Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
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Beschäftigungs-Pflicht und Ausgleichs-Abgabe
Wenn eine Firma 20 Arbeits-Plätze hat,
müssen 5 Prozent von den Arbeit-Nehmern eine Schwer-Behinderung haben.
Das bedeutet:
Einer von den 20 Beschäftigten muss eine Schwer-Behinderung haben.
Das nennt man in schwerer Sprache: Beschäftigungs-Pflicht.
Wenn bei der Firma mit den 20 Beschäftigten
keine Person mit einer Schwer-Behinderung arbeitet,
dann muss die Firma Geld an das Integrations-Amt zahlen.
Das Geld nennt man: Ausgleichs-Abgabe.
Hier werden Schwere Wörter in erklärt:
Integrations-Amt
In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt:
Inklusions-Amt
Zum Beispiel:
- In Nordrhein-Westfalen
- Und in Bayern
Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.
Sie wissen zum Beispiel viele Sachen
über das Thema: Behinderung.
Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle.
- bei Problemen am Arbeits-Platz
- Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren.
Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:
Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt.
- Wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann.
Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:
Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.
Unternehmen mit monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen zu beschäftigen.
Was finden Sie auf dieser Seite?
Unternehmen, die unter dieser Pflichtquote bleiben, müssen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese ist umso niedriger, je mehr schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen arbeiten oder ausgebildet werden.
Anzeige der Beschäftigungsquote
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bis spätestens zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr alle Daten zu melden, die zur Berechnung der Beschäftigungsquote und der Ausgleichsabgabe notwendig sind.
Wie kann ich Ausgleichsabgabe zu sparen?
- Menschen mit Behinderungen ausbilden
Jeder Azubi mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung kann auf mindestens zwei Pflichtplätze angerechnet werden. Die Mehrfachanrechnung gilt nicht nur während der Ausbildung, sondern auch noch im ersten Beschäftigungsjahr nach Abschluss der Ausbildung. - Haben alle Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung dies in Ihrem Unternehmen auch angegeben? Ist die hierfür notwendige Vertrauenskultur etabliert?
- Stellen Sie Menschen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) ein. Nutzen Sie hierfür die umfangreichen Beratungs- und Förderinstrumente.
- Wenn Aufträge an anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder Blindenwerkstätten vergeben werden, können 50 Prozent der ausgewiesenen Arbeitsleistung der Werkstatt von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe abgezogen werden. Einkaufen können Firmen nicht nur Produkte, sondern auch Dienstleistungen.
Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe? – Ein Rechenbeispiel
Ein Betrieb beschäftigt im Jahresdurchschnitt 167 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon sind drei Personen schwerbehindert oder gleichgestellt. Die Beschäftigungsquote liegt in diesem Falle bei 1,79 Prozent. Der Betrieb muss jährlich 23.040 Euro Ausgleichsabgabe zahlen. Stellt der Betrieb einen zusätzlichen schwerbehinderten Menschen ein, steigt die Beschäftigungsquote auf 2,4 Prozent. Wird dieser ganzjährig beschäftigt, verringert sich die Ausgleichsabgabe auf 12.985 Euro. Der Betrieb spart 10.055 Euro.
Noch höher wäre die Ersparnis, wenn der Betrieb zusätzlich einen schwerbehinderten Menschen ausbilden würde. Denn in diesem Falle würde sich die Ausgleichsabgabe um 13.240 Euro verringern. Der Betrieb müsste nur noch 9.800 Euro bezahlen.
Um die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von fünf Prozent zu erreichen und von der Abgabe ganz befreit zu werden, müsste der Beispielbetrieb insgesamt neun schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäftigen.
Praxistipp für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Mit dem Ersparnisrechner von REHADAT können Sie überschlagsweise berechnen, wie viel Ausgleichsabgabe Ihr Unternehmen zahlen müsste und wie Sie diese reduzieren können. Der Rechner kann bei REHADAT-Ausgleichsabgabe aufgerufen werden.Sonderregelungen
In der Regel werden schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einen Pflichtplatz angerechnet. Unter besonderen Umständen können sie sogar auf zwei oder drei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden. Hierüber entscheidet die Agentur für Arbeit.
Für Kleinbetriebe mit weniger als 60 Beschäftigten gelten Sonderregelungen bei der Berechnung.