Zielgruppe der Berufsbildungswerke (BBW) sind junge Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Ausbildungserfolges die Leistungen eines BBW benötigen. Die Leistungen werden überwiegend finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit auf der Grundlage des § 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a SGB III in Verbindung mit § 51 SGB IX. Darüber hinaus kommen auch Rentenversicherung und Unfallversicherung als Leistungsträger in Betracht.
Mit den jungen Menschen wird ein Teilnahmevertrag geschlossen, der ihnen umfassende Rechte und Pflichten gegenüber den Berufsbildungswerken einräumt. Ihre Mitwirkung an der Leistungsgestaltung wird darüber hinaus durch eine Teilnehmervertretung in den Berufsbildungswerken sichergestellt.
Mit der Ausbildung durch ein BBW wird ein Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) inklusive Hauptschulabschluss realisiert. Berufsbildungswerke arbeiten eng verzahnt mit zuständigen Stellen und unterstützen diese bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen.