Die Begleitende Hilfe beginnt bereits bei der Einstellung und soll die schwerbehinderten Menschen im gesamten Arbeitsleben begleiten. Das Integrationsamt steht dabei als Ansprechpartner für die schwerbehinderten Menschen, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie (falls vorhanden) dem Integrationsteam zur Verfügung.
Das Integrationsamt hat besondere Fachdienste, die Integrationsfachdienste (IFD) sowie die Technischen Beratungsdienste eingerichtet, deren Ziel es ist, fachlich fundierte und praktikable Lösungen für alle Beteiligten zu entwickeln. Das Integrationsamt setzt im Rahmen der Begleitenden Hilfe aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe unterschiedliche Hilfen für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein.