Pflicht zur Durchführung eines Präventionsverfahrens
Zusammenfassung
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Präventions-Verfahren
Manche Menschen mit Schwer-Behinderung oder Gleich-Stellung
schaffen ihre Arbeit im Unternehmen nicht mehr so gut.
Dann ist ihr Arbeits-Platz gefährdet.
Der Arbeit-Geber muss dann ein Präventions-Verfahren durch-führen.
Prävention ist ein anderes Wort für: vorbeugen oder etwas verhindern.
Das Präventions-Verfahren soll verhindern,
dass sich bei einem Beschäftigten der Gesundheits-Zustand verschlechtert.
Das Unternehmen muss dann
- mit dem Betriebs-oder Personal-Rat
- mit der Schwer-Behinderungs-Vertretung
- Und dem Integrations-Amt
überlegen,
- welche Probleme der Beschäftigte hat
- Und wie die Probleme beseitigt werden können
Das Ziel ist:
Der Beschäftigte soll seinen Arbeits-Platz behalten.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Betriebs-Rat
Der Betriebs-Rat vertritt die Interessen aller Beschäftigen in einem Betrieb.
Ein anderes Wort dafür: Arbeit-Nehmer-Vertretung
Gleich-Stellung
Menschen mit einer Schwer-Behinderung
haben einen Grad der Behinderung von 50 und mehr.
Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Sie können Hilfen zur Teilhabe am Arbeits-Leben bekommen.
Auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40
finden wegen ihrer Behinderung häufig keinen Arbeits-Platz.
Dann können sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen.
In dem Antrag steht:
Sie möchten den Menschen mit Schwer-Behinderung gleich-gestellt werden.
Das bedeutet:
Sie können die gleichen Hilfen bekommen
wie Menschen mit einer Schwer-Behinderung.
So steht es im Sozial-Gesetz-Buch 9.
Integrations-Amt
In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt:
Inklusions-Amt
Zum Beispiel:
- In Nordrhein-Westfalen
- Und in Bayern
Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.
Sie wissen zum Beispiel viele Sachen
über das Thema: Behinderung.
Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle.
- bei Problemen am Arbeits-Platz
- Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren.
Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:
Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt.
- Wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann.
Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:
Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.
Personal-Rat
Der Personal-Rat vertritt die Interessen von den Beschäftigten in einem Amt
Oder in einer Behörde.
Treten im Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis von schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten Schwierigkeiten auf, die den Arbeitsplatz gefährden, sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein Präventionsverfahren durchzuführen.
Im Präventionsverfahren sollen gemeinsam mit der Arbeitnehmendenvertretung (Betriebs-/Personalrat und Schwerbehindertenvertretung, sofern vorhanden) und dem Integrations-/Inklusionsamt alle Möglichkeiten erörtert werden, wie die Schwierigkeiten beseitigt werden können.
Ziel ist die möglichst dauerhafte Erhaltung des Arbeitsverhältnisses. Dabei können Beratungs- oder Förderleistungen hilfreich sein.
Hintergrundinfos
Unterschied zwischen Präventionsverfahren und Betrieblichem Eingliederungsmanagement
- Das Präventionsverfahren muss bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Problemen bei allen Beschäftigten mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung angewendet werden.
- Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) muss allen Beschäftigten angeboten werden, die sechs Wochen oder länger in den letzten zwölf Monate arbeitsunfähig waren.