Der Werkstattrat hat in vielen Bereichen ein Mitspracherecht, zum Beispiel bzgl.
- Ordnung und Verhalten in der Werkstatt (Werkstattordnung),
- Arbeits- und Pausenzeiten,
- Entgelt- und Urlaubsfragen,
- Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnhmen,
- Gesundheits- und Arbeitsschutz und
- Verpflegungsangebot.
Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich der Werkstatt gewählt. Die letzten Wahlen fanden im Herbst 2017 statt.