Was bedeutet „Behinderung“?
Zusammenfassung
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Was bedeutet Behinderung?
Das Wort Behinderung wird im Gesetz erklärt.
Das Gesetz heißt Sozial-Gesetz-Buch 9.
Die Abkürzung dafür ist SGB 9.
Im SGB 9 steht:
Menschen mit Behinderungen sind Menschen mit:
- Körperlichen Behinderungen
- Seelischen Behinderungen
- Geistigen Behinderungen
- Oder Behinderungen an den Sinnen, zum Beispiel: Hören und Sehen
Durch diese Behinderungen können sie viele Sachen nicht mit-machen.
Weil es Barrieren gibt.
Barrieren sind Hindernisse.
Zum Beispiel:
- In Gebäuden
- Im Verkehr
- Beim Verstehen von Infos
- Oder weil andere Menschen denken: Das können Menschen mit Behinderungen nicht.
Wichtig ist:
Wenn eine Person diese Nachteile länger als 6 Monate hat:
Dann ist diese Person ein Mensch mit Behinderung.
Behinderung bedeutet:
Man kann etwas nicht so gut wie andere Menschen im gleichen Alter.
Weil man eine körperliche Behinderung hat.
Oder weil man eine Krankheit hat.
Man ist von einer Behinderung bedroht:
Wenn man eine Behinderung bekommen kann.
Und wenn man dadurch Nachteile beim Zusammen-Leben haben kann.
Eine Behinderung kann verschieden schwer sein.
Wie schwer eine Behinderung ist, bestimmt das Versorgungs-Amt.
Dort sagt man: Grad der Behinderung
Die Abkürzung dafür ist: GdB
Menschen mit Behinderungen finden nicht so gut
- eine Ausbildungs-Stelle
- Oder eine Arbeits-Stelle
wie andere Menschen.
Deswegen können sie Hilfen
- für die Ausbildung
- Und für die Arbeit
bekommen.
Zum Beispiel:
- besondere Hilfs-Mittel
- Oder eine Arbeits-Assistenz
Arbeit-Geber bekommen auch Unterstützung.
Wenn sie Menschen mit Behinderungen ausbilden oder beschäftigen.
Zum Beispiel: Geld
Hier werden schwere Wörter erklärt:
Arbeits-Assistenz
Viele Menschen mit Beeinträchtigung gehen arbeiten.
Auch auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Trotzdem brauchen einige beim Arbeiten Unterstützung.
Zum Beispiel:
- Ein gehörloser Mensch braucht in einer Besprechung eine Übersetzung in Gebärden-Sprache.
- Ein Mensch mit geistiger Beeinträchtigung braucht Unterstützung, um Termine zu machen.
Menschen mit Beeinträchtigung können dann eine Arbeits-Assistenz beantragen.
Das macht die Arbeits-Assistenz:
Sie hilft bei Sachen, die der Mensch mit Behinderung nicht tun kann.
Der Mensch mit Behinderung sagt:
Hier brauche ich Unterstützung.
Alle anderen Sachen macht er selbst.
Sozial-Gesetz-Buch 9
Die Abkürzung dafür ist: SGB 9
Das ist ein Gesetz.
In dem Gesetz steht zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen können Geld bekommen.
Oder sie können Hilfen bekommen.
Damit sie überall mit-machen können.
Versorgungs-Amt
Auf dem Versorgungs-Amt arbeiten viele Fach-Leute.
Sie wissen viele Sachen über das Thema: Behinderung.
Die sozialrechtliche Definition von „Behinderung“ ist vor allem wichtig, um festzulegen, wie die Voraussetzungen für ausgleichende Hilfen und Leistungen sind. Ansprüche auf behinderungsausgleichende Leistungen in Arbeit und Beruf ergeben sich je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für die Unternehmen, für die sie arbeiten.
Im international gültigen Menschenrecht und auch im deutschen Sozialrecht wird „Behinderung“ als Wechselspiel verstanden zwischen den gesundheitlich bedingten Funktionseinschränkungen eines Menschen und seinen Lebensumständen.
Laut UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zählen zu den Menschen mit Behinderungen:
Hintergrundinfos
Begriffsbestimmungen nach § 2 SGB IX-
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Menschen mit Behinderungen
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von Behinderung bedroht
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Schwerbehinderte Menschen
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interner Link:
Gleichgestellte behinderte Menschen
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Behindert zu sein bedeutet – abgesehen von den individuellen gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen bzw. im Zusammenspiel mit diesen – bei der Teilhabe eingeschränkt zu werden bzw. zu sein. Gründe können soziale Einstellungen und Vorannahmen der Mitmenschen, bauliche Barrieren, fehlende technische Hilfsmittel oder fehlende Unterstützung sein.
Behinderungsbegriff der Sozialgesetzgebung
Nach deutschem Sozialrecht und insbesondere nach dem Rehabilitations- und Teilhaberecht im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gelten Menschen als Menschen mit Behinderungen, wenn die Voraussetzungen nach § 2 SGB IX erfüllt sind. Dazu zählen Menschen, die chronisch erkrankt bzw. von Behinderung bedroht sind, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Da alle Menschen das Recht darauf haben, gleichberechtigt an allen Bereichen des Lebens – und insbesondere am Arbeitsleben – teilzuhaben, stehen ihnen und den Unternehmen, die sie beschäftigen, ausgleichende und fördernde Leistungen und Hilfen zu.Wie viele Menschen in Deutschland zählen laut Statistik zu den Menschen mit Behinderungen?
- Nur 3 Prozent aller Behinderungen sind angeboren.
- Nur wenige entstehen durch Unfälle oder Berufskrankheiten (1 Prozent).
- Die meisten Behinderungen treten durch Krankheiten im Laufe des Lebens auf (90 Prozent).
„Die“ Behinderung gibt es nicht
Die Vielzahl der unterschiedlichen gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen kann sehr unterschiedliche und individuelle Ausprägungen haben. Wie stark sich funktionale Einschränkungen auf die berufliche Teilhabe auswirken, ist von mehreren Faktoren abhängig, beispielsweise von der Art der Tätigkeit oder den persönlichen Arbeitsbedingungen.
Auf der Seite „Berufliche Teilhabe gestalten – Checklisten“ beschreiben wir, welche Fähigkeiten und Aktivitäten bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen betroffen sein können und wie behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung (ohne professionelle Unterstützung) machbar ist.