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Angaben zum Urteil
Berechnung der Ausgleichsabgabe bei Leiharbeitsverhältnissen im Ausland
Gericht:
VG Saarlouis 11. Kammer
Aktenzeichen:
11 L 278/10
Urteil vom:
12.05.2010
Leitsätze:
1. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe trifft den Verleiher als Vertragsarbeitgeber der Leiharbeitnehmer.
2. Maßgeblich für die Frage, ob eine Pflicht zur Zahlung der Ausgleichsabgabe besteht, ist der Sitz des Verleihers, nicht, ob und wie lange der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung im In- oder Ausland.
2. Maßgeblich für die Frage, ob eine Pflicht zur Zahlung der Ausgleichsabgabe besteht, ist der Sitz des Verleihers, nicht, ob und wie lange der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung im In- oder Ausland.
Fortsetzung/Langtext
Rechtsweg:
OVG Saarlouis Beschluss vom 28.10.2010 - 3 B 180/10
Quelle:
Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Hinweis:
Einen Fachbeitrag zum Einstweiligen Rechtsschutz finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/a/2013/A4-...
Referenznummer:
R/R4890
Weitere Informationen
Themen:
- Anrechnung / Berechnung / Anzeigepflicht /
- Beschäftigungspflicht / Ausgleichsabgabe
Schlagworte:
- Arbeitgeber /
- Arbeitsort /
- aufschiebende Wirkung /
- Ausgleichsabgabe /
- Ausgleichsfunktion /
- Ausland /
- Berechnung /
- Berechnungsgrundlage /
- Beschäftigungsquote /
- Betriebszugehörigkeit /
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- Urteil /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit /
- Zahlungsverpflichtung
Informationsstand: 01.06.2011