auf Arbeitgeber zugehen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sensibilisieren,
als trägerunabhängige Lotsen Arbeitgebern bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen und
Weitere Merkmale der einheitlichen Ansprechstellen
Darüber hinaus sollen die Ansprechstellen
für Arbeitgeber schnell zu erreichen sein,
über fachlich qualifiziertes Personal verfügen, das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist, sowie
in der Region gut vernetzt sein.
Einrichtung im Auftrag der Integrationsämter
Die Integrations- und Inklusionsämter beauftragen die Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger, als einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber tätig zu werden. Sie wirken darauf hin, dass die einheitlichen Ansprechstellen bundesweit zur Verfügung stehen und mit Dritten, die aufgrund ihres fachlichen Hintergrunds über eine besondere Betriebsnähe verfügen, zusammenarbeiten.