Rechte und Pflichten für Arbeitgeber
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) bindet Staaten an die Gewährleistung der bestehenden Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen. Mit den beiden Aktionsplänen der Bundesregierung wurde die Umsetzung der UN-BRK auf nationaler Ebene angestoßen und deren Einhaltung durch das Bundesteilhabegesetz sichergestellt. Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.