Die Beurteilung der Eignung für einen bestimmten Beruf geschieht immer im Vorhinein, die Eignung selbst erweist sich letztlich erst im Verlauf von Ausbildung und Berufstätigkeit. Mit einer fundierten Einschätzung sollen Fehlentwicklungen vermieden werden (beispielsweise Abbruch der Ausbildung, berufliche Über- oder Unterforderung) und ein erfolgreicher Ausbildungsverlauf sowie Zufriedenheit im Beruf gewährleistet werden.
Zur Beurteilung der beruflichen Eignung ist es notwendig, individuelle Neigungen, Interessen und Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und zu den beruflichen Anforderungen ins Verhältnis zu setzen (in die Einschätzung der Eignung gehen sowohl die Selbsteinschätzung der Betroffenen als auch die Fremdeinschätzung anderer ein).
Bei der Berufswahl junger Menschen sind Eltern, Geschwister, Freunde, Lehrerinnen und Lehrer sowie Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit wichtige Bezugspersonen. Bei der Berufswahl Erwachsener spielen neben den Einflüssen aus dem sozialen Umfeld bisherige berufliche Erfahrungen und erworbene Kenntnisse eine wichtige Rolle. Zur Beurteilung der Eignung sind daher auch Arbeitszeugnisse, Zertifikate oder Bescheinigungen über bisherige Weiterbildungen entscheidend.
Die Agenturen für Arbeit bieten neben persönlicher Beratung die Möglichkeit, sich anhand verschiedener Medien zur Berufswahl zu informieren. Auch steht ein Berufswahltest (BWT) zur Verfügung, der zur Einschätzung der Eignung dienen kann.
Die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung erfolgt auf Vorschlag bzw. mit Einwilligung der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit. Die finanzielle Förderung umfasst die Übernahme von Maßnahmekosten, bei Arbeitslosen außerdem die Leistung von Arbeitslosengeld.