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Digitale Barrierefreiheit am Arbeitsplatz
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Digitale Barriere-Freiheit am Arbeits-Platz

Menschen mit Behinderungen sollen alle Computer-Programme nutzen können.

Das soll auch bei der Arbeit passieren.

Menschen mit Behinderungen sollen alle Infos bekommen.

Computer können schon viel.

Viele Menschen mit Behinderungen können Computer benutzen.

Egal ob sie nicht gut sehen können

oder nicht gut hören können

oder keine Computer-Maus halten können.

Manchmal brauchen Menschen mit Behinderung dann ein Hilfs-Mittel.

Wenn Menschen mit und ohne Behinderungen Software und Hardware uneingeschränkt benutzen können, ist der Arbeitsplatz digital barrierefrei.

Was finden Sie auf dieser Seite?

Die meisten Smartphonenutzenden vergrößern Bilder oder Text durch Zoomen. Ähnlich können Menschen mit Sehbeeinträchtigungen auch Bildschirmanzeigen vergrößern oder spezielle Lupen verwenden, um alles zu sehen. 

Blinde Menschen können Software und Webseiten mit der Tastatur bedienen und die Inhalte hören oder in Brailleschrift („Blindenschrift”) mit Hilfsmitteln anzeigen lassen. 

Es gibt Lösungen für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keine Computermaus bedienen können oder Töne schlecht oder gar nicht wahrnehmen. 

Was muss bei digitaler Barrierefreiheit bedacht werden?

Von der E-Mail bis zur Mitarbeiterzeitung – was kann direkt mit der Werkseinstellung genutzt werden, welche Einstellungen oder Hilfsmittel gibt es, und was gibt es noch, außer Sofware und Hardware, woran Unternehmen denken müssen?

Software

Software wird üblicherweise mit der Computermaus bedient, mit der Tastatur befüllt und mit den Augen wahrgenommen. Was ist, wenn man Computermäuse nicht steuern kann, schlecht oder gar nichts sieht oder hört?

Barrierefreie Software muss alternative Bedienung, Eingabe, Wahrnehmung und Ausgabe gewährleisten. Die Bedienung kann über die Tastatur oder Sprachsteuerung erfolgen, Bildschirmansichten können stark vergrößert werden oder von sogenannten Screenreadern vorgelesen werden. Mit Hilfsmitteln ist auch eine Ausgabe in Braille möglich.


Betriebssystem

Bei Büroarbeitsplätzen sind Betriebssysteme die Basis für tägliche Arbeiten. Sie müssen spätestens ab Juni 2025 laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei sein. Bereits jetzt bieten aber gängige Systeme wie Windows, MacOS und Linus für Computer sowie iOS und Android für Smartphones viele Möglichkeiten, um Grundfunktionen barrierefrei zu nutzen. 


Office-Programme

Standardsoftware wie E-Mail-Programme, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation oder Präsentationssoftware kann für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar sein. Allerdings sind nicht alle Dokumente dieser Programme automatisch barrierefrei.

Beispielsweise können blinde Menschen Überschriften in Textdokumenten nur erkennen, wenn der Text mit einer Formatvorlage formatiert wurde. Das reine Ändern von Textgröße oder -farbe kann nicht wahrgenommen werden. 

Wichtige Regeln für barrierefreie Dokumente:

  • Lange Texte/Inhalte sind mit Überschriftenebenen strukturiert.
  • Inhalte werden konstrastreich dargestellt, Schriftart(en) sind gut lesbar.
  • Inhalte sind auch ohne Farbwahrnehmung zu verstehen.
  • Bilder, Grafiken, Logos, etc. haben eine Textalternative.

Videokonferenzen

Nicht alle Videokonferenz-Tools können von allen Menschen mit Beeinträchtigungen bedient werden. Die herstellenden Unternehmen haben viel nachgebessert, jedoch kann noch nicht jede Software mit Tastatursteuerung bedient werden.


Intranet

Webseiten, die nur innerhalb eines Unternehmens erreichbar sind, nennt man Intranet. Sie werden üblicherweise mit einer Software verwaltet. Im besten Falle sollte bereits bei der Planung von IT und Redaktion Barrierefreiheit mitgedacht werden.


Software allgemein

Projektmanagementsoftware, Ticket- und Abrechnungssysteme, Stundenerfassung, CAD- oder Videoschnitt-Programme – die Liste an job- oder unternehmensspezifischen Programmen ist lang und vielfältig. Auch hier gilt: besprechen Sie möglichst früh eventuelle Probleme und finden Sie praktikable Lösungen für alle Beteiligten.

Barrierefreiheit ist so grundlegend, dass sie in einer Software oft nur mit großem Aufwand nachgerüstet werden kann. Bei Neuentwicklungen oder kundenspezifischen Softwarelösungen sollte deswegen Barrierefreiheit von Anfang an im Lastenheft stehen.

Hardware

Computer, Laptops, Smartphones

Neu gekaufte Computer, Laptops und Smartphones müssen ab Juni 2025 laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefrei sein. Mit den entsprechenden Betriebssystemen und den passenden Hilfsmitteln sind sie das häufig heute schon.


Produktion

Schnittstellen zwischen Technik und Mensch in der Produktion können angepasst werden. Werkzeuge, Datenanzeigen und Arbeitsabläufe müssen genauso überdacht werden wie Fragen des Nutzerinnen- bzw. Nutzerverhaltens und der Arbeitssicherheit. 

Arbeitsalltag

Telefon

Spezielle Modelle vereinfachen den Zugang für sehbeeinträchtigte oder motorisch eingeschränkte Personen durch große Tasten oder Sprachausgaben. Adaptives Zubehör wie externe Wahlgeräte, Hörverstärker, Headsets, Rufzeichenanzeiger, Telefonhörerhalter und -verstärker können den Funktionsumfang erweitern oder verstärken.


Meetings und Veranstaltungen

Denken Sie bei Meetings und Veranstaltungen nicht nur über physische Barrieren (wie Treppen) nach, sondern auch über digitale Barrieren. Einladungen sowie Zu- und Absagen werden mittlerweile häufig digital versendet und sollten für alle Kolleginnen und Kollegen zugänglich, wahrnehmbar und nutzbar sein.

Wenn Präsentationen gezeigt werden, denken Sie daran, wie die Inhalte wahrgenommen werden: Müssen Empfängerinnen und Empfänger sehen oder hören können, um alle Informationen zu bekommen?

Aufzeichnungen, Live-Untertitelungen oder Gebärdensprachübersetzungen können nötig sein. Manchmal reicht es jedoch schon aus, wenn Menschen, die präsentieren, genug Zeit lassen, Präsentationsfolien zu lesen oder sie während der Präsentation beschreiben.


Ausdrucke, Mitarbeitendenzeitung und Aushänge

Ausdrucke und Plakate sind eventuell nicht für jede Mitarbeiterin oder jeden Mitarbeiter wahrnehmbar. Nutzen Sie zusätzlich digitale Formate wie das Intranet, E-Mail- oder Messengerdienste, so dass beispielsweise visuelle Inhalte vergrößert oder vorgelesen werden können und Videobotschaften untertitelt angeboten werden.

Checklisten und Schulungsvideos

Auf dem Portal Barrierefreiheit der Dienstekonsolidierung des Bundes werden Checklisten und Schulungsvideos zur Verfügung gestellt, beispielsweise zu Videos, Webseiten, Farben und Kontrasten und Dokumenten. 

Fahrplan zum digital barrierefreien Arbeitsplatz

  1. Probleme erkennen
    Besprechen Sie Probleme!
    Sensibilisieren Sie Kolleginnen und Kollegen, dass Menschen Computer auf unterschiedliche Arten bedienen, und hören Sie zu. Auch Menschen ohne offziell anerkannte Behinderung können Probleme mit Software haben. Besprechen Sie schon vor dem Kauf von Software oder IT-Equipment, ob es Probleme geben könnte.
  2. Ist-Situation und Bedarfsanalyse
    Wie ist die aktuelle Situation, und welchen Bedarf haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
    Müssen Plugins, Schulungen, technische Hilfsmittel oder andere Lösungen gefunden werden?
  3. Hilfe suchen
    Suchen Sie gegebenfalls Hilfe bei Expertinnen und Experten. Es gibt viele Anlaufstellen für Arbeitnehmende und Unternehmen, die Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung bieten.
    Auf unserer Seite Wer hilft > Arbeitsplätze behinderungsgerecht gestalten finden Sie den richtigen Kontakt.
  4. Ziele, Maßnahmen und Verantwortung klären
    Was sind konkrete Ziele, wie und von wem werden sie in welcher Zeit umgesetzt? Muss eine Software ausgetauscht werden? Braucht der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin ein Hilfsmittel? Oder gibt es eine Schulung, die weiterhelfen kann? 
  5. Umsetzen
    Setzen Sie das konkrete Ziel um, und prüfen Sie nach einem vereinbarten Zeitpunkt, ob das Problem bereits gelöst ist.

Ablaufgrafik Arbeitsplatz digital barrierefrei machen: Probleme erkenen, Ist-Situation und Bedarfsanalyse, Hilfe suchen, Ziele und Maßnahmen klären, Umsetzen