Zur Zielgruppe der Betriebsintegrierten Arbeits- und Berufsbildungsplätze gehören Beschäftigte, die sich im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer WfbM befinden und sich eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt wünschen. Die betriebsintegrierten Arbeitsplätze bieten für alle Beteiligten die Möglichkeit, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erst einmal zu eproben – längerfristig wird damit aber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angestrebt.
Die Betriebsintegrierten Arbeits- und Berufsbildungsplätze können als Einzel- oder auch als Gruppenarbeitsplätze eingerichtet werden. Die Kooperation zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie der jeweiligen Werkstatt wird vertraglich geregelt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen der Werkstatt für die erbrachte Dienstleistung des Beschäftigten ein vertraglich vereinbartes Entgelt.