Pflicht zur Durchführung eines Präventionsverfahrens
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Präventions-Verfahren

Manche Menschen mit Schwer-Behinderung oder Gleich-Stellung

schaffen ihre Arbeit im Unternehmen nicht mehr so gut.

Dann ist ihr Arbeits-Platz gefährdet.

Der Arbeit-Geber muss dann ein Präventions-Verfahren durch-führen.

Prävention ist ein anderes Wort für: vorbeugen oder etwas verhindern.

Das Präventions-Verfahren soll verhindern,

dass sich bei einem Beschäftigten der Gesundheits-Zustand verschlechtert.

Das Unternehmen muss dann

  • mit dem Betriebs-oder Personal-Rat
  • mit der Schwer-Behinderungs-Vertretung
  • Und dem Integrations-Amt

überlegen, 

  • welche Probleme der Beschäftigte hat
  • Und wie die Probleme beseitigt werden können

Das Ziel ist:

Der Beschäftigte soll seinen Arbeits-Platz behalten.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Betriebs-Rat

Der Betriebs-Rat vertritt die Interessen aller Beschäftigen in einem Betrieb.

Ein anderes Wort dafür: Arbeit-Nehmer-Vertretung

 

Gleich-Stellung

Menschen mit einer Schwer-Behinderung

haben einen Grad der Behinderung von 50 und mehr.

Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis.

Sie können Hilfen zur Teilhabe am Arbeits-Leben bekommen.

Auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40

finden wegen ihrer Behinderung häufig keinen Arbeits-Platz.

Dann können sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen.

 

In dem Antrag steht:

Sie möchten den Menschen mit Schwer-Behinderung gleich-gestellt werden.

Das bedeutet:

Sie können die gleichen Hilfen bekommen

wie Menschen mit einer Schwer-Behinderung.

So steht es im Sozial-Gesetz-Buch 9.

 

Integrations-Amt

In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt:

Inklusions-Amt

Zum Beispiel:

  • In Nordrhein-Westfalen
  • Und in Bayern

Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.

Sie wissen zum Beispiel viele Sachen

über das Thema: Behinderung.

Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.

Zum Beispiel:

  • bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle.
  • bei Problemen am Arbeits-Platz
  • Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren. 

Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:

Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.

Zum Beispiel:

  • Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt.
  • Wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann.

 

Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:

Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.

 

Personal-Rat

Der Personal-Rat vertritt die Interessen von den Beschäftigten in einem Amt

Oder in einer Behörde.

Treten im Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis von schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten Schwierigkeiten auf, die den Arbeitsplatz gefährden, sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein Präventionsverfahren durchzuführen.

Ziel ist die möglichst dauerhafte Erhaltung des Arbeitsverhältnisses. Dabei können Beratungs- oder Förderleistungen hilfreich sein.

Unterschied zwischen Präventionsverfahren und Betrieblichem Eingliederungsmanagement

  • Das Präventionsverfahren muss bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Problemen bei allen Beschäftigten mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung angewendet werden.
  • Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) muss allen Beschäftigten angeboten werden, die sechs Wochen oder länger in den letzten zwölf Monate arbeitsunfähig waren.