Ausbildungsgeld erhalten im Regelfall junge Menschen mit Behinderung, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben.
Zugrundeliegende Vorschriften
Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe. Daneben gibt es aber auch besondere Regelungen, die nur für das Ausbildungsgeld gelten. So bei der Festsetzung des Bedarfs des Ausbildungsgeldes und bei der Anrechnung von Einkommen. Die Höhe des Ausbildungsgeldes ist bundesweit einheitlich geregelt, hängt aber ab vom Alter, Familienstand und der Art der Unterbringung.