Die Teilzeitausbildung gibt entweder mit oder ohne Verlängerung der Gesamtausbildungszeit. Beträgt die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit (inklusive Berufsschule) 20 Stunden, verlängert sich die Gesamtausbildungsdauer um ein halbes Jahr. Beträgt die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit (inklusive Berufsschule) zwischen 25 und 30 Stunden, verändert sich die gesamte Ausbildungsdauer nicht.