Laut Arbeitsschutzgesetz besteht die gesetzliche Pflicht seitens der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Gesundheit der Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren zu schützen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind für die Organisation des Arbeitsschutzes zuständig, aber auch der Arbeitnehmervertretung und den Beschäftigten werden Pflichten übertragen.
Die wichtigste gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz. Das Gesetz wird durch Verordnungen, staatliche und unterstaatliche Regelwerke (z. B. DGUV Vorschrift 2) konkretisiert.
Die wichtigsten Vorschriften für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie
- Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger.
Ein vollständiges und aktuelles Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes enthält der jährlich erscheinende statistische Bericht zum Stand von "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" in Deutschland (früher: Unfallverhütungsbericht Arbeit; siehe unten).