der Regel praktische Inhalte stärker gewichtet und der theoretische Anteil wird reduziert.

Die neue Ausgabe von REHADAT-kompakt informiert darüber, was Fachpraktikerausbildungen von regulären Ausbildungen unterscheidet und was Teil der Ausbildung ist, welche Berufe erlernt werden können, wer als Fachpraktikerin oder Fachpraktiker in Frage kommt, wie der Beantragungsprozess läuft, wer dabei berät und ob der Wechsel in Regelausbildungen möglich ist. 

REHADAT-kompakt bringt Wissen zur beruflichen Teilhabe auf den Punkt. Jede Ausgabe widmet sich einem Thema und bündelt Wissen auf maximal zwei Seiten. REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr.

Zur Publikation: REHADAT-kompakt | REHADAT Publikationen

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21.03.2025 | WDR-Interview mit REHADAT

Thema Digitale Barrierefreiheit

Stellen Sie sich vor, Sie haben 7 Minuten Zeit, um das Thema "Digitale Barrierefreiheit" zu erklären. Kaum zu schaffen, oder? Wo fängt man an? Was lässt man weg?

Unsere REHADAT-Kollegin Eva Rabung hat sich dieser Aufgabe im Interview beim WDR-Fernsehen gestellt und sie wunderbar gelöst, finden wir. 

Zum Interview: Barrierefreies Internet | Hier und heute

Viele weitere Informationen: Digitale Teilhabe | REHADAT-talentplus
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25.02.2025 | Neue Online-Diskussion der DVfR

„Irgendwie anders“ – Wie gelingt der Berufseinstieg für junge Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen?

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und ihre wissenschaftlichen Kooperationspartner laden vom 25. Februar bis 17. März 2025 herzlich ein zur neuen Online-Diskussion: „Irgendwie anders“ – Wie gelingt der Berufseinstieg für junge Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen?

Alle Menschen haben das Recht auf freie Berufsausübung, und dieses beginnt mit der Berufswegewahl. Diskussionen über die Umsetzung einer inklusiven Arbeitswelt müssen die Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen einschließen. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Neurodivergenz stehen hier vor besonderen Barrieren, und ausbildungsbereite Unternehmen benötigen fachkundige Unterstützung.

Wie Übergänge von der Schule in die Ausbildung gelingen, ist Thema einer dreiwöchigen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Expertinnen und Experten diskutieren dabei insbesondere über Chancen und Risiken für neurodivergente und kognitiv beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Diskussion wird im Forum Fragen – Meinungen – Antworten (FMA) unter FMA.reha-recht.de geführt. Sie ist Teil des Kooperationsprojekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. 

Zur Online-Diskussion: Berufseinstieg für Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen | FMA.reha-recht.de
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19.02.2025 | Neue Wissensreihe zu Taubblindheit und Hörsehbehinderung

Ergebnisse des Projekts EMPLOY

Die neue Wissensreihe „Perspektiven im Job SINN-voll nutzen. Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Taubblindheit / Hörsehbehinderung gestalten lässt“ thematisiert die berufliche Teilhabe von Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung. 

Die Broschüre basiert auf den Ergebnissen des EMPLOY Projekts der Universität zu Köln, das die Möglichkeiten für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung erforschte. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Zusätzlich zu den Projektergebnissen stellt die Broschüre praktische Lösungen und unterstützende Maßnahmen für die Arbeitsorganisation vor. Dazu gehören unter anderem barrierefreie Technologien, Kommunikation, Assistenz, Anpassungen am Arbeitsplatz, flexible Arbeitsgestaltung und individuelle Unterstützungsmaßnahmen.

Die Broschüre richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Führungskräfte und KollegInnen, an FachberaterInnen im Kontext Arbeitsleben und ArbeitsmedizinerInnen. Sie bietet praktische Unterstützung, um die berufliche Teilhabe taubblinder oder hörsehbehinderter Menschen zu erleichtern.

(br)