Je nach Grad der Hörschädigung haben schwerhörige Menschen in bestimmten Situationen einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für die Begleitung einer Schriftdolmetscherin oder eines Schriftdolmetschers, wie beispielsweise bei
- Aus- und Weiterbildung,
- Vorstellungsgesprächen,
- Arbeitsassistenz,
- Betriebsversammlungen, Mitarbeiterbesprechungen, beruflichen Besprechungen,
- Veranstaltungen (Sitzungen, Tagungen, Konferenzen),
- Arztbesuchen,
- Krankenhaus, Therapie,
- Rehabilitationsmaßnahmen,
- Gericht,
- Polizei.
Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor Beginn des Schriftdolmetschereinsatzes beim zuständigen Kostenträger gestellt werden (beispielsweise bei Arztgesprächen oder im Krankenhaus bei der jeweiligen Krankenkasse).