Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats ist es, darüber zu wachen, dass die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehalten werden. Der Betriebsrat hat die Interessen der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu vertreten, Anregungen aus der Belegschaft zu prüfen und an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterzuleiten.
Des Weiteren hat er darauf zu achten, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit gleich behandelt werden. Insbesondere soll er dafür sorgen, dass jede unterschiedliche Behandlung aufgrund der Abstammung, Religion, Nationalität, Behinderung, politischen Einstellung sowie des Geschlechts oder der sexuellen Identität unterbleibt. Im öffentlichen Dienst erfüllt der Personalrat vergleichbare Aufgaben.