Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen bzw. beschäftigt werden, müssen eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung vorlegen (dies ist gesetzlich vorgeschrieben, vgl. § 32 ff. JArbSchG). Mit der Untersuchung wird vor allem geprüft, ob bestimmte Tätigkeiten während der angestrebten Ausbildung die Gesundheit der Jugendlichen gefährden könnten.