Inklusionsvereinbarungen sind nah dran an der Arbeitspraxis in den Betrieben. In ihnen geht es nicht um theoretische Vorschriften oder bürokratische Anordnungen. Vielmehr setzen sich die beteiligten Fachleute, die die Situation der Arbeitsplätze und der behinderten Menschen aus dem Betriebsalltag kennen, für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen ein.
Inklusionsvereinbarungen sind an keine definierten Vorschriften gebunden. Zu den im SGB IX genannten Zielen werden grundsätzliche Überlegungen angestellt, die dann auf konkrete Maßnahmen hinauslaufen und dabei auch Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls Termine umfassen. Die Inklusionsvereinbarung orientiert sich dabei eng an den betrieblichen Gegebenheiten und Möglichkeiten.