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Praxisbeispiel Arbeits­platz­gestaltung für eine Erzieherin in einem Kindergarten

Wo lag die Herausforderung?

Die Sehschärfe der Erzieherin hat sich in den letzten Jahren weiter verschlechtert. Die Restsehfähigkeit beträgt auf beiden Augen etwa 10 bis 15 Prozent. Die ihr zur Verfügung stehenden Hilfsmittel reichen nicht mehr für das Arbeiten im Außenbereich aus. Auch bei der Ausübung der Aufsichtspflicht hat sie Schwierigkeiten.

Was wurde gemacht?

Für Arbeiten in den Gruppenräumen und im Außenbereich wurde der Erzieherin zusätzlich ein Tablet mit einer Vergrößerungssoftware zur Verfügung gestellt. Sie ist so in der Lage auch außerhalb des Büros mit dem behinderungsgerechten Bildschirmarbeitsplatz Dokumente zu lesen und diese zu speichern. Bei der Ausübung der Aufsichtspflicht wird sie von einer Kollegin unterstützt, da hier alternativ keine Hilfsmittel eingesetzt werden können.

Schlagworte und weitere Informationen

Die behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung und die Schulung / Einweisung wurden vom Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert - dabei entstand für den Arbeitgeber kein wirtschaftlicher Vorteil. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- bzw. Inklusionsamtes und die Einweisung zur Nutzung der Hilfsmittel durch das hilfsmittelvertreibende Unternehmen.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter.

Arbeitgeber:

Der Arbeitgeber ist ein Kindergarten.

Behinderung und Funktionseinschränkung der Mitarbeiterin:

Die Frau hat eine Netzhauterkrankung (Morbus Stargardt) und ist deshalb sehbehindert. Ihre Sehschärfe hat sich in den letzten Jahren weiter verschlechtert. Die Restsehfähigkeit beträgt auf beiden Augen ca. 10-15 Prozent, wobei die Erkrankung zusätzlich zu einer Blendempfindlichkeit führte. Sie trägt deshalb bei Sonneneinstrahlung eine Sonnenbrille. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100. Der Schwerbehindertenausweis beinhaltet die Merkzeichen G, B, H und RF.

Ausbildung und Beruf:

Die Frau ist ausgebildete Erzieherin und seit einigen Jahren in Teilzeit beim Arbeitgeber beschäftigt.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe (Istzustand):

Die Kindergärtnerin übt ihre Tätigkeit im Gebäude (Gruppenräume, gemeinsames Büro für Verwaltungsarbeiten usw.) und Außenbereich (Spielbereich des Kindergartens, Ausflüge usw.) aus. Zu ihren Aufgaben gehören dabei die:
- Beaufsichtigung der Kinder (zusammen mit einer Kollegin),
- Teilnahme an Besprechungen und Fortbildungen,
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angeboten und Veranstaltungen für Kinder und Eltern (z. B. Ausflüge, Wanderungen) und
- Erstellung und Bereitstellung der erforderlichen Materialien und Unterlagen.
Für die Verwaltungsaufgaben und Erstellung von Materialien steht in einem Büro ein PC zur Verfügung, der von allen Mitarbeiterinnen diesbezüglich genutzt wird. Der Bildschirmarbeitsplatz wurde vor einigen Jahren bei der Einstellung der Mitarbeiterin behinderungsgerecht mit:
- einem Monitorschwenkarm zum Positionieren des Bildschirmes im optimalen Sehabstand (unter Einhaltung einer ergonomischen Arbeitshaltung),
- einer Software zum Vergrößern der Bildschirminhalte und
- einem Bildschirmlesegerät (Kamera-Lesesystem) zum Vergrößern von Schriftstücken in Papierformat
ausgestattet.
Für die Vergrößerung außerhalb des Büros konnte die Kindergärtnerin damals noch ein mobiles Bildschirmlesegerät bzw. eine elektrische Lupe benutzen.
Die Anforderungen im mobilen Bereich außerhalb des Büros bzw. Bildschirmarbeitsplatzes können aber durch das eingesetzte Hilfsmittel nicht mehr vollständig erfüllt werden.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe (Sollzustand):

Für Arbeiten in den Gruppenräumen und im Außenbereich wurde der Erzieherin ein Tablet mit einer Vergrößerungssoftware zur Verfügung gestellt. Sie ist dadurch in der Lage auch außerhalb des Büros mit dem behinderungsgerechten Bildschirmarbeitsplatz Dokumente in Papierformat wie beispielsweise Liedtexte, Geschichten oder Spieleanleitungen vergrößert über das Tablet zu lesen und diese gleichzeitig für die spätere Wiederverwendung dort zu speichern. So konnte die Beschäftigungssituation der Arbeitnehmerin erheblich verbessert werden. Diese Lösung bietet jedoch keine Möglichkeit, die visuellen Einschränkungen in Bezug auf die Anforderungen im Rahmen der Aufsichtspflicht (Spielen im Außenbereich, Spaziergänge und Ausflüge) zu kompensieren. Hier ist auch in Zukunft weiter die Unterstützung durch eine Kollegin erforderlich.
Die Schulung und Einweisung zur Nutzung des Tablets in Verbindung mit der Vergrößerungssoftware erfolgte am Arbeitsplatz durch ein hilfsmittelvertreibendes Unternehmen.

Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Sehen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Licht
  • IMBA - Sehen

Referenznummer:

Pb/110927


Informationsstand: 13.02.2020