Eltern können einen Antrag an das Schulamt stellen, um prüfen zu lassen, ob ihr Kind eine sonderpädagogische Förderung bekommt. Das Schulamt stellt den Förderbedarf anhand von Gutachten der Lehrerinnen und Lehrer sowie anhand von ärztlichen Untersuchungen fest und entscheidet auch, wo die Förderung stattfinden soll – in der Förderschule oder beim gemeinsamen Unterricht an der allgemeinen Schule. Die Notwendigkeit des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird in Abständen immer wieder überprüft.