Kindergeld bekommen Sorgeberechtigte für Kinder unter 18 Jahren, die sie regelmäßig versorgen.
Für Kinder zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr kann Kindergeld gezahlt werden, wenn junge Menschen
- erstmalig eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolvieren,
- eine zweite Ausbildung absolvieren und höchstens eingeschränkt arbeiten,
- eine Ausbildung aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen können,
- höchstens 21 Jahre alt sind und arbeitslos sind und bei einer Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet sind,
- einen Bundesfreiwilligendienst oder ähnlichen Dienst ableisten,
- sich in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden (längstens für vier Monate),
- wegen einer ;Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
Die Familienkasse bei den Agenturen für Arbeit zahlt das Kindergeld aus und berät in Fragen rund um das Kindergeld.