Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Eine Schwerbehindertenvertretung ist gemäß SGB IX in Betrieben vorgesehen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl der SBV und ihre Rechte (Initiativrechte, Anhörungsrechte, Beteiligungsrechte, Kontroll- und Überwachungsrechte) folgen im Grundsatz dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. den Personalvertretungsgesetzen (PersVG).