GdB-abhängige Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben
Für Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen und ihre Unternehmen gelten im Arbeitsleben eine Reihe von Sonderrechten, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. So beispielsweise bei der Bewerbung, Ausbildung, im laufenden Arbeitsverhältnis und bei Kündigung. Einige davon greifen allerdings erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50, das heißt, ab einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung.
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Begriff aus dem Schwerbehindertenrecht. Er wird in Zehnerschritten angegeben in Werten zwischen 20 und 100 und ist ein Maß dafür, wie schwer sich Erkrankungen oder Behinderungen auf die Teilhabe auswirken.
Menschen, bei denen ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde, gelten als schwerbehindert.
Mit einem GdB von 30 bis 40 ist es in bestimmten Fällen möglich, bei der Agentur für Arbeit die rechtliche Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen zu beantragen.
Die wichtigsten GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben
für schwerbehinderte (sb) und gleichgestellte (gl) Menschen sowie Arbeitgebende (AG)
Leistung | sb | gl | AG |
---|---|---|---|
Finanzielle Leistungen / Begleitende Hilfe im Arbeitsleben | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Betreuung durch spezielle Fachdienste | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Lohnkostenzuschüsse | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Besonderer Kündigungsschutz | Ja✔ | Ja✔ | Nein |
Freistellung von Mehrarbeit | Ja✔ | Ja✔ | Nein |
Kraftfahrzeughilfe für den Arbeitsweg | Ja✔ | Ja✔ | Nein |
Wahlberechtigung für die Wahl der SBV | Ja✔ | Ja✔ | Nein |
Zusatzurlaub | Ja✔ | Nein | Nein |
Schwerbehindertenausweis & Merkzeichen | Ja✔ | Nein | Nein |
Unentgeltliche Beförderung mit Bus & Bahn | Ja✔ | Nein | Nein |
Vorgezogene Altersrente | Ja✔ | Nein | Nein |
Gut zu wissen
Der Grad der Behinderung (GdB) sagt nichts aus über das Ausmaß der Leistungsfähigkeit im ausgeübten Beruf. Ein GdB von 50 bedeutet also nicht, dass Beschäftigte nur noch zur Hälfte leistungsfähig sind und nicht in der Lage sind, den Arbeitsplatz vollwertig auszufüllen.