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News

05.12.2025 | Virtuelle Suchassistentin „Ariadne“ online

KI-Chat unterstützt auf Talentplus bei Fragen zur beruflichen Teilhabe

REHADAT-Talentplus informiert praxisorientiert zum Thema Arbeitsleben und Behinderung und setzt ab sofort die neue KI-Suchassistentin Ariadne ein. Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu komplexen Themen und Zusammenhängen im Bereich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.

Die KI greift dabei ausschließlich auf die geprüften Inhalte des Portals REHADAT-Talentplus sowie des REHADAT-Lexikons zurück. Fragen können analog der großen Sprachmodelle, wie beispielsweise ChatGPT, gestellt werden. Ariadne kann sich bis zu zehn Fragen und Antworten merken, sodass ein Dialog mit der KI-Assistentin möglich ist. 

Alle Antworten werden mit weiterführenden Links zu den entsprechenden Quellen bei REHADAT ergänzt. Hier können die Nutzerinnen und Nutzer ihre Recherche vertiefen oder verifizieren. Mit Klick auf den Button ‚Neu‘ verschwinden alle Fragen und Antworten im Chat und es kann eine neue Frage gestellt werden. REHADAT speichert keine personenbezogenen Daten aus den Chats.

„Uns erreichen häufig Fragen, wie die berufliche Teilhabe konkret gestaltet werden kann. Die KI hilft dabei, erste Antworten zu finden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die umfangreichen Informationen bei REHADAT zeitgemäß auffindbar zu machen“, sagt Eva Rabung, Teamleiterin Content Management.

Interessierte können Ariadne direkt über folgenden Link aufrufen: KI-Chat | REHADAT-talentplus.
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01.12.2025 | Bundesweite Übersicht zu inklusiven Arbeitsplätzen

Verzeichnis der Inklusionsbetriebe 2025 veröffentlicht

Das aktualisierte REHADAT-Verzeichnis der Inklusionsbetriebe 2025 ist erschienen. Es enthält 1.000 Inklusionsbetriebe und Inklusionsabteilungen in Deutschland und ist das einzige bundesweite Gesamtverzeichnis dieser Art.

Inklusionsbetriebe bieten Menschen mit Behinderungen tarifliche oder ortsübliche Bezahlung und gute Einstiegschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter liegt zwischen 30 und 50 Prozent – deutlich höher als in anderen Unternehmen.

Das PDF-Verzeichnis bietet eine übersichtliche Zusammenstellung nach Bundesländern und Postleitzahlen. Online können die Inklusionsbetriebe zusätzlich nach Branchen, Tätigkeiten und Regionen gefiltert werden – ein Vorteil für Menschen mit Behinderungen, die gezielt nach passenden Arbeitsplätzen suchen. Auch für Inklusionsbetriebe ist ein Eintrag wertvoll: Sichtbarkeit hilft, Fachkräfte zu gewinnen und zeigt gelebte Inklusion.

Zum Verzeichnis: Inklusionsbetriebe in Deutschland 2025 | REHADAT
(bs)

24.11.2025 | Berufliche Teilhabe gehörloser Menschen

Fachgebärdenlexikon Sign4All.info kostenlos online

Das neu veröffentlichte Fachgebärdenlexikon Sign4All.info bietet über 15.000 Fachbegriffe aus mehr als 35 Berufs- und Wirtschaftsbereichen. Es unterstützt umfassend die Übersetzung zwischen Deutscher Gebärdensprache (DGS) und deutscher Lautsprache im Berufsalltag.

Zusätzlich enthält das Lexikon rund 800 Fachgebärden zu sozialrechtlichen Themen, zur beruflichen Teilhabe sowie zu Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB). Alle Gebärden werden in kurzen Videos dargestellt – präsentiert von gehörlosen Fachkräften aus den jeweiligen Berufsfeldern.

An den Inhalten haben über 100 gehörlose Beschäftigte sowie ihre Schwerbehindertenvertretungen aus verschiedenen Betrieben mitgewirkt. Darunter z. B. Airbus Hamburg, Mercedes Benz in Düsseldorf und Rastatt, H&M Hennes & Mauritz und die Zahnarztpraxis von Schuler Alarcón in Hamburg. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Projekt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert.

Zum Lexikon: Sign4All.info
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13.11.2025 | Neue Online-Diskussion der DVfR

Übergänge vom Studium in den Arbeitsmarkt gestalten

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) veranstaltet vom 18. November bis 9. Dezember 2025 eine neue Online-Diskussion. Das Thema lautet diesmal: „Übergänge vom Studium in den Arbeitsmarkt gestalten – Herausforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen“.

Unter anderem sollen folgende rechtliche und praktische Fragen beleuchtet werden:

  • Welche Leistungen gibt es für Menschen mit Beeinträchtigungen, um sie bei der Aufnahme einer Beschäftigung nach dem Studium zu unterstützen? Wie können sie Zugang zu diesen Leistungen erlangen?
  • Welchen besonderen Herausforderungen begegnen Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen beim Übergang in das Arbeitsleben?
  • Welche Unterstützungsbedarfe haben Studierende mit Behinderungen bei der Ausübung von Praktika, studentischen Hilfskrafttätigkeiten oder Werkstudentenjobs? Wer ist hierfür inwieweit zuständig?

Die Diskussion richtet sich an Studierende, Hochschulangehörige, Beratende sowie Betriebe und Unternehmen. Expertinnen und Experten begleiten den Austausch fachlich.

Mehr Informationen: Ausblick auf die Diskussion: Inklusive Hochschulbildung | DVfR
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04.11.2025 | BERUFSEINSTIEG INKLUSIV

Jetzt bewerben für Bundesteilhabepreis 2026!

Ab dem 4. November 2025 können sich Projekte und Initiativen für den Bundesteilhabepreis 2026 bewerben. Unter dem Motto „Berufseinstieg inklusiv – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“ werden innovative Ansätze gesucht, die Teilhabe und Selbstbestimmung beim Einstieg ins Berufsleben fördern.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prämiert herausragende Projekte mit insgesamt 17.500 Euro. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Inklusionstage 2026 in Berlin statt. Bewerbungsschluss ist der 8. Februar 2026.

Mehr Infos: Bundesteilhabepreis 2026: BERUFSEINSTIEG INKLUSIV | Bundesfachstelle Barrierefreiheit
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27.10.2025 | REHADAT-kompakt

Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Mit Ausnahme der Krankenkassen sind die Reha-Träger gesetzlich verpflichtet, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu erbringen, wenn diese notwendig sind, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.

REHADAT-kompakt informiert darüber, welcher Träger zuständig ist, wie der Antrag gestellt wird, warum das Inklusionsamt kein Reha-Träger ist, wie Arbeitgebende miteinbezogen werden, wer die Leistung erbringt und wer bei Förderleistungen und Antragstellung informiert und hilft.

REHADAT-kompakt bringt Wissen zur beruflichen Teilhabe auf den Punkt. Jede Ausgabe widmet sich einem Thema und bündelt Wissen auf maximal zwei Seiten. REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr.

Zur Publikation: REHADAT-kompakt | REHADAT Publikationen

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02.10.2025 | Newsletter veröffentlicht

Was ist neu bei REHADAT?

 

Der aktuelle REHADAT-Newsletter mit Neuigkeiten zu REHADAT und zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist online!

Themen sind:

  • Inklusionsvereinbarung erstellen: App REHADAT-IV aktualisiert
  • EuGH-Urteil: Diskriminierungsschutz für Eltern behinderter Kinder
  • Wie wirkt sich CED auf das Arbeitsleben aus?
  • Neue REHADAT-Rubrik jetzt auch auf Englisch
  • Aus Sicht der Betriebe: Was es braucht, damit Inklusion besser gelingt
  • Neuer Online-Ratgeber „Präventionsguide Psyche"
  • Neue REHADAT-Online-Seminare
  • A+A – Messe und Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Save the Date! Neuer Fachkongress für Inklusion im Arbeitsleben in Leipzig

Zur aktuellen Ausgabe: Newsletter | REHADAT
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29.09.2025 | Anleitung zur Inklusionsvereinbarung

App REHADAT-IV aktualisiert

Die neu überarbeitete App REHADAT-IV unterstützt Betriebe bei der Erstellung einer Inklusionsvereinbarung. In einer solchen Vereinbarung legen z. B. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung gemeinsam Ziele und Maßnahmen fest, um die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Mitarbeitender zu verbessern.

Eine gute Inklusionsvereinbarung ist immer so konkret und individuell wie möglich. Da sich die Rahmenbedingungen von Betrieb zu Betrieb unterscheiden, braucht es passgenaue Lösungen. Typische Themenfelder sind unter anderem Personal, Prävention, Qualifizierung, Arbeitsgestaltung, Barrierefreiheit, Digitalisierung sowie Beteiligung und Zusammenarbeit im Unternehmen.
 
Mit der App REHADAT-IV können Nutzende aus verschiedenen Bausteinen ein individuelles Gerüst für ihre Inklusionsvereinbarung zusammenstellen. Dieses lässt sich anschließend herunterladen und am Rechner oder Smartphone weiterbearbeiten. Ergänzend stehen Praxisbeispiele aus Unternehmen sowie hilfreiche Links zur Verfügung, die die Ausarbeitung erleichtern.
 
Die App richtet sich an alle Vertragsparteien im Unternehmen, die eine neue Inklusionsvereinbarung entwickeln oder eine bestehende aktualisieren möchten.

Zur App REHADAT-IV: rehadat-iv.app
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23.09.2025 | Das war die REHACARE 2025!

Vielen Dank für Ihren Besuch!!

Wir blicken zurück auf inspirierende Tage voller spannender Begegnungen, Innovationen und wichtiger Impulse für Inklusion, Barrierefreiheit und Assistenztechnologien.

Besondere Besuche am Stand: Staatssekretär Matthias Heidmeier vom MAGS NRW und die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen NRW.

Wir bedanken uns bei allen Besucherinnen, Besuchern, Ausstellerinnen und Ausstellern für die großartige Atmosphäre und den regen Austausch! 
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19.08.2025 | REHADAT-Erklärvideos

Video: „Mit CED im Arbeitsleben“

REHADAT führte im Jahr 2023 eine Online-Befragung zum Thema „CED im Arbeitsleben“ durch. Der Großteil der befragten Personen, die zum Erhebungszeitpunkt arbeiteten, gab an, sich bei der Arbeit durch CED-Symptome beeinträchtigt zu fühlen.

Das Video präsentiert die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage.

Link zum Video: 'CED im Arbeitsleben'
(To)