Was bedeutet „Behinderung“?
Die sozialrechtliche Definition von „Behinderung“ ist vor allem wichtig, um festzulegen, welchen Menschen ausgleichende Hilfen und Leistungen zustehen. Ansprüche auf behinderungsausgleichende Leistungen in Arbeit und Beruf ergeben sich je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für die Unternehmen, für die sie arbeiten.
Im international gültigen Menschenrecht und auch im deutschen Sozialrecht wird „Behinderung“ als Wechselspiel verstanden zwischen den gesundheitlich bedingten Funktionseinschränkungen eines Menschen und seinen Lebensumständen.
Laut UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zählen zu den Menschen mit Behinderungen:
Hintergrundinfos
Begriffsbestimmungen nach § 2 SGB IX-
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Menschen mit Behinderungen
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von Behinderung bedroht
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Schwerbehinderte Menschen
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Gleichgestellte behinderte Menschen
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Behindert zu sein bedeutet – abgesehen von den individuellen gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen bzw. im Zusammenspiel mit diesen – bei der Teilhabe eingeschränkt zu werden bzw. zu sein. Gründe können soziale Einstellungen und Vorannahmen der Mitmenschen, bauliche Barrieren, fehlende technische Hilfsmittel oder fehlende Unterstützung sein.
Behinderungsbegriff der Sozialgesetzgebung
Nach deutschem Sozialrecht und insbesondere nach dem Rehabilitations- und Teilhaberecht im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gelten Menschen als Menschen mit Behinderungen, wenn die Bedingungen nach § 2 SGB IX erfüllt sind. Dazu zählen Menschen, die chronisch erkrankt bzw. von Behinderung bedroht sind, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Da alle Menschen das Recht darauf haben, gleichberechtigt an allen Bereichen des Lebens – und insbesondere am Arbeitsleben – teilzuhaben, stehen ihnen und den Unternehmen, die sie beschäftigen, ausgleichende und fördernde Leistungen und Hilfen zu.Wie viele Menschen in Deutschland zählen laut Statistik zu den Menschen mit Behinderungen?
- Nur 3 Prozent aller Behinderungen sind angeboren.
- Nur wenige entstehen durch Unfälle oder Berufskrankheiten (1 Prozent).
- Die meisten Behinderungen treten durch Krankheiten im Laufe des Lebens auf (90 Prozent).
„Die“ Behinderung gibt es nicht
Die Vielzahl der unterschiedlichen gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen kann sehr unterschiedliche und individuelle Ausprägungen haben. Wie stark sich funktionale Einschränkungen auf die berufliche Teilhabe auswirken, ist von mehreren Faktoren abhängig, beispielsweise von der Art der Tätigkeit oder den persönlichen Arbeitsbedingungen.
Auf der Seite „Berufliche Teilhabe gestalten – Checklisten“ beschreiben wir, welche Fähigkeiten und Aktivitäten bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen betroffen sein können und wie behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung (ohne professionelle Unterstützung) machbar ist.