Festgestellt wird ein besonderer Förderbedarf jeweils in einem ganz bestimmten Bereich wie der Schule oder der Jugendberufshilfe von der jeweils zuständigen Institution – also beispielsweise von der Schule, dem Jugendamt oder der Agentur für Arbeit. Je nach Bereich kommen ganz bestimmte Förderinstrumente in Frage.
Wird der besondere Förderbedarf beispielsweise für den Bereich der Schule festgestellt, bedeutet dies nicht automatisch, dass in anderen Bereichen ebenfalls ein besonderer Förderbedarf besteht. So führt der von der Schule festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf von Jugendlichen nicht automatisch dazu, dass diesen Jugendlichen auch sozialpädagogische Hilfen der Jugendberufshilfe zustehen.
Die staatlichen Förderleistungen zur Unterstützung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf werden auch unter dem Sammelbegriff der sogenannten Benachteiligtenförderung zusammengefasst.